Arbeitsunfall: geschlossene Schuhe mit Riemen erforderlich?

Nach dem ersten auf den Fuß gefallenen Perfusor oder Überrollereigniss mittels Patientenbett wird jeder auf dieses Erlebniss verzichten wollen und zur künftigen Vermeidung von Dauerfärbung der Fußnägel auf Stahlkappen wert legen!
Die Farbe der Schuhe ist dann zweitrangig.....
 
Ich arbeite zwar nicht mehr im Bereich der BG-Gesundheit, sonder bei der BG Holz und Metall, aber die Vorschriften sind doch sehr ähnlich.

Seit ca 9 Monaten habe ich den Uvex Motion Style (uvex safety group - Produkte - Fußschutz - Produkt Highlights Fußschutz - uvex motion style -)

-Ich hatte noch nie das Gefühl dass die Schuhe riechen oder meine Socken..
-Er ruscht nicht, ich kann selbst über frisch gewischten Boden gehen ohne Probleme
-Zehenkappe
-Antistatisch
-Durchtrittssicher

Bin sehr angetan von dem Schuh. Wurde vom AG gestellt, sollte auch bei der BG für G&W umsonst sein.

Empfehlenswert wären aber auch :
uvex safety group - uvex xenova hygiene - für jemanden, welcher eine andere Farbe bevorzugt.

Was noch auf jeden Fall wichtig ist: Nicht ihr seid für den "richtigen" Schuh verantwortlich, sondern euer Arbeitgeber.
Und eben der MUSS ihn auch bezahlen, bzw. zur verfügung stellen.
Ebenfalls MUSS er bei Bedarf orthopädische Schuhe zur Verfügung stellen oder die Anpassung bezahlen.

Bedenkt einfach mal: Es fällt eine (benutzte) Spritze oder ein Instrument runter und verletzt euch. Ich will nicht mit der Möglichkeit einer Infektion leben. Ihr?
 
Was noch auf jeden Fall wichtig ist: Nicht ihr seid für den "richtigen" Schuh verantwortlich, sondern euer Arbeitgeber.
Und eben der MUSS ihn auch bezahlen, bzw. zur verfügung stellen.
Ebenfalls MUSS er bei Bedarf orthopädische Schuhe zur Verfügung stellen oder die Anpassung bezahle

Für diese Behauptung hätte ich gern eine Quellenangabe. Bezogen auf Beschäftigte im Gesundheitswesen bzw. im Krankenhaus.

Meines Wissens unterscheidet die deutsche Rechtssprechung nämlich zwischen Schutzkleidung, die der AG stellen muss (was Du wahrscheinlich meinst) und Arbeitskleidung, bei der er dies eben nicht muss (auch wenn er es darf). Und bisher waren Richter in der Frage immer der Ansicht, dass Ärzte oder Pflegepersonal Arbeitskleidung und Arbeitsschuhe trägt.
 
Die Bereitstellung von Fußschutz als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) stellt dann eine Maßnahme nach § 3 Arbeitsschutzgesetz dar. Da Kosten für Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz den Beschäftigten nicht auferlegt werden dürfen, müssen auch solche Schuhe als PSA vom Arbeitgeber grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Schuhe (als Fußschutz) beschaffen und finanzieren die Arbeitgeber nur dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass mit Fußverletzungen durch äußere Einwirkungen zu rechnen ist (Stoßen, Einklemmen, Durchnässen etc.). In den anderen Fällen müssen sich Pflegekräfte um ihre Arbeitsschuhe selbst kümmern. Die Kostenübernahme für Arbeitsschuhe durch den Arbeitgeber könnte aber arbeitsvertraglich, tarif- oder einzelvertraglich oder in Betriebsvereinbarungen zu Gunsten der Beschäftigten geregelt sein. Auch Anteilsregelungen sind denkbar.

KomNet Dialog 13312 : Müssen den Mitarbeitern im Krankenhaus grundsätzlich Arbeitsschuhe gestellt werden oder teilfinanziert werden, wenn orthopädische Gründe das Tragen spezieller Schuhe vorschreiben?
Der Träger der Seite ist das Land NRW, daher ist wohl die Quelle seriös zu nennen.


Einklemmen ist wohl bei unteranderem "Bettenschieben" deutlich gegeben, Durchnässen wohl zum Beispiel beim Duschen.
Der Betriebsrat kann da ebenfalls mitreden.
 
eine Gefahr von Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, durch umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände oder durch Hineintreten in spitze Gegenstände usw. (Gefährdungen im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Regel - BGR 191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz")

Dazu müsste eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Ich halte das für nicht schlüssig.

Eine Gefährdung durch Betten schieben? Also bitte ... Also muss jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der irgendwelche Wagen rumschiebt Schutzschuhwerk tragen?
Worauf würde das im Übrigen hinaus laufen? Nicht auf Crocs mit Riemen, sondern auf Stahlkappen...
 
Dazu müsste eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Ich halte das für nicht schlüssig.

Eine Gefährdung durch Betten schieben? Also bitte ... Also muss jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der irgendwelche Wagen rumschiebt Schutzschuhwerk tragen?
Worauf würde das im Übrigen hinaus laufen? Nicht auf Crocs mit Riemen, sondern auf Stahlkappen...

Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz vorliegen (nach §5 Arbschg)(ausser z.B. auf Seeschiffen). Das wird hald leider in einem KH wenig beachtet.
Es geht auch nicht darum wie oft etwas passiert. Es ist hald ein Gesetz.
Stahlkappen gibt es eh nicht mehr. Sie werden aus Kunststoff/Aluminium/Titan gefertigt.

Und ja, jeder Arbeitnehmer der in Deutschland (wenigstens im Bereich der BG Holz und Metall) nen Wagen rumschiebt muss diese tragen. Es gibt da Sandalen, Halbschuhe, Springerstiefel....


Zusätzlich:
Das Bundesarbeitsgericht stellte am 12. August 2008 fest[SUP][2][/SUP]: „§ 5 ArbSchG dient nicht in erster Linie dazu, unmittelbare Gesundheitsgefahren zu verhüten. Durch die Gefährdungsbeurteilung werden vielmehr im Vorfeld Gefährdungen ermittelt, denen gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen zu begegnen ist“. Mit Gefährdungsbeurteilungen werden nicht Gefahren beurteilt, sondern Gefährdungen: „Der Begriff der Gefährdung bezeichnet im Unterschied zur Gefahr die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit." Mit dieser Beurteilung „fängt der Schutz der Gesundheit als der körperlichen und geistig-psychischen Integrität des Arbeitnehmers an“.
 
Wir sind aber doch nicht im Bereich Holz und Metall.

Ich glaube bis auf den schriftlichen Gegenbeweis nicht, dass durch das Schieben von Betten oder allgemein das Arbeiten auf einer Normalstation eine gesetzliche Notwendigkeit zu "egalauswelchemMaterialKappen" im Schuhwerk besteht.

Aber ich lerne auch gern dazu ;)
 
Wir sind aber doch nicht im Bereich Holz und Metall.

Ich glaube bis auf den schriftlichen Gegenbeweis nicht, dass durch das Schieben von Betten oder allgemein das Arbeiten auf einer Normalstation eine gesetzliche Notwendigkeit zu "egalauswelchemMaterialKappen" im Schuhwerk besteht.

Aber ich lerne auch gern dazu ;)

Naja, es ist so: Es muss auch für die Arbeiten auch auf einer Normalstation eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen ($5 ArbSchG). Da ist es egal zu welcher BG man gehört.

Und es muss folgendes beachten: Das Bundesarbeitsgericht stellte am 12. August 2008 fest[SUP][2][/SUP]: „§ 5 ArbSchG dient nicht in erster Linie dazu, unmittelbare Gesundheitsgefahren zu verhüten. Durch die Gefährdungsbeurteilung werden vielmehr im Vorfeld Gefährdungen ermittelt, denen gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen zu begegnen ist“. Mit Gefährdungsbeurteilungen werden nicht Gefahren beurteilt, sondern Gefährdungen: „Der Begriff der Gefährdung bezeichnet im Unterschied zur Gefahr die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit." Mit dieser Beurteilung „fängt der Schutz der Gesundheit als der körperlichen und geistig-psychischen Integrität des Arbeitnehmers an“.

Also:
Wenn es nur sein könnte, dass ein Schaden entstehen kann muss der Arbeitgeber das ausschliessen.

Und gleich ist das:"Ich schiebe mir das Bett über den Fuss." Es KANN sein, dass es passiert. Es muss nicht.
 

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