Wunsch auf Vollzeit

elena348

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Seit mehreren Jahren versuche ich meinen unbefristeten Teilzeitarbeitsvertrag in einen Vollzeit umzuwandeln. Habe meinen Wunsch der Pflegedienstleitung + Personalabteilung mehrfach schriftlich mitgeteilt. Bisher nur mit geringem Erfolg. Bei Bedarf erhielt ich mehrfach Änderungsverträge, befristet immer nur für wenige Monate. Gleichzeitig wurden in unserem Klinikum aber auch neue Kollegen( mit neuen Verträgen- was da genau drin steht, weiß ich nicht) unbefristet eingestellt.
Wie wird das bei Euch gehandhabt?
Habt Ihr die Chance, nach Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln?
Herzlichen Dank im Voraus!!
Elena348
 
Wenn Du Vollzeit arbeiten, aber auf Deiner alten Station bleiben willst, wird es natürlich schwierig, die ändern ja nicht deinetwegen den Stellenschlüssel. Wenn kein Kollege reduziert oder in Rente geht, hast Du da wenig Chancen.

Freie Stellen im Haus werden für gewöhnlich intern ausgeschrieben. Warum bewirbst Du Dich nicht auf eine solche? Oder stellst einen Versetzungsantrag mit der Anmerkung, dass Du den Wechsel mit einer Aufstockung verbinden willst (das müsste möglich sein).

Oder Du schaust Dich mal um, was andere Krankenhäuser an Stellen zu bieten haben.
 
Hallo Claudia!
In diesem Jahr haben bei uns auf Station 2 Kollegen ihre Stunden auf eigenen Wunsch reduziert. Laut Personalchefin werden diese Stunden im Haus und nicht auf Station ausgeglichen. Bedeutet häufig arbeitet eine Schwester aus neu eingerichteten Pool auf unserer Station.
Auf eine andere Stelle mit Vollzeit habe ich mich auch schon beworben. Wurde abgelehnt mit der Begründung, Schwestern mit einem Vollzeitarbeitsplatz werden bevorzugt. In wenigen Wochen geht eine Kollegin in Rente, werde mich dann wieder bewerben(mit wenig Hoffnung auf Erfolg). Wahrscheinlich wird wieder eine Schwester von draussen neu eingestellt. Diese erhalten andere Verträge, bedeutet werden schlechter bezahlt.
Bin echt am verzweifeln!! :motzen: Elena
 
§ 9 Verlängerung der ArbeitszeitDer Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.
TzBfG - Einzelnorm

Es muss also eine Vollzeitstelle ausgeschrieben sein UND es muss jemanden geben, der deine Teilzeitstelle haben will.

Elisabeth
 
Wieso sollte der AG die Vollzeitstelle in dem Bereich mit einem bisherigen Teilzeitler besetzen wenn ihm dieser dann im Personalschlüssel fehlt?

...es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.

Der AG dürfte ein dringendes Interesse daran haben, dass sein Personalschlüssel, der eh schon zu knapp ist, erhalten bleibt. Er müsste bei der Ausschreibung der Stellen beachten, dass er Teilzeit mit anbietet um einen Ausgleich zu erhalten.

Elisabeth
 
@Elisabeth
Dann würde genau das im Gesetz stehen, besonders dein großgedrucktes UND...
Hier ist allerdings gemeint, dass betriebliche Gründe dem Begehren entgegenstehen könnten bzw. andere TZ-Beschäftigte mit dem gleichen oder ähnlichem Begehren den Vorzug bekommen.
 
Wahrscheinlich wird wieder eine Schwester von draussen neu eingestellt. Diese erhalten andere Verträge, bedeutet werden schlechter bezahlt.

Das wird des Pudels Kern sein.

Wende Dich an den Betriebsrat, sofern ihr einen habt, um Unterstützung. Viel mehr wirst Du nicht tun können, einklagen kannst Du die Arbeitszeiterhöhung nicht.

Kannst Du den AG wechseln, oder gibt es in Deiner Umgebung da keine Chancen?
 
Ein Wechsel des Arbeitgebers kommt für mich erst `mal nicht in Frage.
Das mit dem §9 TzBfG habe ich auch schon gelesen. Aber was bedeuten den dringende betriebliche Gründe? Ist eine schlechtere Entlohnung ein dringender Grund(an Einsparung ist jedes KH interessiert)?
Und was mich halt interessiert, wie wird das bei Euch gehand habt. Teilzeitarbeitende Kollegin, Kinder sind jetzt groß, möchte wieder Vollzeit arbeiten.Geht das bei Euch und unter welchen Bedingungen?
Ich dank Euch!
Elena:gruebel:
 
Bei uns im OP gibt es immer MA die reduzieren oder aufstocken wollen.
Damit uns keine Stellen/Stunden wegreduziert werden können, schaffen wir es eigentlich immer den Ausgleich hinzukriegen. :hicks:
Und wenn es nur z. B. 2 Stunden/Woche sind. Wir haben viele TZ-Kräfte, die froh sind, wenn sie Stunden aufstocken können. Dafür haben wir ältere MA, die gerne Stunden reduzieren wollen, weil es für sie finanziell nicht viel ausmacht.:)

Da wir Leitungen das relativ eigenständig entscheiden können, werden natürlich MA aus dem Team bevorzugt. :)
Wir führen mit unserer PDL ein Vorgespräch und die entscheidet in unserem Sinne. Die entsprechenden MA stellen dann einen Antrag auf Änderung ihrer Arbeitszeiten.
Geht ganz unkompliziert!

LG opjutti
 
Betriebsverfassungsgesetz
§ 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.
§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den
Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen.

(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn

3. die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist


Wenn also intern eine Bewerbung auf eine Vollzeitstelle bekannt ist, hat ein Betriebsrat einen durchaus guten Grund, eine Besetzung von aussen abzulehnen.

Daher noch einmal die Frage: Gibt es einen Betriebsrat.

Ich danke dir.
 
Wie verhindert der BR dann eine Unterbesetzung des Fachbereiches? Ganz einfach: er sorgt für die Ausschreibung der nun frei werdenden Teilzeitstelle. Aber was, wenn sich da keiner bewirbt?

Elisabeth
 
Hallo Leute,
einen Betriebsrat gibt es bei uns. Bisher habe ich noch nie gehört, daß der sich für etwas eingesetzt hat. Ehrlich gesagt kann ich kaum glauben, daß der überhaupt etwas tut. Aber gewählt ist er!! Entscheidungen werden nur durchgewunken.
Vielleicht bin ich deshalb noch nicht zu denen gegangen.
Ich weiß halt auch nicht, ob ich ein Recht auf Erhöhung habe.
Gibt es das bei Euch auch, daß neue Schwestern andere Verträge erhalten?
Elena
 

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