Abrechnung Pflegekurse

smamalu

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Hallo liebe "Leute vom Fach",

ich hoffe also auch diesmal darauf, dass ihr mehr wisst als ich:-)

Also es ist so:
Meine Firma möchte in der nächsten Zeit in HH Pflegekurse in HH anbieten. Ich weiß, dass das nur über einen PD abrechenbar ist, das können wir allerdings über unseren Pflegedienst in NRW tun (sagt auch der bpa). Seit ich mich das letzte Mal mit der Abrechnung von Pflegkursen beschäftigt habe ist schon ein bisschen Zeit vergangen und momentan komme ich auch an keine Infos aus NRW. Deshalb meine Fragen an euch:

An diesen Kursen darf (nach wie vor) jeder, der interessiert ist teilnehmen, das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit z.B. eines Angehörigen ist für PflegeKURSE nicht notwendig - richtig?

Es gibt eine Mindestteilnehmerzahl, damit überhaupt irgendwelche Kosten übernommen werden oder? Ich kann also keinen Kurs für z.B. 4 TN anbieten und in Kauf nehmen, dass "es sich nicht rentiert" oder? Wieviele TN brauche ich mindestens?

Die Kurse können gebündelt über die DAK abgerechnet werden- richtig?

Wie lange sollen die denn überhaupt mittlerweile dauern ( ich lese alles mögliche zwischen 20h und 9 h)- weiß es jemand?

Gibt es noch konkrete Vorgaben zu den Inhalten außer, dass es praxisnah sein soll?


Vielen Dank für eure Hilfe!!!
 
1. Du kannst über DAK und KKH abrechnen.

2. Du kannst Einzelpflegekurse anbieten - für pflegende Angehörige
oder Sammelvorträge über ein bestimmtes Krankheitsbild
beides ist abrechnungsfähig.
bei zweiteren gfibt es Vorgaben wieviele Teilnehmer da sein müssen.

ich schau noch mal in meinen Unterlagen nach, falls bis dahin nicht schon einer alles vervollständigt hat.

Grüße
 
das Thema interessiert mich auch, hast du da evtl. ein Beispiel /oder Mustervertrag?
 
1. Du kannst über DAK und KKH abrechnen.

2. Du kannst Einzelpflegekurse anbieten - für pflegende Angehörige
oder Sammelvorträge über ein bestimmtes Krankheitsbild
beides ist abrechnungsfähig.
bei zweiteren gfibt es Vorgaben wieviele Teilnehmer da sein müssen.

ich schau noch mal in meinen Unterlagen nach, falls bis dahin nicht schon einer alles vervollständigt hat.

Grüße

DANKESCHÖN!!!:sdreiertanzs::sdreiertanzs:
 
So hab jetzt mal geguckt:

Folgendes gibt es bei der DAK
Orientierungskurs- Was ist alles möglich bei Pflegebedürftigkeit, Welche Leistungen kann man beantragen etc. Kurseinheit 90 min., Teilnehmer 6-15
Basispflegekurs- für pflegende Angehörige, ehrenamtlich Pflegende und interessierte Pflegepersonen, 12 x 90 min., 6-15 Teilnehmer,Ziel: Vermittlung von Pflegetechniken, Wahrnehmung und Beobachtung des Pflegebedürftigen, Ernährung, Prophylaxen, Umgang mit Medis, besondere Pflegesituationen erkennen und handeln, Rückenschonendes Arbeiten vermitteln, sonstige Möglichkeiten Pflege wahrzunehmen (Pflegedienste, Kurzzeitpflege,Heim)
Spezial/Kompaktpflegekurs- für Angehörige eines Pflegebedürftigen mit einem speziellen Krankheitsbild (Parkinson,Demenz) Einführung in das spezielle Krankheitsbild, Psychosoziale Aspekte, Problemen gegenübertreten, Kommunikation, spezielle Pflegetechniken und Handlungen, Alltagsbewältigung.
Schulung in häuslicher Umgebung- für pflegende Angehörige, wie kann gewaschen werden, besondere Transfertechniken, Bewältigung von Alltagssituationen etc.

Folgendes ist zu beachten:
- führen eines Schulungsprotokolls bei häuslicher Schulung
- Teilnehmernachweis bei Pflegekurs
- Feedbackbogen bei beiden

Folgendes gibt es bei der KKH
Pflegekurs- der Pflegebedürftige und seine Umgebung, Wahrnehmung und Beobachtung des Pflegebedürftigen, Prophylaxen, Vorbeugen von Zweiterkrankungen, Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige aufzeigen, Gesunde Ernährung, Medikamenteneinnahme,
Pflege von Langzeiterkrankten, Ausgewählte Pflegehandlungen, besondere Pflegesituationen

Folgendes ist zu beachten:
- Teilnahmenachweis führen

Bei der KKH ist es egal bei welcher KK/PK der Klient versichert ist, laut Vertrag zumindest- es bietet sich vorher zu informieren.

Das ganze sind nur die Auszüge aus den einzelnen Vereinbarungen, Änderungen sind mir bisher nicht bekannt geworden.
 
So hab jetzt mal geguckt:

Folgendes gibt es bei der DAK
Orientierungskurs- Was ist alles möglich bei Pflegebedürftigkeit, Welche Leistungen kann man beantragen etc. Kurseinheit 90 min., Teilnehmer 6-15
Basispflegekurs- für pflegende Angehörige, ehrenamtlich Pflegende und interessierte Pflegepersonen, 12 x 90 min., 6-15 Teilnehmer,Ziel: Vermittlung von Pflegetechniken, Wahrnehmung und Beobachtung des Pflegebedürftigen, Ernährung, Prophylaxen, Umgang mit Medis, besondere Pflegesituationen erkennen und handeln, Rückenschonendes Arbeiten vermitteln, sonstige Möglichkeiten Pflege wahrzunehmen (Pflegedienste, Kurzzeitpflege,Heim)
Spezial/Kompaktpflegekurs- für Angehörige eines Pflegebedürftigen mit einem speziellen Krankheitsbild (Parkinson,Demenz) Einführung in das spezielle Krankheitsbild, Psychosoziale Aspekte, Problemen gegenübertreten, Kommunikation, spezielle Pflegetechniken und Handlungen, Alltagsbewältigung.
Schulung in häuslicher Umgebung- für pflegende Angehörige, wie kann gewaschen werden, besondere Transfertechniken, Bewältigung von Alltagssituationen etc.

Folgendes ist zu beachten:
- führen eines Schulungsprotokolls bei häuslicher Schulung
- Teilnehmernachweis bei Pflegekurs
- Feedbackbogen bei beiden

Folgendes gibt es bei der KKH
Pflegekurs- der Pflegebedürftige und seine Umgebung, Wahrnehmung und Beobachtung des Pflegebedürftigen, Prophylaxen, Vorbeugen von Zweiterkrankungen, Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige aufzeigen, Gesunde Ernährung, Medikamenteneinnahme,
Pflege von Langzeiterkrankten, Ausgewählte Pflegehandlungen, besondere Pflegesituationen

Folgendes ist zu beachten:
- Teilnahmenachweis führen

Bei der KKH ist es egal bei welcher KK/PK der Klient versichert ist, laut Vertrag zumindest- es bietet sich vorher zu informieren.

Das ganze sind nur die Auszüge aus den einzelnen Vereinbarungen, Änderungen sind mir bisher nicht bekannt geworden.


Vielen Dank!!!!
 

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