Hallo!
ich habe da mal ein Problem, mit dem mir irgendwie keiner weiter helfen kann
ich hatte vor genau einem jahr einen arbeitsunfall, wofür ich aber nichts konnte.
wurde daraufhin operiert und war über 12 wochen krank geschrieben.
trotz der krankschreibung bin ich zum theorieunterricht mit absprache der BG gegangen.
das heißt ich habe nur in der praxis gefehlt....als das passiert ist war ich 1. Lehrjahr. meine Fehltage liegen denke ich mal bei mindestens über 70.
Meine lehrerin meinte zu mir, dass es sein könnte, dass ich die ausbildung verlängern muss...dabei kann ich doch gar nichts dafür, ich habe schließlich nicht geschwänzt oder dergleichen.
Das würde auch bedeuten, dass ich nicht an den prüfungen teilnehmen darf...eventuell meinte sie an den theoretischen da ich nicht gerade schlecht bin im unterricht und nur gute noten schreibe.
Von Azubis anderer Einrichtungen habe ich gehört, das dort auch mal welche einen arbeitsunfall hatten, lange ausfiehlen und trotzdem nicht länger machen mussten oder nicht zur prüfung deswegen zugelassen wurden.
Bis zu meinen Prüfungen wäre es jetzt noch knapp ein jahr...kann ich nicht irgendwas tun, damit ich ich zu den prüfungen zugelassen werde und eventuell auch nicht länger machen muss?
das problem ist ja auch, dass mir noch keiner richtig was sagen kann, ob ich nun teilnehmen kan oder nicht....das ist ziemlich zermürbend
kann mir da vllt. jemand weiterhelfen, der soetwas auch schon erlebt hat?
Liebe Grüße GKP
ich habe da mal ein Problem, mit dem mir irgendwie keiner weiter helfen kann

ich hatte vor genau einem jahr einen arbeitsunfall, wofür ich aber nichts konnte.
wurde daraufhin operiert und war über 12 wochen krank geschrieben.
trotz der krankschreibung bin ich zum theorieunterricht mit absprache der BG gegangen.
das heißt ich habe nur in der praxis gefehlt....als das passiert ist war ich 1. Lehrjahr. meine Fehltage liegen denke ich mal bei mindestens über 70.
Meine lehrerin meinte zu mir, dass es sein könnte, dass ich die ausbildung verlängern muss...dabei kann ich doch gar nichts dafür, ich habe schließlich nicht geschwänzt oder dergleichen.
Das würde auch bedeuten, dass ich nicht an den prüfungen teilnehmen darf...eventuell meinte sie an den theoretischen da ich nicht gerade schlecht bin im unterricht und nur gute noten schreibe.
Von Azubis anderer Einrichtungen habe ich gehört, das dort auch mal welche einen arbeitsunfall hatten, lange ausfiehlen und trotzdem nicht länger machen mussten oder nicht zur prüfung deswegen zugelassen wurden.
Bis zu meinen Prüfungen wäre es jetzt noch knapp ein jahr...kann ich nicht irgendwas tun, damit ich ich zu den prüfungen zugelassen werde und eventuell auch nicht länger machen muss?
das problem ist ja auch, dass mir noch keiner richtig was sagen kann, ob ich nun teilnehmen kan oder nicht....das ist ziemlich zermürbend

kann mir da vllt. jemand weiterhelfen, der soetwas auch schon erlebt hat?
Liebe Grüße GKP