Als was zählt Arbeitsunfähig?

kinghunter

Junior-Mitglied
Registriert
16.11.2009
Beiträge
42
Ort
Brandenburg
Beruf
Altenpflegehelfer
Akt. Einsatzbereich
Geriatrie
Hallo. Ich habe eine Frage. Ich war Krank gewesen übers we. Eigentlich hätte ich 3 Wochenenden hintereinander arbeiten müssen, eins davon fiel ich aber aus. Nun ist die personalsituation so, das ich das kommendes WE auch wieder arbeiten muss, so das ich (eigentlich) zum vierten mal nichts von Wochenende hintereinander habe. Und das darauf folgende WE stehe ich auch wieder regulär im Dienstplan, das heißt, 5 wochenenden hintereinander.

Und natürlich alles ohne Freizeitausgleich, mal nach 7 Tagen ein Tag frei und so wieter.

Meine Frage nun, als was zählt der AG eine Arbeitsunfähigkeit? Also ist Krank gewesen zu sein wie frei gehabt zu haben, oder ist Krank wie gearbeitet zu haben? (aus sicht des AG´s )
 
"Krank ist wie gearbeitet"...

Aber: Du sagst ohne Freizeitausgleich, sagst aber "mal nach 7 Tagen ein Tag frei" --> Das IST Freizeitausgleich. Somit ist der Dienstplan so OK, wenn du nicht irgendwo mehr als 19 tage am Stück hast.

Ist zuwar alles in llem nicht nett - und echt ne ****** Art, aber leider rechtens...
 
Verstehe ich dich richtig?

SA und So warst du krank, laut Dienstplan hättest du aber gearbeitet?
Dann zählt deine AU so wie du gearbeitet hättest.

Du springst nun nächstes WE ein, normalerweise hättest du frei gehabt? Dann ist das entweder Mehrarbeit oder Überstunden.
 
Hallo. Ich habe eine Frage. Ich war Krank gewesen übers we. Eigentlich hätte ich 3 Wochenenden hintereinander arbeiten müssen, eins davon fiel ich aber aus. Nun ist die personalsituation so, das ich das kommendes WE auch wieder arbeiten muss, so das ich (eigentlich) zum vierten mal nichts von Wochenende hintereinander habe. Und das darauf folgende WE stehe ich auch wieder regulär im Dienstplan, das heißt, 5 wochenenden hintereinander.
...

Wo steht denn dass Du arbeiten musst?? Wer sagt das und vor allem wieso stimmst Du dem zu?? Wieso hast Du net abgelehnt?
Nochwas, habt Ihr eine Personalvertretung? Wenn ja, schalte die mal mit ein, der Dienstplan unterliegt der Mitbestimmung der Personalvertretung.
 
Hallo..
wie schon oben genannt, Krank zählt als gearbeitet....
ja leider ist es in unserem Beruf so, das wir Übrstunden und Mehrarbeit sammeln, aber es gibt auch wieder andere Zeiten, wo du dann mehr frei haben wirst....

und zu deinem jetzt nicht mehr freien WE zu sagen, du hättest genauso gut sagen können, ich kann an diesem WE nicht arbeiten... dann hättest du jetzt frei---
 
wenn ich gesagt hätte ich komme am WE nicht arbeiten, weil ich was vor habe, so hätte ich es von der Pflegedienstleitung angewiesen bekommen und dann wäre es egal, ob ich was vor gehabt hätte oder nicht. Die dienstplanabsicherung geht vor.

Die PDL hätte es mir angewiesen zu kommen, ich hätte nei gesagt und eine abmahnung bekommen.

Die Mitarbeitervertretung (bei uns heißt das Betriebsrat) habe ich heute von diesem Problem unterrichtet, wird aber auch nicht viel bei raus kommen.

Also ist Krank wie gearbeitet, ok, danke das ich das schonmal weiß.
 
Ich glaube wir müssen dringend mal reden!!!

Erstens: ein Dienstplan ist für beide Seiten verpflichtend und nur im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern! Mit der Erstellung des DP verwirkt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht.
Zweitens: eine Dienstverpflichtung außerhalb des DP gibt es nicht! Ausnahme: Eine Krisensituation. Fehlendes Personal ist aber keine Krise, sondern das Problem des Arbeitgebers!
Drittens: die Sicherung des Dienstplans ist das Problem der PDL und nicht Deins! Wenn Du nicht kannst, kannst Du nicht und die PDL guckt in die Röhre.
Viertens: ich möchte die PDL sehen, die aus diesem Grund eine Abmahnung ausspricht. Wenn sie das macht, dann damit sofort zum Anwalt, der zerrupft die PDL vorm Arbeitsgericht in der Luft.
Fünftens: Wenn von Seite der PDL Druck ausgeübt wird, die Androhung einer Abmahnung erfüllt diesen Tatbestand ja schon, sagt Deiner PDL bitte, dass sie Dich im Moment nötigt. Nötigung ist ein Vergehen nach dem Strafgesetzbuch und wird deswegen auch strafrechtlich verfolgt.

Mensch Leute, hört endlich auf, Euren PDL alles zu glauben was die den lieben langen Tag von sich geben. Lest doch bitte einfach mal ein bisschen über Eure Rechte nach. In Zeiten des www ist das doch nun wirklich kein Hexenwerk mehr. 99% der PDL ziehen doch lauthals lachend durch ihre Einrichtungen weil sie wissen wie bescheuert ihr Personal ist und wie leicht es sich durch sinnlose Drohungen einschüchtern lässt.
Genau durch dieses unterwürfige Verhalten von Pflege lässt sich an unserer Situation nicht ändern. Die Arbeitgeber haben doch gar keinen Druck irgendwas zu ändern, es funktioniert doch. Pflegekräfte arbeiten halt auch mal 6 oder 7 Wochenenden am Stück, wenn die PDL das für richtig und wichtig hält. Das diese dabei vor lachen vom Stuhl kippt merkt kaum jemand.
Arbeitnehmer sind keine Sklaven, auch wenn machen Arbeitgeber in diesem Glauben sind. Sie haben Rechte und sollten diese auch durchsetzen. Dazu gehört aber halt sich ein bisserl über seine Rechte im klaren zu sein.

Lasst Euch nicht immer veralbern!!
 
Danke dir Joerg für diese Antwort. Kannst du mir evtl. ein paar links von diesen Gesetzgebungen zukommen lassen?
 
Danke dir Joerg für diese Antwort. Kannst du mir evtl. ein paar links von diesen Gesetzgebungen zukommen lassen?

Ich habe nun seit einer Stunde im www geschaut und nichts so aussagekräftiges wie in deiner aussage gefunden. Überall heißt es, da muss man kommen, wenn die Stat. Leitung /PDL es einen anweist und man im Dienst ist. Man ist hin und her gerissen. Zuviel lesen im Netz gibt einen da auch keine sicherheit, was nun rechtlich verbindlich ist.

Ich glaube dir das ja, aber woher hast du die info´s?

Zuhause angerufen werden, wenn man frei hat, ist ja wieder was anderes. Da muss Der AG/PDL ein nein Akzteptieren. Das ist mir rechtlich klar.

Wenn ich die ensprechenden § habe/hätte, kann ich mir die ja aussdrucken und der Stat. leitung bzw. der PDL in so einem falle vorlegen.

Wäre schön, wenn du mir ein Paar links zukommen lässt.

Ich arbeite mittlerweile über 6 Jahre in diesem Beruf, doch langsam frage ich mich, ob das wirklich die richtige entscheidung war... :-?. Es ist ein schöner, sehr menschlicher beruf, aber ein Privatleben darf man nicht haben.:down:
 
Dann durchsuch doch mal hier im Forum die letzten 12 Threads zu diesem Thema.
Du wirst auch dort verschiedene Aussagen treffen.

verdi propagiert genau das, was Joerg eben gesagt hat; belegt dies auch mit diversen urteilen der Rechtsprechung.

Dein AG kann seine Seite aber ebenso mit einigen Urteilen belegen, die besagen, dass mit 3-5 tagen Vorankündigung ein Dienstplan nochmals geändert werden kann. MancheUnternehmen verhandeln das auch von vornherein mit den Betriebsräten, sodass es dort erst garnicht als Diskussion aufbrennt.

Jedenfalls wirst du DIE klare Aussage nicht finden.

Für Argumente für deine Seite google mal nach "verdi mein frei"
 
Hier ein paar Urteil des Bundesarbeitsgerichts:
ver.di: Urteile

allgemeine Infos von ver.di.
https://mein-frei.verdi.de/

Leider hat ver.di die Seite mein-frei.verdi.de umgebaut und den Link zu einer wirklich guten Infobroschüre rausgenommen. Ich habe sie leider auch nicht mehr auf meinem PC.
Ich sende Dir aber per PN einen Vortrag von mir zu, in dem auch einige Urteile und Paragraphen aufgeführt sind.
 
Es ist ein schöner, sehr menschlicher beruf, aber ein Privatleben darf man nicht haben.:down:


Ganz ehrlich, wenn du dir dein Privatleben von deinem Arbeitgeber nehmen lässt bist du selbst Schuld. Bist du wenigstens in einer Gewerkschaft ? Die geben bei solchen Problemen auch Beratung.
 

Ähnliche Themen