Zählt bei einer 6-Tagewoche der Samstag auch als Urlaubstag?

Rose 70

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SACHSEN ANHALT
Beruf
krankenschwester.
Akt. Einsatzbereich
Ambulanter Pflegedienst
Funktion
stellvertr. PDL, QMB,Pflegeberater
Hallo ihr,
habe da mal ne Frage:Ist es richtig,dass ich bei einer 6tagewoche für den Samstag auch einen Urlaubstag nehmen muss.Dies gilt bei uns übrigens auch für Feiertage!!!!!!!Ist denn das rechtens?????:motzen:
 
hm bei einer 6-Tage-Woche gilt der Samstag auch als Arbeitstag, also auch als Urlaubstag - Sonn- und Feiertage müssten meines Wissens aber ausgeschlossen sein davon *kopfkratz*
 
:motzen:ja,denke ich auch so!Aber zur Zeit ist dies wohl nicht das Einzigste,was bei uns nicht rund läuft....Ich hatte heute meinen 1.Arbeistag nach 14-tägigem Urlaub und meine PDL gibt mir das Gefühl,in den 14 Jahren,die ich jetzt dort bin,QM-mäßig nur Mist gemacht zu haben...Es muß alles geändert bzw. erneuert werden,immer im Hinblick auf die mit Sicherheit bevorstehende Prüfung durch den MDK:(
Am liebsten möchte ich alles hinschmeißen!!!!!!!
 
das tue ich auch gerade, weil ich nicht weiß, auf was ich noch warten soll :D

allerdings würde ich bei so langer Betriebszugehörigkeit ein Gespräch suchen - zur Not mit einem Schlichter/einer neutralen Person die vermittelt.

Schreib dir auf, was dich kratzt und leg das sachlich vor. Wenn sie dann immer noch was zu k**ken hat, kannst du dir ja gründlich überlegen, ob du einen Neustart woanders wagen willst..

ich habe jetzt die Erfahrung gemacht (oho - nein ich wusste das eigentlich schon immer ^^) - in jedem Betrieb läuft irgendwas schief oder unfair... denk gut drüber nach, ob du wechseln willst - oft kommst du von Pest zu Cholera oder vom Regen in die Traufe - wie auch immer du es sehen willst.

Wie gehts denn den anderen Kollegen?

Ich hab den Eindruck deine Chefin hat ein bisschen Torschlusspanik - MdK steht ins Haus, manche Sachen laufen nicht rund - vielleicht hat sie aber auch andere ein bisschen geschludert und nun müssen die MA es ausbaden... wer weiß wer weiß
 
Mit meiner PDL kann man nicht reden,sie ist in meinen Augen keine Führungskraft,man kann sie einfach manchmal nicht ernst nehmen!!!!Sie kann nicht argumentieren,dreht sich um und geht einfach....Wir hatten vor ca.2Wochen von extern,er hat alles umgestellt auf Computer(bis dahin passierte alles noch per ,,hand-u.Schreibarbeit"Alles mußte umgestellt werden und man gibt uns nicht die Zeit erstmal da rein zu wachsen,alles hat sofort zu funktionieren und wehe nicht...Wir haben seit kurzem eine neue Kollegin die mit allem schon vertraut ist und auch schon so gearbeitet hat.Sie macht jetzt "meine" Arbeiten und ist natürlich die top Kraft....Ich bin bloß noch ....Ich fühl mich einfach nur sch...:(:(
 
All die Probleme mit Deiner Chefin haben aber nichts mit der Ausgangsfrage zu tun, nicht wahr?

Ein Samstag ist juristisch gesehen ein stinknormaler Werktag. Daher gilt er bei der Sechs-Tage-Woche selbstverständlich als Urlaubstag. Sagt auch das Bundesurlaubsgesetz.
 
Wie ist das denn bei Azubis?
Wir müssen ja auch Urlaubstage nehmen - wird auch da der Samstag mitgezählt? Oder kommts da drauf an ob man den Urlaub während der Schulzeit (geht das überhaupt?) oder der Praxis hat?
 
In der Regel legt die Schule den Urlaub und somit die Anzahl der Urlaubstage fest.
 
Die Anzahl der Urlaubstage entspricht dem Im Ausbildungskrankenhaus angewandtem Tarifvertrag, z.B. TvöD.
 
In der Regel legt die Schule den Urlaub und somit die Anzahl der Urlaubstage fest.
Die Anzahl kenne ich ja. Mich interessiert, ob auch bei einem Azubi die Samstage als Arbeitstage gelten und auch für diesen Tag ein Urlaubstag genutzt werden muss, wenn man beispielsweiße 14 Tage durchgängig Urlaub hat.
 
Mich interessiert, ob auch bei einem Azubi die Samstage als Arbeitstage gelten und auch für diesen Tag ein Urlaubstag genutzt werden muss, wenn man beispielsweiße 14 Tage durchgängig Urlaub hat.

Das kommt auch bei Azubis darauf an, ob im Betrieb eine Fünf- oder eine Sechs-Tage-Woche ausgemacht wurde. Bei der Sechs-Tage-Woche ist der Samstag ein Urlaubstag, bei der Fünf-Tage-Woche nicht.
 
Noch Ergänzend: Feiertage sind nach dem Bundesurlaubsgesetz keine Urlaubstage und dürfen auch nicht als solche vom Jahresurlaub abgezogen werden.

lg
 

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