Hallo in die Runde!
Ich weiss,das das Thema Urlaub hier sicher schon des öfteren angesprochen wurde,aber leider habe ich für meinen Fall keinen passenden Post gefunden oder Ihn schlichtweg übersehen
Ich habe ab dem 23.6. Urlaub bis zum 13.7.,letztes Jahr mit den Kollegen und der damaligen stellvertretenden Stationsleitung auf der Urlaubsbesprechung abgesprochen und genehmigt.
Ferner ist es so,das ich Teilzeit arbeite und mir ab dem 19.6. schon frei gewünscht habe(habe ich auch netterweise bekommen,steht so einngetragen im Junidienstplan).
Nun sieht es bei uns auf Station aber so aus,das im Januar eine Kollegin gekündigt hat,die Ihre 6 Monate Kündigungsfrist eingehalten hat,sprich für den Juni war sie schon nicht mehr geplant wegen Überstundenausgleich.
3 andere Kollegen,davon 2 Vollzeit,haben gegen Mitte Mai gekündigt,die eine hat einen Auflösungsvertrag,die anderen beiden waren noch nicht so lange im Team,das heisst ab Ende Juni sind sie dann-leider-weg,bzw.eine Kollegin geht in die Reha wegen eines Bandscheibenvorfalls,fällt also aus dem Juniplan raus,obwohl sie noch geplant war.
Ferner kommt ein neuer Kollege,der auch schon für Juni geplant war,jetzt doch nicht.
Meine Frage bzw. Befürchtung ist nun: Kann mein AG meinen geplanten Urlaub verschieben? Aus betriebsbedinten Gründen? Inwieweit ist er da weisungsbefugt?
Kann er mich,wenn ich im Dienst anwesend bin,verpflichten,in meinem geplanten Urlaub doch arbeiten zu müssen?
Ich bange gerade ein wenig,da mein Partner und ich eine Reise geplant haben,und er seinen Urlaub nicht verschieben kann,und uns ausserdem Kosten entstehen würden im Falle einer Stornierung..
Wie ist da also die gesetzliche Lage?
Ist die oben beschriebene,ja nicht erst seit gestern bekannte Personalsituation ein solcher Notfall,das man mir den Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt verweigern könnte??
Ich weiss,das das Thema Urlaub hier sicher schon des öfteren angesprochen wurde,aber leider habe ich für meinen Fall keinen passenden Post gefunden oder Ihn schlichtweg übersehen

Ich habe ab dem 23.6. Urlaub bis zum 13.7.,letztes Jahr mit den Kollegen und der damaligen stellvertretenden Stationsleitung auf der Urlaubsbesprechung abgesprochen und genehmigt.
Ferner ist es so,das ich Teilzeit arbeite und mir ab dem 19.6. schon frei gewünscht habe(habe ich auch netterweise bekommen,steht so einngetragen im Junidienstplan).
Nun sieht es bei uns auf Station aber so aus,das im Januar eine Kollegin gekündigt hat,die Ihre 6 Monate Kündigungsfrist eingehalten hat,sprich für den Juni war sie schon nicht mehr geplant wegen Überstundenausgleich.
3 andere Kollegen,davon 2 Vollzeit,haben gegen Mitte Mai gekündigt,die eine hat einen Auflösungsvertrag,die anderen beiden waren noch nicht so lange im Team,das heisst ab Ende Juni sind sie dann-leider-weg,bzw.eine Kollegin geht in die Reha wegen eines Bandscheibenvorfalls,fällt also aus dem Juniplan raus,obwohl sie noch geplant war.
Ferner kommt ein neuer Kollege,der auch schon für Juni geplant war,jetzt doch nicht.
Meine Frage bzw. Befürchtung ist nun: Kann mein AG meinen geplanten Urlaub verschieben? Aus betriebsbedinten Gründen? Inwieweit ist er da weisungsbefugt?
Kann er mich,wenn ich im Dienst anwesend bin,verpflichten,in meinem geplanten Urlaub doch arbeiten zu müssen?
Ich bange gerade ein wenig,da mein Partner und ich eine Reise geplant haben,und er seinen Urlaub nicht verschieben kann,und uns ausserdem Kosten entstehen würden im Falle einer Stornierung..
Wie ist da also die gesetzliche Lage?
Ist die oben beschriebene,ja nicht erst seit gestern bekannte Personalsituation ein solcher Notfall,das man mir den Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt verweigern könnte??