Arzthelferin und Medikamentengabe

winni

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Artzhelferin
Hallo,
ich habe Arzthelferin gelernt und bin im Moment in einer Ambulanten Pflege tätig. Dort gelte ich als "ungelernt". Es geht um die Medikamentengabe, die ich als "ungelernte" nicht geben darf. Unsere Pflegehelfer dürfen sie verabreichen aber nicht stellen.
Meine Frage ist, darf ich als gelernte Arztheleferin keine Medikamente geben und Verbände anlegen, obwohl ich das in meiner Ausbildung erlernt habe?
Wer weiß das, oder wer kann mir sagen, wo ich eine verbindliche Antwort bekomme. Ich habe mich schon in meiner Berufsschule und bei der bayerischen Ärztekammer gerkundigt. Keiner konnte mir verbindlich eine Auskunft geben.
Ich bin jetzt seit einem Jahr bei dieser Ambulanten Pflege. Vorher war ich 3 Jahre bei einem anderen Unternehmen und da durfte ich Medis stellen und verabreichen.
Vielen Dank
Lieber Gruß
Winni
 
Hallo,

laut neuen Richtlinien darfst du im Rahmen einer Pflegeleistung (z.B. große Morgentoilette o.ä.) Medikamente stellen und verabreichen - als Einzelleistung nicht.
Verbandswechsel gilt für Dich, leider, als tabu.

Arzthelfer sind in der amb. Pflege "ungelernte Kräfte". Sie gehören nicht, wie gefordert, in die Kategorie examiniertes Pflegepersonal.

LG
Trisha
 
Hallo Trisha!
laut neuen Richtlinien darfst du im Rahmen einer Pflegeleistung (z.B. große Morgentoilette o.ä.) Medikamente stellen und verabreichen - als Einzelleistung nicht.
Verbandswechsel gilt für Dich, leider, als tabu.

Arzthelfer sind in der amb. Pflege "ungelernte Kräfte". Sie gehören nicht, wie gefordert, in die Kategorie examiniertes Pflegepersonal.
Weißt Du, ob das auch im KH gilt? Und wenn ja auch für Krankenpflegehelferinnen, die in der Ausbildung zur GuKpfl sind?

Ulrich
 
Hallo,

ob diese Regelung auch für das KH gilt, ist mir nicht bekannt - ich entnahm obige Info aus einer Fachzeitschrift für ambulante Pflege.
Tut mir leid, ich kann Dir da nicht weiter helfen....

LG
Trisha
 
Hallo Trisha,
danke für die schnelle Antwort. Jetzt muß ich nochmal nachfragen...vielleicht bin ich auch manchmal nen bisserl doof:fidee: ... Darf ich auch keine Medikamente verabreichen, die von einer Examinierten gestellt wurde? Warum dürfen das bei uns die Helferinnen mit einer 1 jährigen Ausbildung?
Lieber Gruß
Winni
 
Hallo Trisha,

kannst du die genaue quelle, bzw. den namen der zeitschrift nennen?
ich müsste es in meine arbeitsstelle anbringen, damit genaue anfragen bei den kk erfolgen können. bei uns ist derzeit so ein problem. die pflegehilfskräfte sind bei einigen pat. vor ort zur gp und reichen denen auch ihre medikamente, die tw. die schwestern einmal in der woche setzen oder deren angehörige. nun ist es so, dass wir schwestern nochmal hin müssen oder die pflege ganz übernehmen. wenn es neue richtlinien gibt, dann evtl. auch nicht für das ganze bundesgebiet, aber erkundigen kann man sich ja mal.
vielen dank im voraus!
gruss nussy
 
Hallo,

es handelt sich um eine Kurznachricht aus "Häusliche Pflege" 10/2006.
Demnach dürfen Pflegehilfskräfte aus NRW und Hessen (!), die über eine mind. zweijährige Berufspraxis verfügen, und einen dokumenentierten Schulungsnachweis über eine sach- und fachgerechte Qualifizierung von mindestens 140 Stunden des jeweiligen Bildungsträgers sowie die Bestätigung der zuständigen Stelle vorlegen können, einfache Behandlungspflege (Leistungsgruppe 1) duchführen. Darunter fallen Medikamentengabe, kontrollierte Therapie mit rezeptpflichtigen BTM sowie s.c.-Injektionen.
Dies gilt ab dem 1.1.07, zugelassen im Landesvertrag Häusliche Pflege NRW sowie Rahmenvertag zur Häuslichen Krankenpflege in Hessen.

Beim Malteser Hilfsdienst kann man einen sog. "Aufbaulehrgang Behandlungspflege Stufe 1" belegen (Kursprogramm unter Malteser in Deutschland).

Über andere Bundesländer steht darin nichts.
Zur Medikamentenverabreichung gehört doch das richten dieser dazu. Es ist ja keine separate Leistung bzw. müssen die Patienten nicht zwangsläufig einen Wochendispenser zur Verfügung haben, so dass ich ohnehin gezwungen bin, die Tabletten direkt zu jeder Verabreichung aus den Päckchen zu entnehmen.

LG
Trisha

P.S.: o.g. Zeitschrift ist sehr zu empfehlen, ebenso die "Forum Sozialstation" und "Pflegen ambulant".
 
Hallo zusammen!
Was Arzthelferinnen dürfen und was nicht kann ich leider nicht sagen. Aber von KPHs hab ich Ahnung. - Bin eine... (z.Z. auf dem Weg zur GuK)
KPHs dürfen keine Medikamente stellen! - Ist nicht bestandteil der Ausbildung, wird nur oberflächlich "angerissen". Verabreichen darf eine KPH wenn es ihr eine 3jährige "aufgetragen" hat. Die hat dann auch die Verntwortung. Sie muss sich von der Fähigkeit der KPH (hier die Medis zu verabreichen) überzeugt haben. Ist ein doofes Beispiel, aber gut.
Verbände: KPHs dürfen aseptische Verbandswechsel nach Anordnung durchführen. Pflaster ab - Wunde septisch --> "große Schwester" holen!

Läuft ja in der Praxis meist anders.
In Sachen Durchführungsverantwortung ist eine KPH eigentlich ein ewiger Schüler.

Viele Grüße von der xXAggaXx
 
Welches Hintergrundwissen wird die Kollegin mit dreijähriger Ausbildung nutzen die verantwortungsbewußt die Tabletten aus der Schachtel in den Dispenser tut? Schaut sie sich jedesmal den Beipackzettel an? Informiert sie sich über die Art und Weise der Applikation: vor, wärend , nach dem Essen, nicht mit... usw..


Wieviel Hintergrundwissen nutzt die Kollegin mit dreijähriger Ausbildung beim VW? Ich meine jetzt mal nicht die Wundmanager. Und warum kann ein Wundmanager nicht auch eine KPH/ Arzthelferin befähigen einen Verband zu wechseln?

Wieviel Ahnung haben Menschen, die Gesetz erstellen von der Realität?

Wenn es nach den Gesetzesgebern gehen würde, dürfte eine Pflege zu Hause nur noch unter Aufsicht von dreijährig Examinierten erfolgen:
Kind krank- Medikamente vom Arzt verordnet- zum Stellen der Medis kommt die examnierte Fachkraft.
Diabetiker darf ev. noch BZ messen- zum Aufziehen und Aplizieren des Insulins kommt die Fachkraft.
Arzthelferin hat Mutter zu Hause mit Z.n. ambulanter OP. Den Verband macht nur die examinierte Pflegekraft.

Worum geht es hier? Ums Geld? Dann haben wir ein kleines Problem: die Pflegekassen sind annähernd pleite. Diese Art der Pflege ist zukünftig wohl kaum noch bezahlbar.

Elisabeth
 
Hallo!
Versuche mich kurz zu fassen, ich denke sonst schweifen wir zu weit von winnis eigentlichem Anliegen ab.
Welches Hintergrundwissen wird die Kollegin mit dreijähriger Ausbildung nutzen die verantwortungsbewußt die Tabletten aus der Schachtel in den Dispenser tut? Schaut sie sich jedesmal den Beipackzettel an? Informiert sie sich über die Art und Weise der Applikation: vor, wärend , nach dem Essen, nicht mit... usw..
So sollte es sein, wenn sie es nicht weiß... Warum es die "Helfer" nicht wissen können? - Sie können! Es ist aber nicht Bestandteil ihrer Prüfungen/ihres Examens. Sie haben keinen "Nachweis" hierüber. Zum Beispiel kann auch eine erfahrene GuK selbstverständlich wissen welches Medikament gerade bei einem Pat. Angebracht wäre - sie wird es aber nicht anordnen.

Wieviel Hintergrundwissen nutzt die Kollegin mit dreijähriger Ausbildung beim VW? Ich meine jetzt mal nicht die Wundmanager. Und warum kann ein Wundmanager nicht auch eine KPH/ Arzthelferin befähigen einen Verband zu wechseln?
Kann er doch. Er sollte sie anleiten und wenn er meint das läuft gut, dann kann er das doch übertragen.

Wieviel Ahnung haben Menschen, die Gesetz erstellen von der Realität?
Gute Frage. Wieviel Ahnung haben denn die, die sie wählen?:-?


Worum geht es hier? Ums Geld? Dann haben wir ein kleines Problem: die Pflegekassen sind annähernd pleite. Diese Art der Pflege ist zukünftig wohl kaum noch bezahlbar.
Ums Geld geht es immer. Es geht aber auch um Kompetentzen. Zur Zeit läuft es auf das 1 exam.+X Helfer-System hinaus. Das will die Pflege verhindern.:kloppen:
Viele Grüße von der xXAggaXx:sdreiertanzs:
 
Du kannst auf das Wissen abgeprüft sein... du wirst auch auf ärztliches Fachwissen abgeprüft und wie du slebst feststellst darfst du es nicht anwenden. Solange es keine Vorbehaltsaufgaben per Gesetz für Pflegekräfte gibt, haben diese auch keinen Anspruch auf diese. Das Gesetz gibt lediglich vor, dass du eigenverantwortlich eine geplante Pflege auf der Grundlage von Fachwissen vorlegen sollst. Dieser Anforderung kommen nur wenige nach. Fundierte Pflegeplanungen zu erstellen ist mühsam- Checklisten und Drehbuchstandards sind einfacher.

Was interessant ist in diesem Zusammenhang: die Forderungen im Krankenpflegegesetz bilden sich m.E. so nicht in den Kontrollen des MDK ab.
Weiß da eine Hand nicht, was die andere tut?

Elisabeth
 
Hallo xXAggaXx,

ich kann nicht einheitlich für alle Bundesländer sprechen - aber laut BP-Leistungen wird zwischen einem septischen und aseptischen Verbandwechsel keinen Unterschied gemacht.
Ab wann ist denn die Wunde septisch? Wenn sie schmerzt? Wenn sie gerötet ist? Oder erst wenn der pure Eiter entgegen läuft? Wo fängt Sepsis an, wo hört Asepsis auf? Wo sind denn die Unterscheidungsmerkmale aufgelistet, an denen man sich orientieren kann? Abgesehen davon, ein VW muss IMMER aseptisch erfolgen - unabhängig von Wundart und -zustand.
VW ist VW, dafür gibt es nur ein Leistungsmerkmal und einen Betrag. KPH´s dürfen keinen VW durchführen - möglicherweise regelt das Euer Dienst so, was aber eigentlich nicht korrekt ist.

Ebenfalls, wie erwähnt, Medikamentenverabreichung ist eine Leistung - egal, ob Du sie aus einem fertig gerichteten Wochendispenser entnimmst oder täglich neu aus der O-Packung.

Da Du in Hessen lebst und wahrscheinlich dort auch tätig bist, würde ich mich bei den Krankenkassen bzw. MdK näher erkundigen.

LG
Trisha
 
Passt nicht ganz in Euer Thema, ist aber ähnlich:trinken: Wie ist es, muss eine Pflegefachkraft, die Tabletten einer Ptientin gibt, die Tabletten kontrollieren, wenn sie diese nicht selbst gerichtet hat (Stichort: Durchführungsverantwortung). Das beschäftigt mich, weil Tabletten bei uns vom Nachdienst gerichtet werden, vom Tagdienst nicht kontrolliert. Wie ist eure Praxis und Rechtslage?
 
Hallo,

erstmal danke an Trisha, für die schnelle antwort. leider wohne u. arbeite ich in sachsen und die hinken immer mal weit hinterher.
es ist schon paradox, die ph bei uns dürfen kein insulin spritzen, keine medgabe durchführen, wie schon mal erwähnt, auch wenn sie von schwestern oder angehörigen gesetzt werden. das läuft nun so, wir fahren doppelt hin, vorallem da, wo nur ein schlüssel da ist, gibts probleme. dann wird es so geregelt, wenn gerade ein ph da ist um eine bestimmte zeit, hat die schwester auch zu kommen. die pat. sollen das mal verstehen!? dann stehen nämlich zwei autos vor der tür!
die anweisung steht aber und wir können nichts machen.

keiner von uns schwestern in unserer sozialstat. würde den ph es absprechen wollen, dass sie es schlechter machen als die 3jährigen exam., aber leider sind die gesetze so und es setzt sich niemand freiwillig auf den schleudersitz.
gruss nussy
 
Hallo, die Ausführungsbestimmungen der Behandlungspflegeleistungen stehen in den Vergütungsvereinbarungen der einzelnen Bundesländern mit den AOK und VDAK-Kassen. Hier in Hessen dürfen Arzthelferinnen Insulin und Medigabe
ausführen, aber keine Verbände wechseln oder Medis richten. Und in einem
Bundesland kann es wiederum auch verschiedene Regelung mit einzelnen
Berufsverbänden geben. In den letzten 9 Jahren habe ich den Eindruck gewonnen, nur nicht teuerer werden, dafür darf bald jeder an den Verband.

leider:evil:

mfg Hotte
 
Warum soll der "technische Ablauf"- der VW nach Ansage nicht von einer Pflegehelferin gemacht werden?

In den letzten 9 Jahren habe ich den Eindruck gewonnen, nur nicht teuerer werden,...
Pflege muss bezahlbar bleiben- für jeden Bedürftigen. Es gibt aber wohl einen Unterschied ob ich den VW durchführe und dies nach eigenem Gusto mache oder ob eine gezielte, geplante Pflegeintervention erfolgt. Die Aufgabe für die professionell arbeitende Fachkraft die Diagnose und die Therapievorgabe (um mal das ärztl. Vokabular zu nutzen). Die Durchführung der Anordnung muss nicht zwingend in der Hand der Fachkraft liegen.

Elisabeth
 
Hallo, naja in der Häuslichkeit des Patienten ist das problematisch.
In dere Klinik oder Praxis eines Arztes sieht die Welt schon ganz anders
aus.....


mfg Hotte
 
Wenn es nach den Gesetzesgebern gehen würde, dürfte eine Pflege zu Hause nur noch unter Aufsicht von dreijährig Examinierten erfolgen:
Kind krank- Medikamente vom Arzt verordnet- zum Stellen der Medis kommt die examnierte Fachkraft. [...]

Worum geht es hier?
M. E. geht es hier um rechtliche Absicherung. Wenn ein Privatmensch etwas tut (bei sich oder für Angehörige/Freunde/Nachbarn) kann er bei Fehlern kaum belangt werden. Wenn es einer examinierten Fachkraft passiert, ist sie dran. Das ist z. Z. nunmal so in der deutschen Gesetzgebung/Rechtssprechung.

Ulrich
Im Gesetz steht nirgends, dass eine Mutter ihrem Kranken Kind keine Medikamente verabreichen darf.
 

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