Arbeitszeugnis

suzured

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24.07.2007
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63
Hallo zusammen,

meine PDL teilte mir mit, das ich bei ausscheiden, mein Arbeitszeugnis schriftlich beantragen muss.
Habe das noch nie gehört, ist das korrekt?

LG Suzu
 
hallo

habe das auch noch nicht gehört !
Fakt ist, Arbeitgeber ist verpflichtet dir ein arbeitszeugniss auszustellen l.g
 
Hallo,man muss es nicht beantragen, denn es gehört zu den Pflichten der Gewerbeordnung.
Hier ein Auszug:
§ 109 Zeugnis
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf
ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der
Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die
Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes
Zeugnis) erstrecken.
Zum Thema Arbeitszeugnisse siehe auch Das Arbeitszeugnis
 
Hallo,
man muss zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Zeugnis unterscheiden.

Grundsätzlich ist das einfache Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und muss ausgestellt werden.

Das qualifizierte Zeugnis (gemäß § 109 Abs. 1 S. 3 Gewerbeordnung) muss nur auf Verlangen des Arbeitnehmers erstellt werden (so steht es auch in flexis Zitat drin).
Lässt man sich bei der Beantragung als Arbeitnehmer zuviel Zeit, kann der Anspruch verwirkt sein (Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag beachten). Verwirkung kann u.U. schon nach 1/2 - 1 Jahr eintreten.

Am besten also im Kündigungschreiben gleich um Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses bitten, dann ist man auf der sicheren Seite.
Gruß
Valentina
 
Hallo Valentina-a,
was unterscheidet bitte ein qualifiziertes von einem "normalen" Arbeitszeugnis?
Habe zwar in dem Link von flexi schon geforscht, habe aber wohl bis jetzt immer ein qualifiziertes Zeugnis ohne extra Antrag bekommen.
Ist diese Regelung neu?

LG Suzu
 
...habe ich ja...
Ich denke , ich weiss was der Unterschied ist, habe aber bisher immer qualifizierte Zeugnisse ohne Antrag bekommen.
Deshalb nochmal die Frage, ist das neu?

LG Suzu
 
Hallo Suzu,
Deshalb nochmal die Frage, ist das neu?
Ist schon lange so, hat sich nur noch nicht bis zu jedem Arbeitnehmer und Arbeitgeber herumgesprochen...
Es kommt wohl vor, dass Abeitnehmer beispielsweise erst 1,5 Jahre nach ihrem Ausscheiden ein qualifiziertes Zeugnis beantragen, bei dessen Austellung der Arbeitgeber dann erhebliche Probleme hat, weil er sich kaum an ihn erinnert.
Deshalb hat der AN immer einen Anspruch auf ein einfaches Zeugnis, will er aber mehr, muss er dies vom AG (und zu Beweiszwecken lieber schriftlich) verlangen.
Aber oft können sich die Parteien gütlich einigen, so erhält der AN auch ohne direkte Aufforderung vom AG ein qualifiziertes Zeugnis.
Valentina
 
Hallo! In der Regel nein, dein Arbeitgeber muß dir ein Arbeitszeugnis ausstellen ohne das Du es beantragst. Wenn es sein muß, dann mach es auch schriftlich, dann hast Du auch was in der hand(wenn du per Einschreiben machst) . Bedenke, wenn Du mit deinem Zeugnis nicht einverstanden bist kannst Du auch Widerrufen. Lg Schwesterx:daumen:
 
Die Sache ist ganz eindeutig.

Du hast das Arbeitszeugnis schriftlich zu beantragen, wenn Deine PDL dies so wünscht.
Andernfalls läufst Du Gefahr, daß sie Dir keins schreibt.
Und dann mußt Du letztlich doch schriftlich agieren.
Also, schreib ihr kurz. Dann geht das seinen Gang.
 
Hallo,
vielleicht kann mir jemand sagen, ab wann ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen muss. Also geht dies erst nach einem Jahr oder nach einem halben, oder ist es egal, wie lang man für das Krankenhaus gearbeitet hat??

Wäre schön, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.
 
Ich hab mein Zeugnis auch schriftlich anfordern müssen. Formloses Schreiben
an die PDL ist eine Sache von 5 Minuten. Ich finde, das ist keine große
Diskussion wert
 
das ist unabhängig davon, wie lange Du da warst. Normalerweise kriegt man das automatisch.
Hast Du denn Deine Unterlagen (Lohnsteuerkarte usw.) schon zurück?
 
Hallo!

Zunächst ist festzustellen, dass ein Arbeitszeugnis immer schriftlich beantragt werden soll (ausser, wenn allgmein bekannt ist, dass die Person, die das Zeugnis auszustellen hat, eigentlich immer zeitgerecht reagiert).

Dann stellt sich die Frage, ob es sich um ein Zwischenzeugnis oder ein abschließendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis handelt.
Für beides gilt grundsätzlich eine schriftliche Beantragung (auch als Nachweis, falls der betreffende Arbeitgeber nicht zeitgerecht reagiert).

Handelt es sich um eine relative kurze Zeit der Beschäftigung, dann kann es sein, dass der Arbeitgeber nur eine Arbeitsbescheinigung ausstellen möchte, weil er die gesamten Fähigkeiten des Arbeitnehmers evtl. nicht voll umfänglich beurteilen kann (wegen des zu kurzen Zeitraums der Beschäftigung).
Sollte man nach kurzer Beschäftigungszeit vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, weil die Arbeitsleistung nicht als so prickelnd empfunden wurde, dann kann eine Arbeitsbescheinigung besser sein als ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in dem von "hat sich sehr bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden" geschrieben steht.

In jedem Fall hat ein Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung, ein Zwischenzeugnis oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Im Zweifelsfall immer schriftlich beantragen.
 
Moin,
auf jeden Fall schriftlich beantragen und eine Frist setzen (ca. 4 Wochen); ansonsten kann es Dir passieren, das es "Jahre" dauert bis Du ein Arbeitszeugnis erhältst. Freiwillig rückt fast kein Arbeitgeber ein Zeugnis heraus; bei längerer Beschäftigung unbedingt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis" verlangen!
Gruß
 
Freiwillig rückt fast kein Arbeitgeber ein Zeugnis heraus;

Das kann ich überhaupt nicht bestätigen. So macht jeder seine Erfahrungen. Ich hab schon 2x sehr kurz gearbeitet, das eine Mal 4 Monate, das andere Mal nur 10 Wochen und hab beide Male ein Zeugnis gekriegt, noch dazu ein SChönes.

Das einzige Mal, wo es etwas gedauert hat, war eine große Uniklinik, da war ich 6 Jahre, das hat mich auch geärgert, weil ich das Zeugnis ja gerne für Bewerbngen gehabt hätte.
 
Hallo!

Kann eigentlich nur meine PDL mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen oder kann das auch meine nächste Vorgesetzte wie Bereichsleitung (sowas ähnliches wie Stationsschwester) durchführen???

Und, noch eine Frage:
Wie würdet ihr es anstellen, wenn ihr ein Arbeitszeugnis haben möchten, aber keine Gedanken wecken wollt, dass ihr wechseln wollt???
Kann man diese Gedanken überhaupt bei dem Thema um gehen? Wahrscheinlich eher nicht, oder was meint ihr???

Gruß PFEFF
 
Arbeitszeugnis macht immer die Stationsleitung mit der PDL - ohne PDL geht es leider nicht. Wenn Du schon sehr lange dort arbeitest könntest du als grund vorschieben - das du wissen möchtest wo du stehst - aber ich denke den wahren Grund erkennt jeder.
Hatte damals auch etwas Bammel - aber es war völlig ok - hab das Zeugnis beantragt bei unserer Bereichsleitung - und ihm auch erklärt das ich mich nach etwas andrem umschau aus Partnerschaftsgründen . Entsprach damals der Wahrheit - bin dann 200 km weggezogen - aber du kannst dies auch als Grund angeben - und damit vermeiden gefragt zu werden ob es an der Arbeitssituation liegt. Ich war auch nach der Anfrage nie irgendwie doof behandelt worden - im Gegenteil :)
 
Hallo,
also bei uns macht auch die PDL das Arbeitszeugnis nach der Bewertung der Stationsleitung... du wirst es nicht verheimlichen können. Ich hab allerdings auch schon mal ein Arbeitszeugnis beantragt und dazugesagt, dass ich mich umschauen werde, da ich evtl. auf eine ITS wechseln will - hatte bisher deswegen auch keine Probleme. Ich denke, es ist legitim, wenn man sich umschauen will und sich dann aber doch entscheidet, in der aktuellen Klinik zu bleiben!
 
Hallo!

Und, noch eine Frage:
Wie würdet ihr es anstellen, wenn ihr ein Arbeitszeugnis haben möchten, aber keine Gedanken wecken wollt, dass ihr wechseln wollt???
Kann man diese Gedanken überhaupt bei dem Thema um gehen? Wahrscheinlich eher nicht, oder was meint ihr???

Gruß PFEFF

Hallo!
Warum heimlich mit dem Thema Wechsel des Arbeitsplatzes umgehen ?
Das ist nicht der richtige Weg.
Wenn Du jünger bist, ist es völlig normal, dass Du Deinen Arbeitsplatz auch mal wechseln und etwas anderes sehen willst.
Also gehst Du im Zweifelfall zuerst mal zur PDL und fragst, ob sie weiß, ob die von Dir gewünschte Stelle vielleicht sogar im eigenen Haus frei wird: wäre ja wohl schön blöd, das nicht erst abgeklärt zu haben, oder ?
Außerdem: wie soll die PDL was für ihre Leute tun, wenn die sich nicht mal zu ihr hin trauen ?
Wenn sie keine passende Stelle in absehbarer Zeit für die hat, dann wird sie logischer Weise bestens nachvollziehen können, dass Du wechseln möchtest, nicht ?
 

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