kinghunter
Junior-Mitglied
- Registriert
- 16.11.2009
- Beiträge
- 42
- Ort
- Brandenburg
- Beruf
- Altenpflegehelfer
- Akt. Einsatzbereich
- Geriatrie
Hallo. Ich habe eine Frage. Ich war Krank gewesen übers we. Eigentlich hätte ich 3 Wochenenden hintereinander arbeiten müssen, eins davon fiel ich aber aus. Nun ist die personalsituation so, das ich das kommendes WE auch wieder arbeiten muss, so das ich (eigentlich) zum vierten mal nichts von Wochenende hintereinander habe. Und das darauf folgende WE stehe ich auch wieder regulär im Dienstplan, das heißt, 5 wochenenden hintereinander.
Und natürlich alles ohne Freizeitausgleich, mal nach 7 Tagen ein Tag frei und so wieter.
Meine Frage nun, als was zählt der AG eine Arbeitsunfähigkeit? Also ist Krank gewesen zu sein wie frei gehabt zu haben, oder ist Krank wie gearbeitet zu haben? (aus sicht des AG´s )
Und natürlich alles ohne Freizeitausgleich, mal nach 7 Tagen ein Tag frei und so wieter.
Meine Frage nun, als was zählt der AG eine Arbeitsunfähigkeit? Also ist Krank gewesen zu sein wie frei gehabt zu haben, oder ist Krank wie gearbeitet zu haben? (aus sicht des AG´s )