Ab wann Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt?

Unser Dienstplan steht nie fest, der ist mit Bleistift geschrieben *lach*. Sorry, aber ich kann darüber nur lachen. Mein Dienstplan bekomme ich auch immer erst Donnerstag für die darauffolgende Woche ( nichts zu änder, habe mich schon bei Verdie informiert, es besteht nicht die Pflicht des AG mir einen Dienstplan z.B 4 Wochen im Voraus zu geben)...und das heißt noch lange, dass das so bleibt, da wird auch nicht gefragt, schwupp liegt ein neuer Plan im Fach.

Wenn den niemand mit Dir abstimmt und einfach so "im Fach liegt" besteht aber doch die Gefahr, dass Du die Änderung leider übersiehst....?
 
Hallo!
In den beiden Links von Bluestar kommt wieder die Vier-Tage-vorher Regelung vor. Die gibt es im § 12 Absatz 2 TzBfG ( Teilzeit und Befristungsgesetz ) und schreibt vor, daß Abrufkräfte vier Tage vor dem Dienstantritt zu informieren sind.
Für alles andere gilt: Wenn ein Dienstplan veröffentlicht ist, ist er verbindlich und kann nur in beiderseitigem Einvernehmen geändert werden.

http://www.dbfk.de/Startseite/Aktio...platz/Kapitel-Gute-Frage---Rechtsprechung.pdf

Grüße
Stephan
 

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