Weihnachtsgeld und Kündigungsfrist

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Piratte

Gast
Wenn man zwischen 1. Januar und 1. April den Arbeitgeber wechselt
von Uniklinik zu Uniklinik, was passiert nach dem neuen Tarifvertrag
der Unikliniken mit dem Weihnachtsgeld?

Darf man es trotzdem behalten, wenn man im alten Betrieb nicht mehr am
1.4. angestellt ist, wenn man zum Krankenhaus mit gleichem Tarifvertrag wechselt
(gleiches Bundesland (BY)) oder muss man es zurückzahlen.

Der neue TV gilt ja soweit ich weiß ab November 2006, der Wechsel wäre dann also
im Jahr 2007.

Und noch eine Frage, wie ist im 4. bzw. 5. Jahr der Beschäftigung die Kündigungsfrist?
 
Hallo Piratte,
soweit ich weiß hat das keine Auswirkung auf die Zahlung des Weihnachtsgeldes.
Ich bin mir relativ sicher, dass das davon abhängig ist, ob der Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband, bzw. auch öffentlicher Dienst ist. :gruebel:
Das wäre bei Unikliniken sicher der Fall und Du brauchtest Dir keine Sorgen zu machen.
Ob der TVöD dazu überhaupt eine Regelung hat weiss ich nicht. Frag doch mal zur Sicherheit Euren Betrieb/Personalrat!
:wavey:Gruß aus dem Rheinland
 
Hallo Piratte,
handelt es sich bei dir um eine Umsetzung oder ist es ein neuer Arbeitgeber?

Bei einer Umsetzung z.B. Klinikum Grosshadern zum Klinikum Innenstadt, musst du mit keinen Rückzahlungen rechnen.

Ansonsten ist es auch ein bisschen Verhandlungsgeschick, ob der AG dies übernimmt.

Liebe Grüsse
Narde
 
Es gibt ja ab diesem Jahr im Bereich des TVöD ohnehin keine direktes Weihnachtsgeld mehr, sondern eine einmalige Sonderzahlung die sich teilweise aus dem Weihnachts- und Urlaubsgeld zusammensetzt. Dies aber nur am Rande.


Nun zur Frage. Ich weiß von einer Kollegin die bei uns angefangen hat und vorher in einem anderen Klinikum des öffentlichen Dienstes angestellt war, dass die die normale Vergütung bekommen hat. Bei ihr war es so, dass die beiden Kliniken die Zahlung anteilmäßig übernommen haben. Das war zwar noch vor den Zeiten dess TVöD, aber ich denke mal, dass sich da net gross was geändert hat.
 
Ich habe volles Urlaubsgeld bekommen!

Bei uns gilt der TV-L.
 

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