HI Nicci,
Rabenzahn hat ja Dir genaue Auskunft schon gegeben !!!
Ich möchte noch etwas hinzu fügen !!!
Allgemeines
Vorraussetzung für eine Durchführung eines Blutreinigungsverfahren ist ein Gefäßzugang. Die Gefäßzugänge können dabei temporär ( vorübergehend) sein, z.B: Shaldon-Katheter, oder es wird operativ ein permanenter (dauerhafter) Gefäßzugang für die Hämodialyse geschaffen( Shunt).
Was ist ein Shunt?
In unserem Zusammenhang eine Verbindung zwischen Arterie und Vene, auch als Kurzschluss ( engl. "shunt") oder arterio- venöse Fistel ( Av- Fistel) bezeichnet.
Bei der Erstanlage eines Shuntes wird oft die nicht dominierende ober Extremität genutzt, also beim Rechtshänder der linke Arm und umgekehrt.
Die OP kann normalerweise ambulant in Lokalanästhesie erfolgen. Die Orginalmethode der OP wurde von CIMINO un BRESCIA beschrieben und bestand in einer Seit- zu- Seit- Anastomose zwischen Arterie und Vene.
Da der Shunt des Dialysepatienten im wahrsten Sinne des Wortes seine "Lebensader" darstellt, darf die Beobachtung, Pflege, Punktion höchster Aufmerksamkeit.
Auf besondere Dinge muss geachtet werden:
- Keine komprimierenden verbände
- Kontrolle der Durchgängigkeit mit Stethoskop/ Palpation
- Erster Stauversuch der Fistel nach frühstens vier Tagen
- Kein Blutdruck messen am Shuntarm
- Keine Blutabnahmen am Shuntarm
- Keine schweren Lasten tragen mit dem Shuntarm
Ok,
das war es erstmal von mir