Arbeitgeber muß Wunsch nach Teilzeit entsprechen

Ute

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10.11.2005

Arbeitgeber muß Wunsch nach Teilzeit entsprechen

Gericht: Der Arbeitgeber hat notfalls neu zu organisieren
MAINZ (dpa). Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, dem Antrag eines Mitarbeiters auf eine Verringerung der Arbeitszeit stattzugeben. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland- Pfalz in Mainz entschieden.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn dem Verlangen "betriebliche Gründe" entgegenstehen. Notfalls muß der Arbeitgeber diese allerdings durch eine entsprechende Umorganisation beseitigen, wenn dadurch den Wünschen des Mitarbeiters entsprochen werden kann.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Arbeitnehmerin statt, die ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 15 Stunden verringern wollte. Der Arbeitgeber hatte geltend gemacht, die Einrichtung des Laborarbeitsplatzes der Mitarbeiterin habe etwa 70 000 Euro gekostet. Eine Auslastung beispielsweise nur an halben Tagen sei daher wirtschaftlich nicht vertretbar.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland- Pfalz, Az.: 9 Sa 787/04


Quelle: www.aerztezeitung.de
 
Teilzeit

Aber leider ist das oft fern der Realität.
Z.Bsp. hat ein Kollege meinerseits gekündigt,nur weil er keine Teilzeit bekam,da er sonst seinen Wunsch-die Freizeit anders zu gestalten-nicht umsetzen hätte können.
Also ich finde das absolut extrem,dass es sich so entwickelt hat,wobei es so viele Leute gibt,die seine halbe Stelle übernommen hätten!
Also in Entwicklungsländer ist das meiner Meinung nach ,kein Problem!!!
bis denn
 
bei mir ist das problem, dass ich von meinen derzeit 15std/woche wieder auf 30, oder gar vollzeit will, wofür ich ja auch noch nen dienstvertrag habe!
aber meine pdl weigert sich, mir die std zu geben! unser geschäftsführer würde gern, möchte aber nicht gegen ihren willen handeln! dabei möchten zwei meiner kollegen jeweils ihre stunden reduzieren - das allerdings lässt unsere pdl auch nicht zu!:eek1:
 

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