Summsebrumm
Newbie
- Registriert
- 17.03.2010
- Beiträge
- 1
Hallo Foris!
Ich war bisher nur ein stiller Mitleser und habe aber jetzt selbst eine Frage.
Ich habe schon einige Beiträge durchsucht aber nicht das gefunden, was mir weiterhilft.
Ich arbeite auf einer großen Orthopädischen/Unfallchirurgischen Station mit 42 Planbetten. Die Nachtwachen sind bei uns alleine für die Station zuständig. Nun ist es aber so, dass wir seit etwa 2 Jahren ständig überbelegt sind und mit den "Zuschiebebetten" eine Maximalkapazität von 49 Patienten haben und diese auch oft erreichen.
Momentan wird die Station renoviert und wenn diese Maßnahme abgeschlossen ist, können wir weitere Patienten "zuschieben".
Die Höchstkapazität wären dann 56 Patienten.
Weiß vielleicht irgendjemand, wie ich mich als Nachtwache gegen diese Regelung wehren kann?
Bei aller Liebe: bei 48 Patienten, das bekommt man ja alleine noch irgendwie hin aber es muss doch irgendwo eine Rechtliche Handhabe dagegen geben mit einer solchen Überbelegung als alleinige Nachtwache Dienst zu schieben oder?
Welche Rechte hätte ich in einem solchen Fall?
Ich war bisher nur ein stiller Mitleser und habe aber jetzt selbst eine Frage.
Ich habe schon einige Beiträge durchsucht aber nicht das gefunden, was mir weiterhilft.
Ich arbeite auf einer großen Orthopädischen/Unfallchirurgischen Station mit 42 Planbetten. Die Nachtwachen sind bei uns alleine für die Station zuständig. Nun ist es aber so, dass wir seit etwa 2 Jahren ständig überbelegt sind und mit den "Zuschiebebetten" eine Maximalkapazität von 49 Patienten haben und diese auch oft erreichen.
Momentan wird die Station renoviert und wenn diese Maßnahme abgeschlossen ist, können wir weitere Patienten "zuschieben".
Die Höchstkapazität wären dann 56 Patienten.
Weiß vielleicht irgendjemand, wie ich mich als Nachtwache gegen diese Regelung wehren kann?
Bei aller Liebe: bei 48 Patienten, das bekommt man ja alleine noch irgendwie hin aber es muss doch irgendwo eine Rechtliche Handhabe dagegen geben mit einer solchen Überbelegung als alleinige Nachtwache Dienst zu schieben oder?
Welche Rechte hätte ich in einem solchen Fall?