ärztliche Anordnungen in der Pflegeplanung

h0lger

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Hallo!
Ich muss für meine praktische Zwischenprüfung eine Pflegeplanung schreiben und stelle mir gerade die Frage, wie ich ein Problem zu ärztlichen Anordnungen wie Medikamente und Infusionen schreiben soll.

Ein Beispiel: Eine Patientin kommt mit Pneumonie ins Krankenhaus und erhält gegen die Infektion Cefuroxim i.v. Das ich dieses Medikament verabreiche müsste doch in meiner Pflegeplanung stehen, aber wie formuliere ich hierzu ein Patientenorientiertes Pflegeproblem?

Problem: Pat. hat eine Pneumonie
Ziel: Pneumonie klingt ab.
Maßnahme: Medikamente nach Arztanordnung

???
lg
 
Halli hallo,

als ersten würde ich als Problem nicht schreiben Pat hat eine Pneumonie ich würde ehr schreiben Pat hat aufgrund (ken ich in diesem falle nicht) ... z.B Pat kann auf grund einer Bettruhe die Lunge nicht richtig belüften und hat daher eine Pneumonie
dann als Ziel Pat. hat gut belüftete Lungen sowie freie Atemwege
Maßnahmen würde ich schreiben ASE 2 mal täglich also morgens abends Atemübungen mit Kg auffordern Lippenpresse durchzuführen und für tägliche frischluft sorgen

ich würde das mit der anordung nicht schreiben weil als schüler darfst du sowie so keine antibiose anhängen ;-)


hoffe das war jetzt alles richtig

liebe grüße elena
 
Hallo hOlger

Es soll doch eine Pflegeplanung werden, also geht es um Pflegeprobleme und Pflegemaßnahmen.
Welches Pflegeproblem ergibt sich für den Patienten durch die Pneumonie?
Welche Pflegemaßnahmen können zu einen bestimmten Ziel führen.
Welche Ressourcen bringt der Patient mit?

lg mary
 
Aber eben deshalb hab ich ja das Formulierungsproblem.

Für mich gehört in eine Pflegeplanung alles was bei einem Patienten am Tag durchzuführen ist. Also eben auch das Zuteilen der Medikamente und das Anhängen von Infusionen was nunmal durch das Pflegepersonal durchgeführt wird.
Würde ich es nicht in die Pflegeplanung schreiben würde es ja theoretisch auch icht durchgeführt?! Nur wie schreibt man es rein...
 
Hallo h0lger!

Es scheint, daß Du den Begriff "Pflegeplanung" nicht richtig verstanden hast.

Unter Pflegeplanung wird in der Kranken- und Altenpflege die systematische und zielgerichtete Planung, Durchführung und Bewertung von Pflege bezeichnet. Sie soll eine strukturierte Arbeitsweise aller beteiligten Pflegekräfte ermöglichen und dient als ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung in der Pflege. Ihr Resultat ist der Pflegeplan, das ausgefüllte Formular, in dem alle wesentlichen Pflegeaufgaben übersichtlich dargestellt werden. Ein wesentliches Merkmal der Pflegeplanung ist der Pflegeprozess, eine modellhafte Darstellung der Pflegeplanung. Der Pflegeprozess ist vor allem ein Problemlösungsprozess mit dem Zentrum: die zu pflegende Person und das Maß ihrer Unabhängigkeit (auch von den Pflegekräften). [...]
Quelle: Pflegeplanung ? Wikipedia
(Hervorhebung in rot von mir)

In der Pflegeplanung haben also medizinisch-therapeutische Maßnahmen nichts zu Suchen! Die können aber in der restlichen Dokumentation auftauchen und damit auch ihre Durchführung nachgewiesen werden.

Schönen Gruß, Gego.
 
diesen kleinen denkfehler hatte ich am anfang auch bei der pflegeplanung.. :emba:

Es soll doch eine Pflegeplanung werden, also geht es um Pflegeprobleme und Pflegemaßnahmen.
so ist es. die medizinische diagnose ist nicht das gleiche wie das pflegeproblem.

anderes beispiel: pat mit gebrochenem fuß. diagnose: fract. *sonstwo*
das problem des pat ist aber nicht, dass der fuß gebrochen ist, sondern dass er nicht alleine laufen kann (zumindest nicht ohne hilfsmittel.. womit wir schon bei den maßnahmen wären)

lg angie
 
Hallo h0lger!

Es scheint, daß Du den Begriff "Pflegeplanung" nicht richtig verstanden hast.


Quelle: Pflegeplanung ? Wikipedia
(Hervorhebung in rot von mir)

In der Pflegeplanung haben also medizinisch-therapeutische Maßnahmen nichts zu Suchen! Die können aber in der restlichen Dokumentation auftauchen und damit auch ihre Durchführung nachgewiesen werden.

Schönen Gruß, Gego.


Absolut korrekt!!!!!!!!!!! Das von Dir beschriebene Problem hat in der Pflegeplanung nichts zu suchen...Du entscheidest ausserdem nicht über ärztliche Anordnungen die dem Patienten aus der Klinik mit ins Heim zur Weiterführung oder zur Absetzung durch den betreuenden Hausarzt unterliegen...konzentriere Dich auf alles was oben beschrieben wurde.... und es kann Dir nichts passieren und alle sind glücklich
 
jut, dann lass ichs mal einfach raus! Seh ja dann obs ok ist.

Mein Pflegeplan beinhaltet ansonsten übrigens auch nur Pflegeprobleme, sonst wär mir die Sache ja gar nicht aufgestossen (:

Danke für die Antworten!
 
Und h0lger... Wie hast Du das Problem gelöst und wie war die Meinung Deiner Anleiter?

Zu dieser Diskussion kann ich "verspätet" nur hinzufügen, dass es in meinen Augen auch eine PFLEGEplanung ist, es aber in den Häusern durchaus anders gehandhabt wird...
Während meiner Ausbildung gehörte die "Medikamentengabe nach AVO" zwar an die letzte Stelle, aber sie MUSSTE in der Pflegeplanung auftauchen...
Während meiner Fachweiterbildung MUSSTE neben der "Medikamentengabe nach AVO" auch das "Röntgen-Thorax" und die "Krankengymnastik einmal tgl." in der Pflege(?)planung auchtauchen... Diskussionen waren (und sind) unnötig...
 
Ich habe das ehrlich gesagt gar nicht mehr thematisiert, habe die Medis aufjedenfall gänzlich außen vor gelassen und dies wurde auch nicht negativ bemerkt.
 
Halli hallo,

als ersten würde ich als Problem nicht schreiben Pat hat eine Pneumonie ich würde ehr schreiben Pat hat aufgrund (ken ich in diesem falle nicht) ... z.B Pat kann auf grund einer Bettruhe die Lunge nicht richtig belüften und hat daher eine Pneumonie
dann als Ziel Pat. hat gut belüftete Lungen sowie freie Atemwege
Maßnahmen würde ich schreiben ASE 2 mal täglich also morgens abends Atemübungen mit Kg auffordern Lippenpresse durchzuführen und für tägliche frischluft sorgen

ich würde das mit der anordung nicht schreiben weil als schüler darfst du sowie so keine antibiose anhängen ;-)


hoffe das war jetzt alles richtig

liebe grüße elena

Naja, aber bloß weil der Schüler jetzt ja anscheinend keine AB anhängen darf, kannst du das aber nicht einfach weglassen. Das gehört ja schließlich auch zu der Versorgung - wenn auch nicht pflegerisch - des Pat.!
Du kannst schlecht sagen, weil ich das nicht kann, darf... wird es nicht durchgeführt.
Als Bsp. Wenn ich jetzt im ersten Einsatz kein Insulin spritzen darf, weil ich es in der Schule noch nicht gelernt habe, kann ich es in der Pflegeplanung ja auch nicht einfach weglassen, wenn jetzt der Pat. Diabetiker ist, oder?!
 
Pflegeplanung ist oft auch einfach ein hin und her jonglieren
vor Dingen. Da wird eine Massnahme mal zum Problem und andersrum.
z. B. Aus deiner Infusion hätte auch ein Problem werden können: Gefahr eines anaphylaktischen Schocks...
Infektionsgefahr durch die Venenverweilkanüle ...
geht jetzt wahrscheinlich in eine ganz andere Richtung, aber so wird da ganze zu pflegerischen Tätigkeiten.

 
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