Wochenendarbeiten im Urlaub

Kessymaus

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02.03.2008
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49
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
uniklinik , dermatologie
Hallo

Ich beginne ab 1. oktober wieder mit arbeiten im Krankenhaus im schichtdienst...mein AG und ich haben uns geeinigt dass ich meine 15 urlaubstage gleich am anfang nehme.....so hab iich den ganzen oktober urlaub ...aber ich soll an 2 vollen wochenenden frühdient machen...also mitten im urlaub...ist das rechtens...ich find das sehr doof.....wir wären auch gerne weggefahren :motzen:
 
Hallo
Der Urlaub ist durchgehend zu gewähren. Die Wochenenden zwischen den Urlaubstagen sind frei. Für Wochenenden vor oder nach einem Urlaub kann man zur Arbeit herangezogen werden. Sag doch Deinem Brötchengeber mal er soll das Bundesurlaubsgesetz lesen, da steht das ganz genau drin.
Auf der anderen Seite würde ich mir ernsthaft überlege bei einem Arbeitgeber anzufangen der mir gleich zu anfang mit einem Verstoß gegen geltendes Recht kommt.
Alesig
 
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

§ 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
 
ok danke für eure antworten...also das blöde ist das ich kein dienstplan habe...ich hab lediglich die 4 tage bekommen nachdem ich gefragt habe...ich hab mir grad überlegt...wie wäre es wen ich 4 tage urlaub hätte den freitag frei ( also als arbeitstag) und dann wochenende

also so

U U U U X FF X U U UX X FF

dan wäre es ja richtig oder ....

und ja ich ärgere mich sehr.....hab auch das gefühl gar ni mehr wilkommen zu sein :cry1:
 
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

§ 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs


ja das klingt gut ABER gilt das auch für resturlaub ?
 
Wenn F=frei bedeutet wäre das richtig. Wieviel Tage arbeitest du denn in der Woche ? 3,5 ?


ja das bedeutet frei...da werden sie das so drehen...ich arbeite teilzeit 20h die woche...wie das geplant wird darf ich nicht mitentscheiden :knockin:
 
Hmm.

Wenn ein An relativ spontan da und da Urlaub haben möchte, der AG das in den Dienstplan noch einbauen kann, aber sagt "OK, können wir machen, aber an den WE musst du arbeiten", dann denke ich schon, dass das rechtens ist.

Das war ja keine Vorab-Urlaubs-Jahresplanung sondern ein HopplaHopp-Wunsch des AN - so wie ich es verstehe!?
 
Hmm.

Wenn ein An relativ spontan da und da Urlaub haben möchte, der AG das in den Dienstplan noch einbauen kann, aber sagt "OK, können wir machen, aber an den WE musst du arbeiten", dann denke ich schon, dass das rechtens ist.

Das war ja keine Vorab-Urlaubs-Jahresplanung sondern ein HopplaHopp-Wunsch des AN - so wie ich es verstehe!?


nein es war nicht spontan ein halbes jahr hab ich es vorher mit der OS geplant....und es war nicht mein wunsch die OS wollte das der urlaub gleich weg ist...ich hätt lieber im november...aber naja nun hab ich mich drauf eingestellt....ud nun sowas

mal noch ne andere frage....ich geh nun 20 h die woche ...hab ja dan fast 38 h überstunden im november+ wieder 2 volle we im november

und so geh ich nicht einen tag in der woche sondern nur wochenende...also jedes 2. we wie eine vollzeitkraft ! ist irgendwie gemein oder ?
 
Naja,als Teilzeitkraft wirst halt so geplant,wie's nötig ist und wenn am WE Leute fehlen,kommst Du eben dran.
Wieso meinst Du,daß WE-Arbeit nur den Vollzeitkräften vorbehalten ist ?
Ansonsten würde ich Dir raten,Dich nach ner neuen Stelle umzusehen,denn wenn der AG bestimmt,wann Du Urlaub nimmst und Du gleich den ersten Arbeitstag als Urlaub beginnst,dann kommst auf Minusstunden und kannst die im November erstmal nacharbeiten,sprich mehr Dienste machen...und natürlich mehr WE's.
 
Naja,als Teilzeitkraft wirst halt so geplant,wie's nötig ist und wenn am WE Leute fehlen,kommst Du eben dran.
Wieso meinst Du,daß WE-Arbeit nur den Vollzeitkräften vorbehalten ist ?
Ansonsten würde ich Dir raten,Dich nach ner neuen Stelle umzusehen,denn wenn der AG bestimmt,wann Du Urlaub nimmst und Du gleich den ersten Arbeitstag als Urlaub beginnst,dann kommst auf Minusstunden und kannst die im November erstmal nacharbeiten,sprich mehr Dienste machen...und natürlich mehr WE's.


nein ichmeint nur bei uns muss jeder egal ob 42h oder 15h jedes 2. we arbeiten...find ich erlich gesagt nicht gerecht! aber naja geht ja nicht nachmir..ich hab ein kleines kind das unter der woche in der krippe ist und am we geht die sucherei nach ner betreung los...und wenn ich in der woche kommplett frei hab brauch ich kein kita platz von 400 eus bezahlen...schon bissl dumm geregelt :knockin:
 
Naja,das ist schon ne schwierige Situation,in der Du Dich befindest und gerade deshalb bist Du auf gegenseitiges Verständnis angewiesen und nicht auf diese "Willkür" Deines AG.
Andererseits,wenn Du arbeiten willst,um nix zu "verlernen" und auf dem laufenden zu bleiben,sowie etwas Geld verdienen möchtest,dann mußt Du Dir auch Gedanken machen,wie es an WE's machbar ist. Du könntest mit Kollegen tauschen,bloß wer wird schon freiwillig ein WE arbeiten,wenn er nicht muß ?
Deshalb such Dir ne Stelle,wo Du mitbestimmen kannst und dieses "Geben und Nehmen" Standard ist :daumen:
 
Hallo Kessymaus!
Das du mitten in deinem Urlaub an den WE arbeiten musst ist vollkommen unüblich und auch nach den hier im Forum angebenen Gesetzestexten nicht gestattet.
Weder eine meiner diversen Kollegen noch ich haben das in unserer langen "Arbeitslaufbahn" bisher erlebt. Dagegen würde ich angehen.
Aber es steht sicherlich nicht in deinem Arbeitsvertrag, das du als Teilzeitkraft weniger WE als die Vollzeitkräfte arbeiten musst, noch wird dort eine Anzahl der zu leistenden WE festgeschrieben sein.
Ich bin auch eine Teilzeitkraft und arbeite genau soviele WE wie die Vollzeitleute.
Mich persönlich stört es nicht, kann allerdings auch deinen Unmut darüber gut verstehen.
Da helfen wirklich nur Gespräche.
Viel Glück dabei!
Viele Grüße,
Sanne
 
Du arbeitest doch in einer Uniklinik. Also eher ein größeres Haus. Da muss es doch mgl. sein einen anderen Arbeitsplatz zu finden, der Deinen Möglichkeiten evtl. näher kommt.
Vielleicht kannst Du diesbzgl. ja mal mit Deiner PDL reden.
Deine Leitung hat eine etwas seltsame Einstellung. Du sollst direkt Deinen Resturlaub nehmen, aber bitteschön die Wochenenden dazwischen arbeiten. Ich finde die traut sich etwas, auf so eine Idee wäre ich nicht mal im Traum gekommen.
Wehr Dich doch einfach mal, bei manchen Leuten führt das schon zum Erfolg, weil sie damit nicht rechnen.
 
mal noch ne andere frage....ich geh nun 20 h die woche ...hab ja dan fast 38 h überstunden im november+ wieder 2 volle we im november

und so geh ich nicht einen tag in der woche sondern nur wochenende...also jedes 2. we wie eine vollzeitkraft ! ist irgendwie gemein oder ?

Wie kommst du denn auf 38 Überstunden ???
Und jedes zweite WE ist nicht gemein sondern gerecht.


.....denn wenn der AG bestimmt,wann Du Urlaub nimmst und Du gleich den ersten Arbeitstag als Urlaub beginnst,dann kommst auf Minusstunden .....

Warum kommt sie auf Minusstunden ???
 
Mündliche Verabredungen haben immer ein Problem: manch einer kann sich hinterher nur schwer oder gar net erinnern. Das tritt vor allem auf, wenn sich für denjenigen im Nachhinein Nachteile ergeben.Man kann nur jedem empfehlen, in solchen Situationen schriftliche Vereinbarungen zu treffen.

Der Gesetzesgeber sieht übrigens keine 15 Tage hintereinander vor. Er kennt nur den Grundurlaub von 24 Tagen. Im Paragraphen werden zwar 12 Tage angegeben, die 50% entsprechen- aber steht dort eben net 50% des Jahresurlaubs.

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
...
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.
Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
BUrlG - Einzelnorm

Elisabeth
 
Die Frage war doch:
Kann der Urlaub unterbrochen werden durch Wochenenddienste.

Ein zusammenhängender Urlaub kann nicht unterbrochen werden.

Wenn du Urlaub hast von bis, dann bist du in der Zeit nicht da - ENDE.

Wenn der Urlaub gestückelt wird, von vorne herein, gibts o.g. Regelung welche das begrenzt und oftmals BVs, zumindest in größeren Betrieben.
 
Hallo bluestar,
na durch die WE's,welche in einem zusammenhängend zu nehmenden Urlaub als FREI zählen. Auch bei nur 20h Wochenarbeitszeit entstehen so Minusstunde,die sie nacharbeiten muß.
 
@zna-öse: In einem Urlaub zählen Wochenenden als FREI?

Wenn ich 14Tage Urlaub habe und dafür 10Tage verbrate, da Woende in der Mitte, dann komme ich mit der gleichen Stundenzahl aus dem Urlaub wie ich reingegangen bin.

Wenn du das Woende davor und dahinter meinst, dann könnte es tatsächlich so sein.

@bluestar: da ist meiner Meinung nach gar nichts gerecht. Das sehe ich wie Kessymaus.

50% heißt 50% und das von ALLEM.

Eine VZ 100% hat jedes 2te Woende Dienst
eine TZ 50% hat dann jedes 4te oder jedes 2te am Samstag ODER Sonntag Dienst.

Ist doch eigentlich ne einfache Rechnung.

Ich arbeite als TZ 50% unter der Woche, warum sollte das am Wochenende anderst sein?
 
ja so seh ich das auch...aber die leitung sieht das auch anders....ich werd am montag nochmal anrufen.....

so mal ne andere frage da ich erst ab okt. offiziel wieder im system auftauche hab ich keinen dienstplan also nur einen zettel wo die 4 tage frühdienst draufstand und rest urlaub...nicht mal mit unterschrift :deal: :wut: das geht doch so nicht , oder...mein urlaub muss doch auch genehmigt werden..ich will auch mal was festes in der hand und nicht ein wischblatt wo bloß paar zahlen drauf sind.....

wie soll ich da vorgehen ? Personalverwaltung ? klar red ich vorher nochmal mit der öse aber wenn die sich stur stellt ?
 

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