Vor Arbeitsbeginn, Arbeitsverhältnis kündigen

Lenchen2009

Newbie
Registriert
17.06.2015
Beiträge
9
Beruf
Gesundheits&Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Anästhesie
Funktion
Praxisanleiterin
Hat jemand Erfahrungen mit Kündigungen vor Arbeitsbeginn, ich hab eine Freundin die ist Krankenschwester die befindet sich in solch einer Situation ,diese hat zum 1.4 ein Arbeitsvertrag Unterschrieben und hat nun eine bessere Stelle angeboten bekommen (dieser Arbeitgeber weis natürlich nichts von der anderen Stelle und dem Arbeitsvertrag), und möchte dort hin wechseln
Reicht es einfach wenn sie um eine Auflösung des Vertrages bzw Kündigung bittet?
Da ja jetzt noch genug Zeit bis zum 1.4 wäre, und dann der Kosten oder Aufwand nicht so Hoch wäre, müsste sie doch aus dem Vertrag raus kommen oder?

Wie Formuliert man das am besten in der Kündigung

Sehr geehrte Damen
Ich kündige mein bestehendes Arbeitsverhältnis zum 31.3.2017, ich bitte sie mich ordentlich aus dem Arbeitsverhältnis zu erlassen.

Da ich /Sie mich Beruflich Neuorientieren möchte,

Ich Entschuldige mich für den Hohen Aufwand den ich ihnen gemacht habe.

Mit Freundlichen Grüßen?
 
formloser brief dass das arbeitsverhältnis nicht angetreten wird. begründung hierfür ist nicht erforderlich.
 
Also ist es möglich aus dem Arbeitsverhältnis zum 1.4 rauszukommen sodass sie am 1.4 in dem anderen Krankenhaus Anfangen kann? @
FLORA.BLEIBT
Das wird sie freuen zu hören

Danke
 
ja ist es.

ich würde dort anrufen, die situation schildern und gut ist, dann geht man im guten auseinander und alles ist geritzt..
 
Ich würde das auch so formulieren wie es Flora geschrieben hatte.

3 Anmerkungen noch:
1. Vor dem 01.04 besteht noch kein Arbeitsverhältnis
2. Folglich kannst du auch nicht zum 31.03 Kündigen
3 Der AG könnte relativ wenig machen wenn du nicht antrittst, außerdem wäre das dann auch noch eindeutig in der Probezeit
 
Hab es vor Kurzem sogar noch etwas krasser erlebt:
Montag war der 1.Arbeitstag des neuen MA. Am Freitag Morgen um 10:00 Uhr kam eine Mail (vom Handy) an PDL und OP-Leitung mit der Mitteilung, dass er die Stelle nicht antreten kann.
Damit war der Arbeitsvertrag nichtig.

LG Einer
 
Hallo einer
und dann stellen wir uns das ganze einmal andersrum vor. Der Arbeitgeber hat kurzfristig einen Bewerber der noch besser geeignet ist und teilt Euch eine Wochenende vorher mit, dass er auf Eure Mitarbeit verzichtet!
Dann ist aber Punk in der guten Stube - pacta sunt servanda
 
Sowas geht natürlich nur wenn der jenige sich seine Sache ganz sicher ist.
Nach so eine Kündigung wird der AG dieser AN nie wieder eine Chance geben...
 
Hallo Panagioti,
Sorry, du hast das falsch verstanden. Ich habe eine selbst erlebte Situation geschildert. Und wollte damit nur ausdrücken: es ist möglich, eine Stelle nicht anzutreten.
Allerdings (wie Isi schon festgestellt hat): man sollte sich seiner Sache SEHR sicher sein. Denn bei dem AG, der eine Abfuhr erfahren hat, wird man wohl nie wieder eine Chance erhalten.

LG
Einer
 

Ähnliche Themen