@PitterPotter
Wie definiere ich Nachtarbeit...danach wie mein AG, bzw. der Tarifvertrag nach dem ich beschäftigt bin, die Nachtarbeit definiert.
Das Arbeitszeitgesetz bezeichnet Nachtarbeit als Arbeit zwischen 23:00 und 6:00. Wer danach bis Mitternacht arbeitet, hat 1h Nachtarbeit geleistet.
Abweichend davon definiert der TVöD Nachtarbeit zwischen 21:00 und 6:00. Wer danach bis Mitternacht arbeitet, hat 3h Nachtarbeit geleistet.
Wird beim AG xy die Schicht die um Mitternacht endet umgangssprachlich mit Nachtschicht betitelt...hört sich das für Außenstehende oder auch Laien im 1. Moment komisch an, aber wenn es dort so üblich ist....für die Schicht die mitten in der Nacht/ um Mitternacht endet...könnt man darüber doch großzügig hinwegsehen.
Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.
Wären Sie so freundlich, ihr Profil zu aktualisieren, insbesondere die Angabe Beruf, falls vorhanden gerne auch fachliche Zusatzqualifikationen. Vielen Dank im voraus.
Ansonsten....
...kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es für die Patienten eine außerordentlich zusätzliche Belastung darstellt, bis nachts außer Haus zu sein, wenn sie üblicherweise früh morgens aufstehen müssen - für die reguläre HD. Medikamenteneinnahme - mal komplett außen vor.
Selbst für einen gesunden Menschen stellt der Wechsel vom üblichen Tagesrhythmus eine Belastung dar.
Im Beitrag von vor einigen Monaten wurde erwähnt, dass dies von den Patienten auch so nicht gewünscht wird.
....und zu guter letzt..
...habe ich enormen Respekt vor den Kollegen, die in der Dialyse arbeiten, wir haben im KH eine große Dialysestation.