P
Piratte
Gast
Wenn man zwischen 1. Januar und 1. April den Arbeitgeber wechselt
von Uniklinik zu Uniklinik, was passiert nach dem neuen Tarifvertrag
der Unikliniken mit dem Weihnachtsgeld?
Darf man es trotzdem behalten, wenn man im alten Betrieb nicht mehr am
1.4. angestellt ist, wenn man zum Krankenhaus mit gleichem Tarifvertrag wechselt
(gleiches Bundesland (BY)) oder muss man es zurückzahlen.
Der neue TV gilt ja soweit ich weiß ab November 2006, der Wechsel wäre dann also
im Jahr 2007.
Und noch eine Frage, wie ist im 4. bzw. 5. Jahr der Beschäftigung die Kündigungsfrist?
von Uniklinik zu Uniklinik, was passiert nach dem neuen Tarifvertrag
der Unikliniken mit dem Weihnachtsgeld?
Darf man es trotzdem behalten, wenn man im alten Betrieb nicht mehr am
1.4. angestellt ist, wenn man zum Krankenhaus mit gleichem Tarifvertrag wechselt
(gleiches Bundesland (BY)) oder muss man es zurückzahlen.
Der neue TV gilt ja soweit ich weiß ab November 2006, der Wechsel wäre dann also
im Jahr 2007.
Und noch eine Frage, wie ist im 4. bzw. 5. Jahr der Beschäftigung die Kündigungsfrist?