Urlaub unterschlagen?

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915
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Atmungstherapeut (DGP)
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Medizintechnik
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Vertrieb
Hallo,

habe zum Ende des Monats gekündigt (Kündigung Anfang August eingereicht).
Mein Resturlaub, der mir zusteht (6,5Tage) wurde für Ende September geplant. Alles klar, kein Ding...
Letzte Woche fiel mir dann ein, dass ich egtl noch auf Grund meiner Nachtwache doch noch Extraurlaub haben müsste.
Lange Rede kurzer Sinn: Die PDL hat mir 2 Urlaubstage noch aufs Konto gepackt.
Letzte Woche meiner Stationsleitung bescheid gegeben, die aber bis dato für die eigentlich morgen und übermorgen geplanten (nicht auf dem Dienstplan geplant, der war schon vom Vormat genehmigt) Urlaubstage, keinen gefunden hat, der einspringt.

Ich muss noch insgesamt 4 Tage regular arbeiten, habe danach 3 Tage Freizeitausgleich... egtl müsste ich innerhalb der nächsten 4 Tage doch meinen Urlaub nehmen, oder?

Mein Bruder, Jurist bla bla, meint, dass der Urlaub zu kurzfristig wäre und die mir den nicht genehmigen müssten und ich evtl glücklich sein müsste den nun ausgezahlt zu bekommen.

Was sagen die Fachleute? Ich ruf morgen mal im Betriebsrat an.
Und: Was wenn die mir den Urlaub in meinen Freizeitausgleich knallen?

MfG
Tool
 
Wenn Du Urlaubstage nicht nehmen kannst dann beantrage shriftlich, dass sie Dir ausgezahlt werden.
Wenn sie Dir die Urlaubstage auf den Zeitausgleich legen, dann beantragst Du halt schriftlich, dass Dir die restlichen Stunden ausgezahlt werden.
Du kannst ja nun nicht auf Biegen und Brechen erwarten, dass Dir der Urlaub/respektive zeitausgleich gegeben wird, wenn es nicht mgl. ist.
Wichtig ist doch, dass Dir nichts verloren geht, oder verstehe ich Dich falsch?
 
Hallo,

es istgenauso, wie meine Vorrednerin es gesagt hat.
Urlaub, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte, muß dir finanziell abgegolten werden.
Genauso wird üblicherweise mit den noch verbleibenden Guthabenstunden auf einem Arbeitszeitkonto verfahren.

Ein Ersatzruhetag, der wegen Dienst an Sonn- und Feiertagen entstanden ist, muß dir allerdings, streng rechtlich gesehen, gewährt werden, denn dieser darf eigentlich nicht ausgezahlt werden.

Aber schalte ruhig mal den Betriebsrat ein, evt. ist ja mit seiner Hilfe noch eine Regelung in deinem Sinne möglich (bevor du vor lauter Ärger noch krank wirst und deshalb diese Dienste nicht übernehmen kannst).

Gruß

medsonet.1
 
Hiho,

gerade nen Anruf erhalten, dass ich heute und morgen doch Urlaub habe, hat wohl wen anders aus dem Urlaub geholt, der sich den dann im Laufe des Jahres dann noch nehmen kann.

Schlimm, dass man dann sogar noch ein schlechtes Gewissen hat.
 

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