Probearbeit bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Buellmania

Newbie
Registriert
22.09.2006
Beiträge
11
Ort
bei Hannover
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
amb. Pflege
Hi,

weiß evtl. jemand wie es rechtlich aussieht, wenn man während eines bestehenden Arbeitsverhältnis in einem anderen Betrieb für einen Tag zur Probe arbeitet??
Arbeite z.Z. in der amb. Pflege und würde gern den Arbeitgeber wechseln.
Möchte aber beim potentiellen Arbeitgeber mal einen Tag zur Probe "arbeiten" bzw. zuschauen und den Tagesablauf kennenlernen, sprich wie werden die Touren gesteckt, wie sind die Kollegen und die Arbeitsbedingungen. Möchte ja nicht vom Regen in die Traufe kommen.
Darf ich an einem freien Tag dort arbeiten und muss ich meinen jetzigen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen (was ich natürlich nicht so gern machen würde)?

Grüssle *Buellmania*
 
Darf ich an einem freien Tag dort arbeiten und muss ich meinen jetzigen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen (was ich natürlich nicht so gern machen würde)?

In deiner Freizeit kannst du tun und lassen was du willst, das geht deinen Arbeitgeber nichts an.
 
Dein jetziger Arbeitgeber verfügt nicht über Deine Freizeit!
Du bist ein freier Mensch und kannst tun und lassen was Du möchtest.
Natürlich brauchst Du keine Erlaubnis :mrgreen:.
 
Hallo,

ein "Probetag" ist kein Arbeitstag im Sinne des Gesetzes, wenn du dafür keine Vergütung erhälst (Selbstverständlich darfst du dies nur in deiner Freizeit oder im Urlaub ausüben).
Deshalb brauchst du dafür auch keine Genehmigung deines jetzigen Arbeitgebers. Nur eine dauerhafte "Nebentätigkeit" mußt du mitteilen.

Gruß

medsonet.1
 
da hätte ich auch eine frage dazu.
mein ausbildungsverhältnis endet ende august und ich habe einen potentiellen arbeitegebr gefunden, da ich kaum eine chance auf übernahme habe.
dieser hat mir nun eine hospitation angeboten, ähnlich einem probearbeiten.
habe diese auf einen meiner freien tage gelegt, leider geht diese hospitation bis 22uhr + fahrt von ca. 2 std.
meine frage ist nun, ob ich eine freistellung für den nächsten arbeitstag bekommen würde.
urlaub darf ich keinen mehr nehmen, weil dieser schon bis ende der ausbildung verplant ist.

vielen dank für eure mithilfe und schöne ostern noch!
 
Hallo

kann ich mir nicht vorstellen das du dafür frei gestellt wirst. Denn der Probearbeitstag liegt in deiner Freizeit, also kannst du von deinem jetzigen AG nicht erwarten, das er dir zusätzlich noch frei gibt. Du müsstest den Termin dann eben so legen, das du an beiden Tagen frei hast. Versuchen kannst du es, rede mit deiner PDL, vielleicht sind sie großzügig und geben dir frei, weil du ja den AG nur aufgrund der Beendigung deiner Ausbildung wechselst und nicht weils dir nicht gefällt.
 
Vielleicht könnte man ja auch einen Tag tauschen, so dass du nach dem Probearbeiten frei oder wenigstens Spätdienst hast.
 
Dein AG hat dich zu Maßnahmen zur Beschaffung einer neuen Arbeitsstelle freizustellen. Dies ist besonders bei Auslaufen von befristeten Arbeitsverträgen, wenn diese von Ag-Seite nicht verlängert werden zu beachten.
Die Agentur für Arbeit fragt regelmäßig nach, ob der AG auch dafür freistellt. Dort bekommt man auch nähere Infos darüber.
 
Was ist denn deine Frage? Vom Grundsatz alles so, wie auch bei einem, zwei, drei oder vier Tagen.