Anspruch auf Nachtdienst

hans29

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Liebe Kollegen,
seit über 10 Jahren arbeite ich auf der Intensivstation und habe immer geschafft in der Wechselschicht zu bleiben und habe immer meine Wechselschichtzulage bekommen.
Bei uns trägt man die Nachtdienstwünsche ein und normalerweise bekommt man die, damit man nicht aus der Wechselschicht rausfliegt.
Seit 2 Monaten habe ich die Nächte, die ich mir gewünscht habe, nicht bekommen und bin aus der Schichtzulage rausgeflogen. Mein Chef meint er ist dafür nicht zuständig und wenn ich keine Wechselschichtzulage bekomme dann ist es halt so. Meine Frage ist : habe ich überhaupt Anspruch drauf? Ich muss zwar Nachtdienst leisten aber so dass ich keine Wechselschichzulagen bekomme. zb Anfang März dann mitte April und dann wieder ende Mai. Vielen Dank im Voraus
 
Seit 2 Monaten habe ich die Nächte, die ich mir gewünscht habe, nicht bekommen und bin aus der Schichtzulage rausgeflogen. Mein Chef meint er ist dafür nicht zuständig und wenn ich keine Wechselschichtzulage bekomme dann ist es halt so. Meine Frage ist : habe ich überhaupt Anspruch drauf? Ich muss zwar Nachtdienst leisten aber so dass ich keine Wechselschichzulagen bekomme. zb Anfang März dann mitte April und dann wieder ende Mai. Vielen Dank im Voraus
Moooment:


Heißt auf deutsch: Es zählt nicht immer nur der kalendarische Monat.

Siehe auch


Jetzt müsste man wissen: Gilt bei Dir TVöD?

Ansonsten kann ich nur immer wieder raten:
Wenn Du Mitglied im DBfK bist, steht Dir diesbezüglich eine Rechtsberatung zu.
 
Hi Martin und erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja bei uns gilt TVöD k. Laut TVöD muss ich 2 Nachtdienste innerhalb einem Monat gewährleisten. In deinem Beispiel von der Kinderkrankenschwester trifft es zu und ihr steht die Wechselschichtzulage zu. Ich bekomme die Nachtdienste so aufgeteilt zb 1.2 Januar 23 24 Februar 29 30 März. Also ich gehe monatlich in die Nacht rein aber nicht innerhalb der vorgeschriebenen 30 Tagen.
 
Also da muß ich jetzt leider passen, Hans, da ich nach Möglichkeit Nachtdienste vermieden habe (jedenfalls die meiste Zeit meiner Pflegetätigkeit), wenn es denn möglich war... ich weiß nur, daß man, wenn es im Arbeitsvertrag vereinbart ist, Nachtdienste machen muß. Aber ob man umgekehrt Anspruch drauf hat? :weissnix:

Aber kann man da nicht ggf. noch mal vernünftig miteinander reden? Ein "bin dafür nicht zuständig" ist für mich keine Basis für ein anständiges Miteinander. Das wär genauso wie wenn Dich Dein Chef was fragt/um was bittet und Du antwortest "mir wurscht, mach ich nicht".
Denn es sollte schon für beide Seiten passen; sprich, die wollen ihre Schichten abgedeckt sehen, und Du willst natürlich Deinen Dir zustehenden Lohn kriegen.
Ansonsten könnte man fast mutmaßen, daß es ein wenig nach Absicht riecht - denn vorher hat´s anscheinend ja auch immer gut geklappt (bei gleicher Anzahl von Diensten, nehme ich an).
 
Scheinbar bekommen die Chefs Druck von oben damit die Leute regelmäßig durch diesen Trick aus der Wechselschichtzulage rausfallen. So kann man sich ganz viel Geld sparen. Natürlich habe ich das Gespräch schon gesucht, immerhin arbeiten wir seit vielen Jahren problemlos miteinander aber die Leute ändern sich und das kann ich leider nicht ändern.
 
Meine Frage ist : habe ich überhaupt Anspruch drauf?
Du hast weder Anspruch auf bestimmte Dienste noch Anspruch auf Dienste zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wenn man Dir absichtlich die Wechselschichtzulage "weg-plant" ist das zwar nicht schön, aber rechtlich lässt sich nichts dagegen sagen. Wenn es denn überhaupt Absicht ist und Du nicht durch Urlaub u.ä. aus dem Rhythmus kommst.
 
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Scheinbar bekommen die Chefs Druck von oben damit die Leute regelmäßig durch diesen Trick aus der Wechselschichtzulage rausfallen. So kann man sich ganz viel Geld sparen.
Sowas hörte ich auch bei uns damals.
Du hast weder Anspruch auf bestimmte Dienste noch Anspruch auf Dienste zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wenn man Dir absichtlich die Wechselschichtzulage "weg-plant" ist das zwar nicht schön, aber rechtlich lässt sich nichts dagegen sagen.
Stimmt wohl.
Aber rechtlich läßt sich auch nichts dagegen sagen, wenn ein MA nicht einspringt...
... und Du nicht durch Urlaub u.ä. aus dem Rhythmus kommst.
Ääääähm... dann hätte er wohl kaum hier gefragt, oder? :gruebel:
 
Du hast weder Anspruch auf bestimmte Dienste noch Anspruch auf Dienste zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wenn man Dir absichtlich die Wechselschichtzulage "weg-plant" ist das zwar nicht schön, aber rechtlich lässt sich nichts dagegen sagen. Wenn es denn überhaupt Absicht ist und Du nicht durch Urlaub u.ä. aus dem Rhythmus kommst.
Ich kenne aus eigener Erfahrung die Schwierigkeiten einer Dienstplangestaltung im Schichtdienst, habe lange Dienstpläne geschrieben. Und der Spagat zwischen finanziellen, dienstlichen und persönlichen Interessen ist fast nicht zu bewältigen.
Aber Fakt ist auch, dass zwar niemand das Anrecht auf die Wechselschichtzulage hat. Aaaaber, man muss möglich gerecht sein! Es ist nicht zulässig, allen die Zulage zu ermöglichen und nur einem Kollegen nicht! Das widerspräche dem Gleichheitsgrundsatz!
 
Danke Ludmilla, es hat eigentlich immer geklappt. Wir tragen selber nur die 2 Nächte ein die für die Wechselschichtzulage notwendig sind. Der Rest ist dem Chef überlassen.
 
Hallo, geht mir im Moment auch so, wir sind nur noch 3 Leute im Nachtdienst und wir fallen regelmäßig aus der Schichtzulage. Wir haben den Betriebsrat eingeschaltet und gesagt, ist nicht unser Problem, außerdem Zeitarbeiter sind viel teurer als die Zulage trotzdem zu zahlen.
Da inzwischen nur noch 50% der Planstellen von Stammpersonal besetzt ist waren die sehr kulant! Noch mehr Kündigungen vom Stammpersonal wollten sie dann doch nicht riskieren. Eine reine Zeitarbeiter nicht ist nämlich irgendwie sehr anstrengend für alle Seiten!
 
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Hallo, geht mir im Moment auch so, wir sind nur noch 3 Leute im Nachtdienst und wir fallen regelmäßig aus der Schichtzulage.
Wie das? Wenn ich mit nur drei Leuten einen ganzen Monat Nachtdienst abdecken muss, kann ich sie doch kaum so planen, dass keine zweimal zwei Nächten innerhalb von vier Wochen abgeleistet werden.

@Martin: Der TE spricht von zwei Monaten. Ich kann mir eine ganze Reihe von Gründen vorstellen, die in einem so überschaubaren Zeitraum dazu führen können, dass ein bestimmter Mitarbeiter mal nicht so eingesetzt wird wie gewünscht. Wie ludmilla ganz richtig anmerkte, ist es nicht leicht, alle Interessen in einem Dienstplan unter einen Hut zu bringen.
 
Wir müssen fünf! Nächte machen laut Betriebsvereinbarung!
 
Ach so. Ich bin von der Regelung im TVöD ausgegangen.
 
Ach so. Ich bin von der Regelung im TVöD ausgegangen.
Ist auch TVöD aber eben mit einigen Betriebsvereinbarungen wie 39 Stunden Woche was heißt jeder arbeitet 3 Tage mehr im Jahr und eben die5 Nächte, was nie ein Problem war, aber nun da alles mit Minimalbesetzung läuft...
Da das die Leute zunehmend stört werden noch weitere Leute gehen und bald werden reine Zeitarbeiter Schichten die Regel sein...
Deshalb haben wir den Betriebsrat eingeschaltet, dass die uns die Zulage trotzdem zahlen, aber der Sonderurlaub für geleistete Nächte fällt dann trotzdem weg!
Erst haben sie sich ja doof gestellt aber inzwischen wissen die auch, wir wählen sie und die Geschäftsführung weiß wie teuer ihnen die Zeitarbeiter zu stehen kommen. Alles nicht so einfach...
 
Sonderurlaub für geleistete Nächte gab es im TVÖD meines Wissens ab einer bestimmten Anzahl Stunden im Nachtdienst. Fing ab 300 Stunden an, wenn ich mich richtig entsinne. Die Abstände zwischen den einzelnen Nachtdienstblöcken waren dafür unerheblich.

Ihr seid nur drei Leute, die gesamten Nachtdienst abdecken? Dann müsstet Ihr doch innerhalb von vier Wochen locker auf fünf Nächte kommen. Ebenso auf zumindest einige zusätzliche Urlaubstage. Kommt darauf an, wie viele Stunden euer Nachtdienst umfasst.
 
Nein, wir fahren im Tagdienst Schichten mit 4 Kollegen und Nachtschichten zu dritt wegen der Personaluntergrenzen. Deshalb kommen einige nicht auf ihre fünf Nächte! Da einige der Zeitarbeiter wenig Frühdienste machen wollen, wegen der Waschstraße bleibt das an uns hängen und so machen wir eben nicht die Nächte, die wir brauchen würden!
Auch haben wir oft Zeitarbeiter, die nur tageweise kommen und die sind im Frühdienst oft überfordert, wenn sie zwei Patienten und dann noch eine CT Fahrt machen müssen!
Inzwischen ist es oft so, dass gerade Mal ein Kollege vom Stammpersonal da ist, was stressig ist, da der für alles außen Rum noch zuständig ist, wie Ausfälle zu kompensieren, Nebentätigkeiten und so.
Deshalb betreuen einige Kollegen immer nur einen Patienten. Sind die dann bei einer Reanimation und können von der Anästhesie nicht ausgelöst werden bleiben diese Nebenarbeiten liegen. Kommt dann die nächste Schicht, muss der Kollege dann entweder alles nacharbeiten, oder der andere macht Überstunden, was aber nicht geht, wenn der einen kurzen Wechsel hat, also von Spät in den Frühdienst wechselt.
Nun sollen sie, dass wir den Urlaubsplan ändern, weil in den Ferien zu viele gleichzeitig Urlaub haben. Leider können oder wollen die Kollegen da nicht mitziehen, da sie ja ihre Kinder sonst nicht betreuen können. Natürlich macht gerade da der betriebseigene Kindergarten auch Urlaub....
 
Okay, zu viele Informationen, die nichts mit dem Thema zu tun haben...

Ihr deckt also nicht mit nur drei Kolleg:innen den gesamten Nachtdienst ab, sondern arbeitet zu dritt in einer Nachtschicht. Da ihr zurzeit vermehrt im Tagdienst eingesetzt werdet, um die Versorgung der Patient:innen sicher zu stellen, arbeitet ihr weniger Nächte und verliert dadurch die Wechselschichtzulage und die zusätzlichen Urlaubstage.

Ärgerlich, klar. Die oberste Priorität des AG muss allerdings darin liegen, die Pflege und Überwachung der Patient:innen zu gewährleisten. Und mit Zeitarbeiter:innen, Corona-erkrankten Kolleg:innen, Schwangeren im Beschäftigungsverbot usw. ist es nicht leicht, einen Dienstplan zu schreiben, der alle Interessen gleichermaßen berücksichtigt.
 
Das wissen wir, aber wie gesagt, wir wollen ja die Nächte machen, können das aber nicht! Da unser Arbeitgeber inzwischen echte Personalnöte hat und es kaum noch Kollegen gibt die bei uns anfangen wollen ist es für die sicher das kleinere Übel, wenn die uns unsere Zulagen trotzdem zahlen. Entgegenkommen ist keine Einbahnstraße und wenn man kulanterweise seine Dienste tauscht bei Personalausfall oder wenn jemand schwanger ist, oder und dann noch aus der Schichtzulage fällt deswegen haben wir es uns erstritten, dass wir die Zulage trotzdem bekommen.
Wäre für den Themenstarter sicher auch eine Möglichkeit, dass er und der Betriebsrat das erreicht, denn wie gesagt, es gibt fast keine neuen Kollegen nirgendwo und die oberste Priorität sollte sein, dass die, die noch da arbeiten das auch weiterhin tun.
Hat lange gebraucht, bis bei unserer Obrigkeit der Groschen fiel.
Wie gesagt, das ich auf einer Intensiv arbeite steht ja da und ich kenne ( noch) keine Intensiv, wo das der Fall ist. Das wäre wohl ein anderes Thema.
 
Man kann immer versuchen zu verhandeln. Es existiert aber kein Recht auf bestimmte Dienste oder Dienstfolgen. Solange sich der AG ans Arbeitszeitgesetz und die betrieblichen oder tariflichen Vereinbarungen hält, seid ihr in diesem Punkt auf seinen guten Willen angewiesen. Ihr wollt Zulagen für Leistungen, die ihr derzeit nicht erbringt. Und bei der Situation, die Du schilderst, scheint dein AG eher Schwierigkeiten zu haben, die Dienste überhaupt zu besetzen. Der TE scheint dagegen den Eindruck zu haben, man wolle ihn bewusst um seine Zulage prellen.
 
Bei mir hat sich das Problem ganz schnell gelöst, mein Chef hat genügend Personal und kann sich leisten Personal zu verlieren. Ich suche mir was anderes. :) Danke an alle für die Rückmeldungen
 

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