- Registriert
- 05.11.2009
- Beiträge
- 44
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpfleger && Erste-Hilfe Ausbilder
Hey Leute,
ich bin mal wieder chronisch verwirrt aufgrund der rechtlichen Regelung in der Ausbildung. Also auf meinem Einsatzplan steht das 2900 Praxistunden und 2300 Theoriestunden geplant sind. Wie viele Stunden darf ich denn dann von den Praxisstunden krank sein? 10% also quasi 290 Stunden? oder würde ich damit gar nicht erst zum Examen zugelassen werden?
Zudem weiß ich nicht ob ich die Stunden in dem Fachbereich jetzt nachholen muss. Ich hatte 4 geplante Wochen auf der Palliativpflege, aber bin jetzt 8 Tage davon krank. Danach habe ich keinen Einsatz mehr auf einer palliative Station. Muss ich da dann nach der Ausbildung noch die 8 Tage dran hängen?
LG
ich bin mal wieder chronisch verwirrt aufgrund der rechtlichen Regelung in der Ausbildung. Also auf meinem Einsatzplan steht das 2900 Praxistunden und 2300 Theoriestunden geplant sind. Wie viele Stunden darf ich denn dann von den Praxisstunden krank sein? 10% also quasi 290 Stunden? oder würde ich damit gar nicht erst zum Examen zugelassen werden?
Zudem weiß ich nicht ob ich die Stunden in dem Fachbereich jetzt nachholen muss. Ich hatte 4 geplante Wochen auf der Palliativpflege, aber bin jetzt 8 Tage davon krank. Danach habe ich keinen Einsatz mehr auf einer palliative Station. Muss ich da dann nach der Ausbildung noch die 8 Tage dran hängen?
LG