Anspruch auf Weihnachtsgeld?

happyend22

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Hamburg
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Ausbildung zur Kinderkrankenschwester
Hallo hab eine frage zum Weihnachtsgeld! Bin noch ganz neu d.h fange ab dem 1. November mit der Ausbildung zur Kinderkrankenschwester an. Nun frag ich mich ob ich dann schon Anspruch aufs Weihnachtsgeld habe, wäre ja dann erst im ersten Ausbildungsmonat!!! DANKE:fidee:
 
Hallo!

Also, bei uns ist es so dass wir ein 13. Monatsgehalt bekommen. Und das bekommen wir auch dieses Jahr schon (bin auch 1. Kurs) und zwar anteilig für die Zeit die wir da sind (also seit Oktober). Sprich wenn man von 700€ Gehalt ausgeht die wir als 13. Monatsgehalt bekommen würden, wären wir schon das gesamte Jahr da, bekommen wir für die Zeit von Oktober bis Dezember 175€ "Weihnachtsgeld".
Ich hoff Du konntest mir folgen, und meine Angaben stimmen soweit :freakjoint:

LG
 
ich dachte immer das steht im ausbildungsvertrag!
eine freundin bekommt knapp 400€, eine andere nix...
die sagen es würde da drin stehen.
 
Bei mir steht davon auch nichts im Vertrag, da es eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, die dann praktisch von einem aufs andre Jahr eingestellt werden kann..... (genauso wie beim Urlaubsgeld).
 
Bei mir steht davon auch nichts im Vertrag, da es eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, die dann praktisch von einem aufs andre Jahr eingestellt werden kann..... (genauso wie beim Urlaubsgeld)

So ganz stimmt das nicht. Normalerweise werden diese Dinge in Tarifverträgen festgehalten. Zumindestens bei den kommunalen, städtischen und "öffentlichen" Arbeitgebern. Manche kirchlichen Arbeitgeber ohne wirkliche Tarifverträge sehen das Weihnachtsgeld als Nettigkeit.
 
Bin im <weitersten> Sinne auch bei der Stadt angestellt, trotzdem steht bei mir nichts im Vertrag.... wie Du schon sagtest opschwesterchen, es ist eine Nettigkeit..... deshalb auch nicht vertraglich festgelegt, oder irre ich mich?
 
Die Frage ist, habt ihr einen Tarifvertrag und wenn ja, welchen.

In diesem sind die "Sonderzuwendungen" festgelegt.


In deinem Arbeitsvertrag wird es nicht stehen. In meinem steht es im übrigen auch nicht, obwohl ich es bekomme.
 
In Abhängigkeit vom Tarifvertrag, Haustarif oder AVR (was Richtlinie heißt) sind klare Regelungen getroffen. Gerade im öffentlichen Dienst wird es wohl keinen Spielraum für Goodwill des Arbeitgebers geben.
Auch die Richtlinien der kirchlichen Träger können nicht so einfach außer Kraft gesetzt werden, sondern so was muss glaub ich begründet beantragt werden oder es kommt vom entsprechenden Gremium mit der wirtschaftlichen Begründung, also sozusagen "von oben".
MfG
rudi09
 
Hallo und danke erstmal für die vielen Antworten! Also ich hab einen Vertrag von TöVD und da ist es so geregelt, dass man nun wieder Weihnachtsgeld bekommt. Nun wusste ich nicht, ob ich schon Anspruch habe da ich ja grad erst zum 1. November anfange!! Meinen Ausbildungsvertrag bekomme ich auch erst zum 1. November da ich glücklicherweise noch einen Restplatz bekommen habe. Weiß also nicht, ob es da mit dem Weihnachtsgeld drinnen steht! Na ja, lasse mich mal überraschen!!
 
man bekommt noch weihnachtsgeld? hab noch nie etwas davon gesehen...
 
Das mit dem Weihnachtsgeld ist in jeder Klinik doch anders.
 

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