Hallo engele!
Du hast Anspruch auf deinen Urlaub, während der Ferien, weil im Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 1 folgendes steht:
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Wünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Mit diesem Gesetz hebelst du die, scheinbar seit Jahren bestehenden, Urlaubsansprüche deiner Kollegin aus. Es gibt keinen Bestandsurlaubsanspruch für Arbeitnehmer oder Chefin´s Liebling. Und schon gar nicht für Kinder, die keine Betreuung mehr benötigen!!
Da schwillt mir echt der Kamm, wenn ich sowas lese und es dann tatsächlich Chef´s gibt, die aus lauter Bequemlichkeit und vermeintlicher Harmoniesucht solche Mitarbeiter unterstützen.
Leg deiner Chefin das Gesetz vor und schreibe deine Urlaubswünsche zu dem Zeitpunkt ein, zu dem du ihn benötigst.
Ich habe es auch am liebsten, wenn der Urlaubsplan von unseren 37 Mitarbeitern selber gestaltet wird. Aber wenn es eng wird, schalten wir Leitungen uns ein und dann gehen natürlich Mitarbeiter vor, bei denen wir wissen, dass es keine andere Möglichkeit gibt, als während der Schließzeiten von KiGa, Hort, Schule oder auch Betrieb des Partners, vor. Zum Glück ist das meistens kein Problem. Denn aufgrund geringer Fluktuation können sich alle daran erinnern, dass auf die Kollegen mit jetzt fast erwachsenen Kindern, als deren Kinder klein waren, auch Rücksicht genommen wurde.
Es kommt halt auch immer auf das Teamgefüge an und leider auch, wie die Leitung tickt.
Gibt es einen BR? Denn auch diesen kannst du für deinen sehr berechtigten Anspruch mit ins Boot holen!!
LG opjutti