Ärztliche Tätigkeiten

DunkleSonne

Newbie
Registriert
09.04.2019
Beiträge
13
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Op
Hallo ihr,

Ich bin ganz neu hier in diesem Forum. Ich bin gelernte Krankenschwester und habe jetzt nach 5jahren Elternzeit eine neue Stelle in einem ambulanten Op angefangen. Davor war ich bereits 6jahre im Op tätig.
Nun, wie fange ich an?
Ich bin im Moment über so vieles wirklich entsetzt. In diesem OP bin ich die einzigste Krankenschwester, alle anderen Kolleginnen sind MFAs. Was ja jetzt grundsätzlich nichts schlechtes ist, wenn sie gut ausgebildet sind. Was mich jetzt aber wirklich seit letzter Woche sehr belastet ist, meine Kolleginnen haben die Erlaubnis bzw. Die Anweisung eines Arztes den Oberst Also Bierblock selbst zu stechen. Als ich es letzte Woche gesehen habe sind mir sämtliche Gesichtszüge entgleist. Ich wusste überhaupt nicht wie ich reagieren sollte. Heute war es wieder soweit. Einen Oberst am Grosszeh. Meine Kollegin meinte zu mir ob ich es schonmal gemacht habe. Ich meinte daraufhin "Nein, und ich werde es auch ich machen"
Habe es dann versucht mit ärztliche Tätigkeit zu erklären. Aber darauf kam nur, sie machen das schon immer so und sie hat es schon in der Ausbildung so gemacht. Bin ich nach 5jahren Elternzeit wirklich so raus aus meinem Beruf? Oder stimmt ihr mir da zu das es eine ärztliche Tätigkeit ist die auf keinen Fall delegierbar ist. Sie haben dazu nicht einmal etwas schriftlich. Es gibt noch sehr viele andere Sachen dort die mich wirkliche stark zweifeln lassen. Aber das belastet mich schon sehr.
Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten.

MfG dunklesonne
 
den Oberst Also Bierblock selbst zu stechen.

Hallo!
Sorry, aber ich habe überhaupt gar keine Ahnung, was das sein soll.
Nie gehört, weder auf Intensivstation, noch in meiner Tätigkeit als Lehrer...
 
Hallo!
Sorry, aber ich habe überhaupt gar keine Ahnung, was das sein soll.
Nie gehört, weder auf Intensivstation, noch in meiner Tätigkeit als Lehrer...
Ok, ein Bierblock ist ein nervenblock an den kleinen Extremitäten. Vorzugsweise mit Xylonest gemacht. Benannt nach, glaube August Bier. Man kann diese lokale Betäubung auch Oberst nennen. Es wird links und recht von der betroffenen Extremitäten an die jeweiligen Nerven ein lokalanästhetikum gespritzt um z.b. den kompletten Finger zu betäuben.
 
Ok, ein Bierblock ist ein nervenblock an den kleinen Extremitäten. Vorzugsweise mit Xylonest gemacht. Benannt nach, glaube August Bier. Man kann diese lokale Betäubung auch Oberst nennen. Es wird links und recht von der betroffenen Extremitäten an die jeweiligen Nerven ein lokalanästhetikum gespritzt um z.b. den kompletten Finger zu betäuben.
Oje, Jetzt habe ich selber etwas durcheinander gebracht. Ein bierblock ist eine iv regionale. Diese wird dort aber auch durch die Mfas gemacht. Ein Oberst ist das oben beschriebene. Sorry.
 
Vielleicht findest Du hier einen Anhaltspunkt.

Ist auch noch mal interessant in Bezug auf den Ort, an dem die Leistung erbracht wird: ambulant = Arzt ist freiberuflich tätig.
Aber abgesehen davon, dass in nur wenigen Fällen wirklich gesetzlich geregelt ist, was delegiert werden darf und was nicht, stellt sich auch die Frage der Haftung.
Wer haftet bei einem Fehler Deiner Kollegen?

Du kannst Deinen Kollegen natürlich nicht verbieten, was sie tun.
 
Vielleicht findest Du hier einen Anhaltspunkt.

Ist auch noch mal interessant in Bezug auf den Ort, an dem die Leistung erbracht wird: ambulant = Arzt ist freiberuflich tätig.
Aber abgesehen davon, dass in nur wenigen Fällen wirklich gesetzlich geregelt ist, was delegiert werden darf und was nicht, stellt sich auch die Frage der Haftung.
Wer haftet bei einem Fehler Deiner Kollegen?

Du kannst Deinen Kollegen natürlich nicht verbieten, was sie tun.
Hat sowas wirklich soviel mit freiberuflich oder gebunden an ein Krankenhaus zu tun? Ich habe schon nach so vielen Stichpunkten im Internet gesucht. Leider aber nichts dazu gefunden. Was meine Kolleginnen tun kann ich nicht beeinflussen. Ich kann nur für mich sagen was ich tue und was nicht. Und das kann und will ich nicht machen. Vor allem da es nichts schriftliches vom Arzt dazu gibt. Keine schriftliche Anweisung. Es ist nirgends festgehalten. Es wird einfach vorausgesetzt das es gemacht wird. Ich sage schonmal danke. Ich werde mir den Link mal durchlesen.
 
Nein, das würde ich ablehnen.
Danke für deine Antwort. Sehe ich es also richtig das sowas einfach nicht in mein Zuständigkeitsbereich fällt? Ich bin einfach auch total verunsichert über die Selbstverständlichkeit meiner Kollegen.
 
Genau so ist es. Anästhesie ist ärztliche Tätigkeit. Schädigt Du versehentlich den Nerv, kommst Du in Teufels Küche. Eine L. A. Eine kleine Quaddel, vor einer dicken Viggo, darüber kann man reden. Eine Nervenblockade ist nicht Dein Job.
 
Die machen ernsthaft eine iv regionale? 8O Du meine Güte.... Das ist gruselig.
 
Da spart der eine Menge Kohle für den Anästhesisten.
 
Jep, Ich habe auch sehr perplex geschaut. Kostenersparnis geht glaub vor Patientenwohl.
 
Ich kann nur für mich sagen was ich tue und was nicht. Und das kann und will ich nicht machen. Vor allem da es nichts schriftliches vom Arzt dazu gibt. Keine schriftliche Anweisung. Es ist nirgends festgehalten. Es wird einfach vorausgesetzt das es gemacht wird.
:schraube: Das soll er gefälligst schriftlich geben. Ansonsten ablehnen.
Die haben echt ´nen Vogel...
 
Wie sieht das aus. Nur weil etwas schriftlich formuliert wird, ist es doch nicht gleich erlaubt?

Den Kopf hinhalten tut doch am ende der, der gemacht hat.
 
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Wie sieht das aus. Nur weil etwas schriftlich formuliert wird, ist es doch nicht gleich erlaubt?

Den Kopf hinhalten tut doch am ende der, der gemacht hat.
Das frage ich mich auch die ganze Zeit.
Ich habe heute nochmal das Gespräch gesucht. Habe auch klar zu verstehen gegeben das ich es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Es ist nunmal eine ärztliche Tätigkeit. Wenn ich sowas machen möchte, hätte ich Medizin studiert. Naja , Die Antwort war, wo mein Problem liegt und sie hätten das schon immer so gemacht. Und vielleicht sollten sie mich einfach noch besser schulen. ich halte für sowas nicht meinen Kopf hin und gefährdet unter Umständen dadurch noch mein Examen oder meine Zulassung als Krankenschwester zu arbeiten. Ich werde jetzt die nächsten Tage nochmal sehr tief in mich gehen und gebenfalls meine Konsequenzen ziehen.
 
Es ist nunmal eine ärztliche Tätigkeit. Die Antwort war, wo mein Problem liegt und sie hätten das schon immer so gemacht. Und vielleicht sollten sie mich einfach noch besser schulen.

Ein weiteres und guten Argument für eine Pflegekammer, hier wäre, unabhängig der Arbeitsstelle/privat/öffentlich etc., eine feste Regelung vorhanden. Der AG, die Ärzteschaft, die Pflege hätte eine bindende Regel - jeder Versuch diese zu kippen würde durch eine entsprechende Meldung gestoppt.
Für diese Dinge wäre die PKammer zuständig
 
Ein weiteres und guten Argument für eine Pflegekammer, hier wäre, unabhängig der Arbeitsstelle/privat/öffentlich etc., eine feste Regelung vorhanden. Der AG, die Ärzteschaft, die Pflege hätte eine bindende Regel - jeder Versuch diese zu kippen würde durch eine entsprechende Meldung gestoppt.
Für diese Dinge wäre die PKammer zuständig
Da wäre aber dann auch zu beachten welche Berufsgruppen darunter fallen. wie oben schon erwähnt sind alle meine Kolleginnen MFAs. Ich glaube, Ich bin die erste seit vielen Jahren die dieses Handeln dort nur irgendwie Hinterfragt. Alle anderen machen alles was der Liebe Doktor verlangt. Ist ja eine Arztanordnung die sie nur ausführen. In diesem Fall leider auch die Anordnung des tatsächlichen Vorgesetzten bzw Chefs.
 
Wie sieht das aus. Nur weil etwas schriftlich formuliert wird, ist es doch nicht gleich erlaubt?
Nein, aber das wäre aus meiner Sicht das absolute Minimum.
Die Tatsache, daß sie nix Schriftliches kriegt, spricht Bände...
Den Kopf hinhalten tut doch am ende der, der gemacht hat.
Auch; bei ärztlichen Anordnungen, die delegiert werden, hat der Arzt die Anordnungsverantwortung, die ausführende Kraft (z. B. Pflege) die Durchführungsverantwortung.
 
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