Trotz Arbeitsunfall Ausbildung verlängern?

GKPa06_w

Newbie
Registriert
20.05.2008
Beiträge
23
Ort
Meck Pomm
Beruf
Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Stroke Unit
Funktion
krankenschwester mit Herz
Hallo!

ich habe da mal ein Problem, mit dem mir irgendwie keiner weiter helfen kann :cry:
ich hatte vor genau einem jahr einen arbeitsunfall, wofür ich aber nichts konnte.
wurde daraufhin operiert und war über 12 wochen krank geschrieben.
trotz der krankschreibung bin ich zum theorieunterricht mit absprache der BG gegangen.
das heißt ich habe nur in der praxis gefehlt....als das passiert ist war ich 1. Lehrjahr. meine Fehltage liegen denke ich mal bei mindestens über 70.

Meine lehrerin meinte zu mir, dass es sein könnte, dass ich die ausbildung verlängern muss...dabei kann ich doch gar nichts dafür, ich habe schließlich nicht geschwänzt oder dergleichen.
Das würde auch bedeuten, dass ich nicht an den prüfungen teilnehmen darf...eventuell meinte sie an den theoretischen da ich nicht gerade schlecht bin im unterricht und nur gute noten schreibe.

Von Azubis anderer Einrichtungen habe ich gehört, das dort auch mal welche einen arbeitsunfall hatten, lange ausfiehlen und trotzdem nicht länger machen mussten oder nicht zur prüfung deswegen zugelassen wurden.

Bis zu meinen Prüfungen wäre es jetzt noch knapp ein jahr...kann ich nicht irgendwas tun, damit ich ich zu den prüfungen zugelassen werde und eventuell auch nicht länger machen muss?

das problem ist ja auch, dass mir noch keiner richtig was sagen kann, ob ich nun teilnehmen kan oder nicht....das ist ziemlich zermürbend :|

kann mir da vllt. jemand weiterhelfen, der soetwas auch schon erlebt hat?

Liebe Grüße GKP
 
Hey,eigentlich ist es so das du deine Krankheitstage nicht überschritten haben darfst und du eine mindest Anzahl von Stunden in der Praxis geleistet haben musst um dein Examen machen zu können... Viel Glück! LG
 
Hallo,
fakt ist , dass Du max. 10 % der zu leistenden Ausbildungsanteile in Theorie ud Praxis fehlen darfst.
Heisst im Klartext: bei mehr asl 250 Fehlstunden in der Praxis un dmehr asl 210 Fehlstunden in der Theorie kannst Du nicht zum Examen zugelasen werden.
Du kannst einen Härtefallantrag stellen; ob diesem jedoch statt gegeben wird, entscheidet die zuständige Behörde.

Richte Dich also im Zweifel darauf ein, noch 1 Jahr dran zu hängen.
 
Praxiseinsatz ist ja nicht gleichzusetzen mit "Beschäftigungstherapie". Demzufolge fehlen dir die praktischen Ausbildungsstunden.

Elisabeth
 
hallo :)
habe eigentlich nur eine schnelle Frage, und hoffe mir kann jemand helfen :O
also, wenn ich sag ich mal 3 Tage hintereinander in der praxis fehle, wegen krank usw. könnte ich diese dann "nacharbeiten", dass mir halt diese 24 Stunden nicht fehlen fürs Examen?
Ich hoffe ihr versteht wie ich das meine ^^
also dass ich die Theoriestunden nicht nachholen kann ist mir klar, aber praktische, so freiwillig? ^^:eek1:
 
Wenn es wirklich nur zwei, drei Tage über die erlaubten 10% sind, kenne ich es so, dass diese freien Tage nachgearbeitet werden können, indem man rückwirkend ein paar Krankheitstage als "frei" eingibt. Diese freien Tage fallen später natürlich weg.

Das Ganze muss aber vor dem Ende der Ausbildung laufen und ist eine Kulanz der Ausbildungsstätte. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
 
also, doch ein wenig falsch verstanden ^^ ich fange im oktober an, habe einen kleinen Sohn (1 Jahr) und er war in diesem einen Jahr circa 4 mal in diesem einen Jahr krank, also alle 3 Monate 1 mal... sprich, wenn ich das jetzt umrechne sinds 20 Tage im jahr und eben 60 in 3 Jahren... hoffe natürlich dass er nicht so oft krank wird (ausserdem hat sich Oma bereit erklärt ihn IMMER zu nehmen wenn er krank ist), aber ich will schon wenn er sagen wir mal stark erkältet ist die ersten 2-3 tage bis es ihm besser geht mich selbst um ihn kümmern... darum ist jetzt meine Frage gewesen ob ich diese halt freiwillig an nem z.B. eigentlich freien Wochenende nacharbeiten könnte damit mir eben diese Praxisstunden die fehlen nicht vielleicht doch zum Verhängnis werden falls er oder auch ich selbst vielleicht einmal etwas länger ausfallen sollte... ich mein mir gehts darum es nicht unbedingt auf diese 60 Tage ankomen zu lassen wenns net sein muss :O
hoffe habs diesmal besser erklärt
 
Hallo,
das mit dem freiwillig nacharbeiten ist so eine Sache....denn Dein AG darf nicht gegen Arbeitszeitgesetze verstoßen!
Wenn Du also bereits 14 Tage gearbeitet hats, ein freies WE hättest und dann nochmal 10 Tage arbeitest...dann müsste dieses WE auch wirklich FREI sein!
Wenn Du dieses WE dann "nacharbeitest", dann macht sich der AG strafbar!
Wenn Du arbeitest, ohne offiziell auf dem Dienstplan zu stehen (damit es keiner "merkt"), dann bist Du quasi in der Freizeit dort und im Zweifeslfall auch nicht versichert!!!
Zu entscheiden hat dieses im übrigen nicht die Schule (die greift nicht in die Dienstplangestaltung innerhalb eines Einsatzes ein), sondern die PDL resp. der GF.

Lass die Ausbildung doch erstmal auf Dich zukommen und schau, ob es wirklich dazu kommt :)
 
@GKP

Also als ich in der Ausbildung war (ist schon 8 J. her) hatten wir auch eine die einen Unfall hatte und die 60 Krankheitstage überschritten hatte. Da haben sie damals Urlaubstage dafür verwendet, natürlich in Absprache mit der Schule und ihrem Einverständnis. Sie konnte mit uns die Prüfungen machen. Du darfst halt nicht zuviele Tage drüber sein.

Gruß Onkonurse
 
ich glaube das würde bei mir nicht mehr reichen :cry:
habe mich in der schule erkundigt und mir wurde gesagt, dass ich vllt. einen härtefall-antrag stellen muss, damit ich die theorieprüfungen mitmachen darf, dann in der praxis etwas dran hänge und die praktische prüfung dann später mache...
 
Hallo GKPa06_w,
deine Eingangsfrage geht etwas am Kern vorbei. Eine Schuldfrage steht nicht. Fehltage können nicht nach schuldhaft/ nicht schuldhaft unterschieden werden. Entscheidend sind die schon beschriebenen Fehltage in Summe, egal wo sie herkommen.
mone2904:
14 Tage darf man schon mal nicht durcharbeiten, sondern maximal 12.
Wie das bei Azubi`s ist weiß ich nicht, aber ich weiß, dass 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen. Über die Reihenfolge ist mir keine Aussage bekannt.
Sonntagsarbeit muss innerhalb bestimmter Fristen mit Freizeit ausgeglichen werden. Samstags könntest du also so nach und nach was aufholen.
Zitat Lillebrit: "Wenn Du arbeitest, ohne offiziell auf dem Dienstplan zu stehen (damit es keiner "merkt"), dann bist Du quasi in der Freizeit dort und im Zweifeslfall auch nicht versichert!!!"

Was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht gemacht, wäre Punkt 1.(Wird kein Dienstabgerechnet, gab es auch keinen) Punkt 2 wäre, dass man sich ausserhalb der Dienstzeit nicht am Arbeitsplatz (dauerhaft) aufhalten darf.

MfG
rudi09
 
Hallo Rudi,

gemäss Arbeitszeitgesetz, darfst du sogar 19 Tage durcharbeiten.

lg
Narde
 

Ähnliche Themen