Verwirrung wegen Pflichtstunden

Starscream

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05.11.2009
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Gesundheits- und Krankenpfleger && Erste-Hilfe Ausbilder
Hey Leute,
ich bin mal wieder chronisch verwirrt aufgrund der rechtlichen Regelung in der Ausbildung. Also auf meinem Einsatzplan steht das 2900 Praxistunden und 2300 Theoriestunden geplant sind. Wie viele Stunden darf ich denn dann von den Praxisstunden krank sein? 10% also quasi 290 Stunden? oder würde ich damit gar nicht erst zum Examen zugelassen werden?

Zudem weiß ich nicht ob ich die Stunden in dem Fachbereich jetzt nachholen muss. Ich hatte 4 geplante Wochen auf der Palliativpflege, aber bin jetzt 8 Tage davon krank. Danach habe ich keinen Einsatz mehr auf einer palliative Station. Muss ich da dann nach der Ausbildung noch die 8 Tage dran hängen?

LG
 
Hallo,

genauso ist es. Du darfst bis zu 10% der jeweiligen Zeit krank sein.
Also Theorie 230Std., Praxis 290Std.
Überschreitest du die Stunden wirst du zum Examen nicht zugelassen und mußt die Ausbildung verlängern.
Überschreitest du die Stunden nach der Zulassung zur Prüfung, kannst du die Stunden nacharbeiten.

Fachbereich:
Da Fachbereiche immer zusammen gesehen werden müssen, gehe ich davon aus, dass der Einsatz nicht nachgeholt werden muss.

Gehe mal davon aus, dass der palliativ Einsatz zu den Internen Einsätzen zählt und damit die Gesamtzahl problemlos normalerweise erreicht wird.
 
Hey renje,
danke für die schnelle Antwort. ;)

Okay wenn das mit den 10 % stimmt, dann werde ich da wohl keine Probleme kriegen. Bin jetzt schon etwas erleichtert.

Danke nochmal!
 
Hallo,
also 10% darfst du fehlen. Allerdings warst du sicherlich 8 Tage am Stueck nicht auf der Arbeit oder? dann hast du ja noch zwei Tage 'Wochenende' dabei.
Wie willst du denn den Einsatz nacharbeiten? In der Schulzeit geht das nicht, da: Schule. Und in der Praxis bist du schon auf einer anderen Station eingeplant. So weit ich weiss darfst du deinen Urlaub auch nicht einfach nicht nehmen ?
 
Hallo,
naja es waren 8 Arbeitstage. Hatte das Wochenende Dienst. ;)
Ich habe mal gehört, dass man ganz normal Examen macht und danach aber erst noch fehlende Pflichtstunden nacharbeiten muss um das Zertifikat zu bekommen. ^^

Aber da ich nicht mehr auf allzu vielen Pflegestationen bin, werde ich bestimmt keine Rückenschmerzen mehr von der Arbeit kriegen. xD
 
Wenn sie Dich zum Examen zulassen, geht das. Wenn Du schon vor der Zulassung zu viele Fehltage hast, musst Du das Examen zu einem späteren Termin machen.

Betraf ein Mädchen an unserer Schule; sie hatte sich bei einem Unfall beide Beine gebrochen. Sie hatte zu viele Fehlstunden in Theorie und Praxis.
 
Sooo nun stehe ich wieder vor einem großen Rätsel. xD
Ich hab Fieber und wollte nochmals genau ausrechnen wie viele Tage ich denn nun krank sein darf. Würde mich sonst morgen zur Arbeit quälen. >.<

Also bei mir sind 2900 Pflichtstunden Praxis geplant. 12 Tage war ich davon schon krank. Wie ist das wenn man in manchen Einsätzen Urlaub genommen hat? Zählen die dann trotzdem als gemacht?

LG
 
Sorry, aber mit Fieber würde ich mich keinesfalls zur Arbeit quälen. Nicht nur weil es verantwortungslos gegenüber den Patienten ist die vielliecht Immungeschwächt sind, sondern auch weil deine Aufnahmefähigkeit da sicherlich nciht die Beste sein wird.... Kurier dich lieber aus!
 
Ja ich weiß. Immungeschwächt ist bei uns keiner. Ich glaub auch das mich eine Patientin angesteckt hat die Schnupfen hatte. *seufzt*

Ich würd da ja jetz auch kein Drama rausmachen, wenn die Regelung mit den Stunden nicht so streng wäre. Ich hab grad mal die Hälfte von der Ausbildung rum und wenn ich noch mehr Kranktage wegen doofen Erkältungen sammle, dann kann ich noch ein Jahr dranhängen. -.-
 
Ich bin jetzt mal von einer 5-Tage-Woche à 38,5h ausgegangen. Nach meiner Rechnung betragen da 290 Stunden 37 Arbeitstage. Du dürfest also noch maximal 25 Tage in der Praxis fehlen; und nochmal 10 % der Stunden in der Theorie.

Urlaub ist "erlaubte Fehlzeit", die zählt nicht zu den 10%.

Mit Fieber hast Du meines Erachtens nichts auf Station verloren.
 
Ich habe meine "erlaubten" Krank-Tage weit ums doppelte überschritten, war ziemlich heftig und lange krank mitten in der Ausbildung.
Mir wurden zwei Möglichkeiten angeboten:
Antrag stellen beim Regierungspräsidium, dass man mich trotzdem zur Prüfung zulässt, oder ein halbes Jahr zurückgehen.
Ich hab mich freiwillig fürs halbe Jahr zurückgehen entschieden.

Wenn man nur ein paar Tage über dem absoluten Maximum drüber ist, wird einem nicht gleich die Zulassung zur Prüfung gestrichen, außer man steht im Notendurchschnitt irgendwo bei 4.

Mach keine Panik und kurier Dich aus! Mit Fieber arbeiten gehen ist so ziemlich das unvernünftigste, was Du tun kannst!
 
Danke euch beiden für die Antworten. Ich hoffe das ich in den nächsten 1 1/2 Jahren nicht mehr allzu krank werde. Bin nun bis Freitag krank geschrieben. Bin nun erstmal beruhigt. ^^
 
Wenn man krank ist, ist man krank und sollte zu Hause bleiben. Wenn man dann aufgrund einer Überschreitung der Fehlzeiten nicht zur Prüfung zugelassen wird, muss man ggf. in den sauren Apfel beißen und die Ausbildung verlängern.

Was nach meiner Meinung ein Problem ist, ist die 10%-Regelung, bzw. die unterschiedlichen Auffassungen worauf sich die 10 % beziehen.
Dafür gibt es 3 Möglichkeiten

  1. Die 10 % beziehen sich auf die von der Schule geplanten Stunden, d.h. im geschilderten Fall 230 Stunden maximale Fehlzeit in der Theorie während der gesamten Ausbildung
  2. Die 10% beziehen sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Stunden, also 210 Stunden maximale Fehlzeit in der Theorie während der gesamten Ausbildung (egal wie viele Stunden die Schule anbietet)
  3. Die über der gesetzlich vorgeschrieben Stunden hinaus gehenden Stunden + die 210 Stunden maximale Fehlzeit dürfen gefehlt werden (also im geschilderten Fall 200 +210 Stunden)
Soweit ich weiß, wenden die Regierungsbehörden die Möglichkeit 2 an. Wäre ich hiervon betroffen und würde nicht zur Prüfung zugelassen, ging ich vor den Kadi. Nach meiner Rechtsauffassung ist die Variante 3 die fairste.
 
Die dritte Variante wäre wirklich die fairste. Wobei es für mich schon einen starken Unterschied machen würde ob es nun nach den vorgegebenen Pflichtstunden vom Gesetz geht oder von den angebotenen Stunden der Schule. Das wären für mich 40 Stunden unterschied. (2500 Gesetz und 2900 Schule).

Ich hab jetzt diesen Paragraphen gefunden, versteh aber nicht ganz auf was sich das nun bezieht.

2. Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zu 10 Prozent der Stunden des Unterrichts sowie bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege

Quelle: § 7 KrPflG Anrechnung von Fehlzeiten Krankenpflegegesetz Gesetz über

@ Sr. S.: Ist das diese Gesetzeslücke von der du sprichst oder ist es mit dem § 8 doch definiert? Ich blick grad nicht mehr durch. ^^''
 
Ich würd sagen, das ist Variante 2. Zehn Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Stunden.
 
Die dritte Variante wäre wirklich die fairste. Wobei es für mich schon einen starken Unterschied machen würde ob es nun nach den vorgegebenen Pflichtstunden vom Gesetz geht oder von den angebotenen Stunden der Schule. Das wären für mich 40 Stunden unterschied. (2500 Gesetz und 2900 Schule).
Ich hab jetzt diesen Paragraphen gefunden, versteh aber nicht ganz auf was sich das nun bezieht.
@ Sr. S.: Ist das diese Gesetzeslücke von der du sprichst oder ist es mit dem § 8 doch definiert? Ich blick grad nicht mehr durch. ^^''
Der §8 sagt eigentlich nur aus, dass das Gesundheitsministerium eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung erlassen muss, mit Mindestanforderungen an die Ausbildung.
Im §1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung wird dann genau festgelegt, wie viele Stunden auf die theoretische und wie viele auf die praktische Ausbildung entfallen.
Ich sehe da keine Gesetzeslücke sondern nur unterschiedliche Arten der Auslegung.
 

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