Verdacht auf Schweinegrippe - und nun?

Hypertone_Krise

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Halöle, nachdem ich gestern noch ein Statement zum Thema >>Kind ist krank, aber älter als 12 << abgegen habe, folgt nun die Variante, über die ich mir bis heute noch keine Gedanken gemacht habe, bzw. machen musste: Mein Sohn wurde heute morgen mit hohem Fieber, Übelkeit und Knochenschmerzen wach. Ich habe den ärztlichen Notdienst angerufen und gefragt, ob man meinen Sohn auf die Schweinegrippe testen könnte, und wie ich mich bei einem positiven Ergebniss bezüglich meiner Arbeit zu verhalten habe. Der ärztliche Notdienst erklärte mir, dass er keine Tests machen würde und ich deshalb unbedingt am Montag mit meinem Sohn erstmal zum Hausarzt müsste. Wenn das Test-Ergebnis positiv ist, müsste ich, auch wenn ich mich selbst nicht krank fühle, mindenstens 5 Tage ab Krankheitsbeginn meines Kindes zu Hause bleiben. Habt Ihr diesbezüglich schon ähnliche Erfahrungen gemacht und oder hat Euer AG für eine solche Situation einen konkreten Leitfaden mit entsprechenden Verhaltensregeln entwickelt?
 
Tja....wenn man wüsste,was man nicht weiss...

Meine Tochter hat die Schweinegrippe,begonnen am 8. Tag meiner Impfung...Ich habe bis jetzt nix,kann aber trotz Impfung Überträger sein...was also tun???Klar,ich kann einen Mundschutz tragen,was ich ja eh schon abteilungsbedingt mache....aber essen,trinken usw.Tu`ich gewöhnlich ohne Mundschutz...Was ist also mit meinen Kollegen???
Abstriche werden ab heute nicht mehr gemacht...
Ich werde mal sehen,wie ich mich ab Montag verhalte....
Einen richtigen Leitfaden kenne ich nicht...
 
Hallo,

unser Hygieneplan sieht in der Klinik folgendes vor:

Inkubierte dürfen zur Arbeit kommen, in besonders sensiblen Bereichen (Intensiv, Hämatologie usw) müssen sie für Tätigkeiten am Patienten einen Mund-/Nasenschutz tragen.

Bei Symptomen: Ab zum Arzt, bzw. garnicht zum Dienst erscheinen.

Viel Glück
Narde
 
Und wie gestaltet sich die Vorgehensweise in der ambulanten Pflege? Mein Chef meinte auch etwas zu lässig: Dann trägste halt nen Mundschutz und Handschuhe. Allerdings demmt allein die Maßnahme das Risiko der Übertragung nicht gänzlich ein.
 
Bist du geimpft?

Es sollte auch bei euch möglich sein, mittels eines Mund-Nasenschutzes zu arbeiten.
Ambulante Pflege bedeutet nicht unbedingt abwehrgeschwächtere Patienten als in der Klinik.
 
Wenn ich geimpft wäre, würde ich diese Frage wohl kaum stellen.Ich bin jetzt etwas irriiert, weil die Anweisung vom ärztlichen Notdienst, der sich wiederum auf das Gesundheitsamt berufen hat doch sehr von Deiner Empfehlung abweicht. Du meinst, dass man inkubiert mit Mundschutz und Handschuhen ruhig arbeiten gehen könnte, der ärztliche Notdienst will, dass ich sogar alleine bei Verdacht und bei positivem Ergebnis sowieso nicht arbeiten darf.Und meinem Chef wäre ist wahrscheinlich am liebsten, ich hätte ihn gar nicht darauf angesprochen und wäre am Montag wie geplant arbeiten gekommen...Wat denn nu?:?:
 
Unser Hygieneplan sieht in der Klinik folgendes vor:
Nur zur Erinnerung, ich habe gesagt, was unsere Klinik in dem Fall vorsieht. Wenn wir jeden der Kontakt mit H1N1 unter häusliche Quarantäne stellen würden, hätten wir kein Personal mehr in der Klinik.
 
Hallo hypertone krise,
es wird dich kein Arzt krank schreiben ohne dass du krank bist. Nur auf Verdacht geht das nicht.
also heißt das für mich: arbeiten solange du keine Symptome hast und wenn du welche bekommst ab zum Arzt.
Auch bei der normalen Grippe weißt du nicht ob du inkubiert bist wenn jemand aus der Familie krank ist und gehst trotzdem zur Arbeit ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, oder?

Grüssle
die schwäbin
 
Ich habe eben mit meiner Leitung telefoniert und gehe morgen arbeiten...allerdings mit einem speziellen Mundschutz,den ich sofort beim Betreten der Station tragen soll (ich werde dann wohl auch der Toilette frühstücken,denn ich soll ihn während des ganzen Dienstes umhalten...:-) )Bei den kleinsten Symptomen allerdings möge ich bitte zu Hause bleiben...
Ergo:Arbeiten bei keinen Symptomen,auch wenn im häuslichen Umfeld Erkrankte sind!!!
Ich bin zwar geimpft,aber ich kann als Geimpfter Uberträger sein,ohne zu erkranken...Eigentlich müsste der AG dann bei jedem Mitarbeiter einen Abstrich machen,im sicher zu gehen,dass unter den AN kein Überträger ist...nur,wie soll sowas funktionieren???
Als,Mundschutz auf,Hände desinfizieren und los geht geht es...
 
Das ist dann wohl mit Kanonen auf Spatzen schiessen.

Deinen speziellen Mundschutz, ich nehme an es handelt sich um eine FFP2 oder 3 Maske darfst du nach den Richtlinien maximal 120 Minuten am Stück(FFP3) tragen.

Ich finde nach wie vor keine Stelle die besagt, dass du wenn du geimpft bist, ausreichend übertragen kannst.

Liebe Grüsse und viel Spass
Narde
 
Hallo hypertone krise,
es wird dich kein Arzt krank schreiben ohne dass du krank bist. Nur auf Verdacht geht das nicht.
Und wie erklärst du dir dann die Anweisung des Arztes, meinen Sohn testen zu lassen und bis zum Ergebnis zu Hause zu bleiben? :verwirrt:
 
Hallo,

dazu müsste dich euer Betriebsarzt vom Dienst befreien.

Hast du den Arzt gefragt wie er sich das vorstellt? Ich kann mir nämlich auch nicht vorstellen, mit welcher Begründung dich der Arzt krankschreiben sollte, ausser du hast Symptome.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo,

dazu müsste dich euer Betriebsarzt vom Dienst befreien.

Hast du den Arzt gefragt wie er sich das vorstellt? Ich kann mir nämlich auch nicht vorstellen, mit welcher Begründung dich der Arzt krankschreiben sollte, ausser du hast Symptome.

Liebe Grüsse
Narde

Wir haben keinen Betriebsarzt. Ich werde morgen unsere Hausärztin konsultieren und dann sehen wir weiter. Hier wird soviel spekuliert...:angry:
 
Hallo,

also,ich bin dann mal heute morgen zum Frühdienst gewackelt.Ich hatte gestern wegen der Erkrankung meiner Tochter mit meiner Leitung Rücksprache gehalten..ich muss arbeiten,solange ich keine Symptome aufweise.Allerdings hätte ich einen speziellen Mundschutz zu tragen.
Gut,besagter Mundschutz klebte auch schon am Spind...
Meine Frage,wielange ich diesen Mundschutz tragen müsse,konnte mir spontan nicht beantwortet werden,ich sollte den Betriebsarzt anrufen.Das habe ich auch getan,mit dem Reultat,dass er mich sofort wieder nach Hause geschickt hat.Als Kontakperson ersten Grades sei es strikt verboten an und mit immunsupremierten Patienten zu arbeiten!!!!Aber auch nur da,in anderen Bereichen reicht das Tragen einen speziellen Mundschutzen (bei uns heiessen die Teile 3M-Masken).Ich bin jetzt von meinen AG 7 Tage nach der ersten Symptomatik bei meiner Tochter vom Dienst befreit...denn auf meinen Impfschutz könne man nicht vertrauen,da diese morgen erst 14 Tage her sei und ein Impfschutz erst nach 14-21 Tagen bestünde...

Soviel dazu...
 
Unglaublich! Bleibt zu hoffen, dass Deine Leitung jetzt klare Instruktionen vom Betriebsarzt bekommt...Machst du dadurch jetzt Minus-Stunden oder wie wird das berechnet?
 
Nein,nix Minusstunden....ist einen Dienstbefreiung vom Ag,(der AG "will" ja,dass ich daheim bleibe)ich muss also die Tage weder nacharbeiten,noch eine AU vorlegen.Das sind die Richtlinien in unserem Haus,fertig.
 
Habe gerade mit meinem Hausarzt telefoniert, der mir folgendes erklärte: Bei Grippesymptomen wird ab sofort nicht mehr getestet, es sei denn, der Betreffende befindet sich in einem lebensbedrohlichen Zustand. Jeder Patient mit Grippesymptomen wird 7 Tage ( die Schule meines Sohnes verlangt sogar 10 Tage )ab Symptombeginn zu Hause unter Quarantäne gestellt, AUCH SEINE DIREKTEN ANGEHÖRIGEN O H N E SYMPTOME. Um das Infektionsrisiko in der Praxis zu minimieren, sollen Erkrankte zu Hause bleiben und telefonisch den Arzt konsultieren und selbstverständlich den AG informieren. Direkte Angehörige ohne Symptome werden von ihrem HA krankgeschrieben. Dies sind laut meines Hausarztes die aktuellen Richtlinien vom Bundesgesundheitsministerium.
 
Hallo,

Pandemie ist Ländersache und jedes Bundesland kann es für sich regeln.

Bis vor 4 Wochen hätte dich unser Betriebsarzt auch noch freigestellt.
In Bayern gehen die Uhren anders und wir haben hier die höchste Zahl der Betroffenen.

Würde jeder MA der mit den "Schweinderln" engen Kontakt gehabt hat vom Dienst freigestellt werden, hätten wir kaum noch Personal in der Klinik.

Deshalb die Regelung, dass man arbeiten kommen darf und in sensiblen Bereichen mit einem Mund-/Nasenschutz arbeiten muss, allerdings keine FFP-Maske.

Ich verstehe allerdings die ganze Aufregung und Unsicherheit nicht, da bereits im Jahr 2005 von den Häusern Pandemiepläne erstellt werden mussten. Eigentlich bräuchte man den jetzt ja nur aus der Schublade ziehen und sich entsprechend verhalten.
Sollte man zum damaligen Zeitpunkt keinen erstellt haben, so hatte man doch jetzt von Mai bis Oktober Zeit sich einen zu erstellen.

Grippefreie Grüsse
Narde
 
Ich verstehe allerdings die ganze Aufregung und Unsicherheit nicht, da bereits im Jahr 2005 von den Häusern Pandemiepläne erstellt werden mussten. Eigentlich bräuchte man den jetzt ja nur aus der Schublade ziehen und sich entsprechend verhalten.
Sollte man zum damaligen Zeitpunkt keinen erstellt haben, so hatte man doch jetzt von Mai bis Oktober Zeit sich einen zu erstellen.

Grippefreie Grüsse
Narde

Offensichtlich hat sich unser Chef diesbezüglich bis heute nicht wirklich gekümmert. Vielleicht sind die privaten Unternehmen da grundsätzlich etwas rückständiger?...Auch Dir schweinchenfreie Grüße und danke für Deine Rückmeldungren...:)
 
Nein, er ist nicht alleine. Es gibt viele die sagten, dass das völlig unnütz ist und nur kostet. Nu ist das Gejammer wiederum gross, ach hätten wir doch....:motzen:
 

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