Urlaub und schulpflichtige Kinder

engel78

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Bis wann gelten Kinder als schulpflichtig? Zählen die "Kinder",sind ja eigentlich schon Jugendliche, in der Ausbildung/Lehre/Studium auch noch dazu? Es geht um den Urlaub in den Ferien.Da haben wie wahrscheinlich überall ,die Eltern Vorrang mit den schulpflichtigen Kindern.
 
Es gibt nicht nur die Sommerferien... Und es gibt auch Kindergärten und Krippen die in den Ferien schließen...
 
Schulpflicht ist schulpflicht.

Aber bei der genannten Regelung geht es um soziale Gesichtspunkte.

Daher hat ein Mitarbeiter mit 8jährigen, schulpflichtigen Kindern Vorrang, vor einem Mitarbeitern mit einem 17jährigen schulpflichtigen Kind.

Logisch, oder?

Alles weitere sind Abstufungen dazu.

Das ganze lässt sich natürlich über Dienstvereinbarungen oÄ konkreter regeln.
 
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Schulpflicht ist schulpflicht.
weiß jetzt nicht was du damit sagen willst?
In den meisten Bundesländern endet die Schulpflicht mit dem 18ten Lebensjahr.

Aber bei der genannten Regelung geht es um soziale Gesichtspunkte.
Genauso ist es - und wenn jemand darauf bestehen würde, mit einem 15/16/17 jährigen Jugendlichen zu Hause, ginge mein Verständnis gegen null.
 
Das eine Schulpflicht separat zu betrachten ist (gilt idR bis 9. oder 10. Klasse) und hiermit nichts zu tun hat. Siehe den rest von meinem post.
 
Ist das eine ernst gemeinte Frage? Welcher Student, Azubi fährt denn noch mit den Eltern in den Urlaub? Ab wann ist denn das Kind erwachsen bzw. darf es sein?

Elisabeth
 
Vielleicht sind ja nicht die Kinder das Problem, sondern die Mütter, die nicht loslassen können!!

Ich habe auch zwei Mitarbeiterinnen, die noch mit ihren erwachsenen Söhnen in den Ferien (beide gehen noch zur Schule - Abitur) in Urlaub fahren möchten.

Meine beiden haben mich im Alter von 14 und 15 Jahren gefragt, warum ich immer Urlaub mache, wenn sie Ferien haben? Da könnte ich mich doch nie erholen!

Im nächsten Jahr bin ich das erste Mal ohne Kinder außerhalb der Ferien in den Urlaub gefahren - Erholung pur.

LG opjutti
 
Ich bin auch mit 17 oder 18 noch gerne mit meiner Mutter in den Urlaub gefahren.

Das hat doch nicht unbedingt was mit Loslassen zu tun. Ich bin sowohl alleine, als auch mit Familie gefahren. Ich mit Anfang 20 ausgezogen, trotzdem haben wir noch lange einmal im Jahr einen gemeinsamen Kurzurlaub gemacht. Ich fand das immer schön. Außerdem sind nicht in jeder Familie getrennte Urlaube finanziell drin.
Die großen Kinder in der Nachbarschaft sind jeden Tag 9 Stunden für die Schule ausser Haus, da gibt es auch nicht viele Möglichkeiten, sich genug Geld dazuzuverdienen um einen eigenen Urlaub zu bezahlen.

Wenn Ihr lieber ohne Eltern oder eigene große Kinder in den Urlaub fahrt, ist es doch ok. Aber - andere Familien, andere Leben, andere Sitten und Vorlieben.
 
@Bachstelze:

Es sei dir gegönnt, mit deiner Familie in den Urlaub zu fahren, das spricht dir doch keiner ab.

Die Frage der TE zielt doch auf einen Urlausanspruch während der Schulferien bei schulpflichtigen Kindern ab.

Und da wurde dargelegt, was Schulpflicht bedeutet und inwieweit Eltern mit Jugendlichen, die in der Ausbildung oder im Studium sind einen Anspruch auf Urlaub in den Ferien haben.

Stell dir vor, ich bin auch mit meinem Sohn eine Woche nach Paris geflogen, als Geschenk zum Abi und zum 18. Geburtstag. Aber wir haben keine Ferienzeit gebraucht, um diese gemeinsame Zeit zu verbringen.
Meinem zweiten Sohn war der Zuschuss zum Führerschein wichtiger.

Damit wollte ich eigentlich nicht zum Ausdruck bringen, dass ich ungerne mit meinen Kindern oder meiner Familie in den Urlaub fahre, sondern, dass es bei jugendlichen Azubis oder Studenten andere Möglichkeiten gibt, als die eh schon stark frequentierte Ferienzeit zu blockieren.

LG opjutti
 
Stimmt - wir sind auch ausserhalb der Ferienzeit gefahren und haben diese Zeit den Kollegen mit schulpflichtigen Kindern überlassen.
 
Muß dem zustimmen.Hier geht es doch nicht ob jemand gerne mit den Eltern in den Urlaub fahren will oder nicht.Ich habe ein großes Problem mit der Betreuung meines 4-jährigen Kindes in den Sommerferien.Denn die Kollegin mit den Kindern die schon 16 und 18 Jahre alt sind gehen vor laut Chef,da sie ja schulpflichtig sind.Sorry da fühl ich ich eindeutig unfair behandelt.Soll ich mein Kind alleine daheim lassen oder wie soll das gehen?:gruebel:
 
Hört sich für mich alles etwas merkwürdig an.
2 Mütter mit 16 und 18jährigen Jugendlichen bestehen auf den Urlaub, der Chef unterstützt das auch noch.

Du mit einem 4jährigen bekommst überhaupt keinen Urlaub?

Was läuft da ab, da gehts doch nicht um Urlaub?
Ich halte das stellvertretend für ein anderes Thema, wenn ich das so lese.
 
Das Problem hatte ich auch mal. Ich habe bei der Arbeit eine schriftliche Bestätigung des Kindergarten eingereicht, dass der Kindergarten während der Ferien geschlossen sei und es keine Alternative im Dorf gäbe. Das hat dann gereicht, um in die Lotterie der Sommerferien der Kollegen mit schulpflichtigen Kindern zu kommen.

Grundsätzlich sehe ich es aber trotzdem so, dass Eltern mit schulpflichtigen Kindern nur während der Ferien die Möglichkeit haben, gemeinsam den Urlaub zu verbringen, da es Schulpflicht in Deutschland gibt und man sie nicht für einen Urlaub aus der Schule nehmen kann.
Das ist mit einem Kindergartenkind durchaus möglich, zumal ein Urlaub ausserhalb der Ferien deutlich kostengünstiger ist.

Wenn es bei Euch keine Betreuungsalternative gibt, meisstens sprechen sich Kindergärten untereinander durchaus ab und bilden Notgruppen für die Kinder des Kindergartens der Ferien macht, dann würde ich mir darüber eine Bescheinigung holen und diese dem Arbeitgeber vorlegen.
 
Wow ich hab zwar nicht den Drang Kinder zu bekommen,aber anscheinend hab ich keine andere Wahl wenn ich nicht immer die jenige sein will die an den Feiertagen und bei der Urlaubsplanung untergeht ;)
 
Hmm.. unsere Kinder sind ja schon groß, aber wenn ich diese Argumente so lese frag ich mich wo ich bleibe mit einem Mann derin den Sommerferien Betriebsferien hat. Da hätte ich nie die Chance mit ihm gemeinsam in Urlaub zu fahren, denn das meiste seines restlichen Urlaubes liegt an Brückentagen und zwischen Weihnachten und 6. Januar...
Bei meinem früheren Arbeitgeber war es so, dass jeder - ob mit oder ohne Kind - auf jeden Fall während der Ferien 2 Wochen Urlaub bekam. Wohlgemerkt 1x auf die Ferien des Jahres gerechnet. Alle weiteren Urlaube in der Ferienzeit war dann auf Absprache begründet.
Bei uns hat das eigentlich immer ganz gut geklappt, mancher wollte den Urlaub eh nicht während der Ferien, und für 2 Wochen gemeinsamen Urlaub hat es immer irgendwie gereicht.
 
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Hmm.. unsere Kinder sind ja schon groß, aber wenn ich diese Argumente so lese frag ich mich wo ich bleibe mit einem Mann derin den Sommerferien Betriebsferien hat. Da hätte ich nie die Chance mit ihm gemeinsam in Urlaub zu fahren, denn das meiste seines restlichen Urlaubes liegt an Brückentagen und zwischen Weihnachten und 6. Januar...
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In diesem Zusammenhang noch mal: Es geht nirgends um "schulpflichtige Kinder", sondern um soziale Gesichtspunkte! Darunter fallen auch an die Ferien gebundene Ehepartner.
 
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Kann das Thema "schulpflicht...." auch nachvollziehen,komme ja selber mal dahin.Aber sorry kann es nicht bei Personen (drücke mich absichtlich so aus,denn Kinder sind das keine mehr) die bald schon volljährig sind nachvollziehen.
Und unser KiGa ist ziemlich spitze.Es gibt keine weiteren Schließtage im Jahr als im August,somit ein Problem weniger.Nur in diesem Monat hat halt alles geschlossen.Wenn alle Stricke reißen werde ich mein Kind mit zum Dienst nehmen,ist ja nicht so das ich nicht arbeiten will im August.Könnte mir im übrigen auch bessere Monate vorstellen.Bin nicht gerade erbaut in der Hochsaison in Urlaub zu fahren,um nur mal zum Ausdruck zu bringen das es mir nicht um Urlaub in dieser Jahreszeit geht.Aber egal,bei diesem "brisanten" Thema wie es mir scheint gehen die Meinungen weit auseinander.
 
Hallo engele!

Du hast Anspruch auf deinen Urlaub, während der Ferien, weil im Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 1 folgendes steht:

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Wünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Mit diesem Gesetz hebelst du die, scheinbar seit Jahren bestehenden, Urlaubsansprüche deiner Kollegin aus. Es gibt keinen Bestandsurlaubsanspruch für Arbeitnehmer oder Chefin´s Liebling. Und schon gar nicht für Kinder, die keine Betreuung mehr benötigen!!
Da schwillt mir echt der Kamm, wenn ich sowas lese und es dann tatsächlich Chef´s gibt, die aus lauter Bequemlichkeit und vermeintlicher Harmoniesucht solche Mitarbeiter unterstützen. :wut:
Leg deiner Chefin das Gesetz vor und schreibe deine Urlaubswünsche zu dem Zeitpunkt ein, zu dem du ihn benötigst.

Ich habe es auch am liebsten, wenn der Urlaubsplan von unseren 37 Mitarbeitern selber gestaltet wird. Aber wenn es eng wird, schalten wir Leitungen uns ein und dann gehen natürlich Mitarbeiter vor, bei denen wir wissen, dass es keine andere Möglichkeit gibt, als während der Schließzeiten von KiGa, Hort, Schule oder auch Betrieb des Partners, vor. Zum Glück ist das meistens kein Problem. Denn aufgrund geringer Fluktuation können sich alle daran erinnern, dass auf die Kollegen mit jetzt fast erwachsenen Kindern, als deren Kinder klein waren, auch Rücksicht genommen wurde.

Es kommt halt auch immer auf das Teamgefüge an und leider auch, wie die Leitung tickt.

Gibt es einen BR? Denn auch diesen kannst du für deinen sehr berechtigten Anspruch mit ins Boot holen!!

LG opjutti
 
@opjutti: WOW! Vielen Dank Dir für den Gesetzesauszug und ob ich ihr den vorlege.Endlich mal was handfestes was man vorlegen kann.Danke auch den anderen für die Tips
 
Gern geschehen!:cheerlead:

Ich musste, als meine Kinder klein waren auch meine Rechte gegenüber den Kollegen einfordern. Zum Glück hatte ich eine Chefin, die für meine Situation Verständnis hatte und mich sehr unterstützte.

Deshalb mache ich das, als jetzige Chefin der selben Abteilung, genauso.

LG opjutti
 

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