Urlaub kurzfristig vom AG verschoben?

Illar

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Innere Medizin
Hallo in die Runde!

Ich weiss,das das Thema Urlaub hier sicher schon des öfteren angesprochen wurde,aber leider habe ich für meinen Fall keinen passenden Post gefunden oder Ihn schlichtweg übersehen ;-)

Ich habe ab dem 23.6. Urlaub bis zum 13.7.,letztes Jahr mit den Kollegen und der damaligen stellvertretenden Stationsleitung auf der Urlaubsbesprechung abgesprochen und genehmigt.
Ferner ist es so,das ich Teilzeit arbeite und mir ab dem 19.6. schon frei gewünscht habe(habe ich auch netterweise bekommen,steht so einngetragen im Junidienstplan).
Nun sieht es bei uns auf Station aber so aus,das im Januar eine Kollegin gekündigt hat,die Ihre 6 Monate Kündigungsfrist eingehalten hat,sprich für den Juni war sie schon nicht mehr geplant wegen Überstundenausgleich.
3 andere Kollegen,davon 2 Vollzeit,haben gegen Mitte Mai gekündigt,die eine hat einen Auflösungsvertrag,die anderen beiden waren noch nicht so lange im Team,das heisst ab Ende Juni sind sie dann-leider-weg,bzw.eine Kollegin geht in die Reha wegen eines Bandscheibenvorfalls,fällt also aus dem Juniplan raus,obwohl sie noch geplant war.
Ferner kommt ein neuer Kollege,der auch schon für Juni geplant war,jetzt doch nicht.

Meine Frage bzw. Befürchtung ist nun: Kann mein AG meinen geplanten Urlaub verschieben? Aus betriebsbedinten Gründen? Inwieweit ist er da weisungsbefugt?
Kann er mich,wenn ich im Dienst anwesend bin,verpflichten,in meinem geplanten Urlaub doch arbeiten zu müssen?
Ich bange gerade ein wenig,da mein Partner und ich eine Reise geplant haben,und er seinen Urlaub nicht verschieben kann,und uns ausserdem Kosten entstehen würden im Falle einer Stornierung..

Wie ist da also die gesetzliche Lage?
Ist die oben beschriebene,ja nicht erst seit gestern bekannte Personalsituation ein solcher Notfall,das man mir den Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt verweigern könnte??
 
Wenn der Urlaub genehmigt ist, kann der AG keinen Rückzieher machen. Eine Änderung im Dienstplan ist nur mit deinem Einverständnis möglich, wenn der Dienstplan veröffentlicht wurde, wo ich jetzt von ausgehe.

Der AG muß damit rechen, dass im Jahresverlauf Personal kündigt oder durch Krankheit ausfällt. Er kann sich nicht darauf berufen, dass zur Zeit der Genehmigung des Urlaubs dies nicht bekannt war. Wäre dies erlaubt, wäre eine Genehmigung eines Urlaubs ja unsinnig. Zudem ist die Personalsituation ja nicht plötzlich von einen Tag auf den anderen entstanden. Also nix Notfall.

Du benötigst Planungssicherheit die dir die Genehmigung gibt, denn du mußt ggf. buchen. Also lasse dich nicht ins Boxhorn jagen. Der AG muß für Ersatz sorgen, kann ja z.B. Leiharbeiter einbinden. Würdest du aus Kulanz deinen Urlaub verschieben, müßte er auf jeden Fall die Stornierungskosten tragen.
 
Vielen Dank für die Antwort!

Ab wann ist der Urlaub denn genehmigt? In dem Moment,wo der Dienstplan ausgehängt wird,und mein am Ende des vorigen Jahres beantragter Urlaub dann dort auch so eingeplant ist? Oder wäre es besser,noch eine schriftliche Genehmigung von der PDL zu haben??
 
Hattu wahr !

Das Thema ist so alt wie der "Arbeitsvertrag" an sich.

Der AG wird immer irgendein Schlupfloch finden.

Die rechtliche Lage ist so dicht wie ein Tilsiterkäse.

Nach der 4. Urlaubsverschiebung binnen einen Jahres
habe ich meinem AG gesagt :

Am ....... gehe ich 3 Wochen in Urlaub. Das ist meine Entscheidung!
Ob ich danach wieder arbeite ist Deine Entscheidung.

Wer wohl wen braucht?!?!?!?
 
Ab wann ist der Urlaub denn genehmigt?
Wenn die Urlaubsbesprechung letztes Jahr war und bisher nicht widersprochen wurde, kannst Du davon ausgehen, daß er genehmigt ist. Gab es Urteile...
Schriftlich finde ich bei der Urlaubsplanung immer von Vorteil. Ob das JETZT noch was bringt, außer schlafende Hunde zu wecken.. das bezweifle ich.

Der AG muß Dir den Urlaub vorrangig vor dem Überstundenabbau der ausscheidenden Mitarbeiterin gewähren. Das kann er betrieblich nicht begründen, daß Mitarbeiter stunden abfeiern müssen und Du deswegen keinen Urlaub antreten kannst.
 
Normalerweise stellt man einen schriftlichen urlaubsantrag und bekommt den unterschrieben zurück. das ist die sicherste Variante.
Der AG darf den Urlaub nicht verschieben, denn das was die AGs als Nofall ansehen sind nur Planungsdesaster.
Selbst wenn du dich bereit erklären würdest doch zu arbeiten, muß er dir die kosten ersetzen.
 
Ich habe normalerweise kein Problem damit,einen Urlaub auch mal zu verschieben,wenn ich gefragt werde,UND wenn ich nichts für diesen Urlaub geplant habe!
Das das ja aber nun nicht der Fall sit,sprich mein Partner und Ich,wir haben eine Reise geplant und auch Buchungen diesbezüglich vorgenommen..
Ich wollte nur noch einmal nachhören,weil ich mir fast sicher bin,das ich in die oben beschriebene Situation kommen werde,das mein AG das fordert.
Vielen Dank noch einmal :daumen:
 
Dein AG hat zu 100% einen Urlaubsplan für das laufende Jahr. Wende dich an deinen BR/deine MAV und lass dir dies dort bestätigen. Und gut ist.

Elisabeth
 
Hallo,

hab ich Dich richtig verstanden, ihr hattet Ende letzten Jahres eine Urlaubsbesprechung, danach ist der Plan gemacht worden. Bei uns geht dieser fertige Urlaubsplan dann zur PDL und kommt einige Tage / Wochen später unterschrieben zurück. Ab diesem Zeitpunkt ist der Urlaubsplan verbindlich und Du kannst buchen. Soll was geändert werden, sei es von Deiner Seite oder von Seite der Station, müssen beide mit einverstanden sein. Du kannst ja auch nicht sagen, ich will meinen Urlaub jetzt doch lieber wann anders, wenn aber bereits andere da eingetragen sind. Sollte der Arbeitgeber Dich, ohne Dein Einverständnis, dienstverpflichten (z.B. weil sonst wirklich alles zusammenbricht), muss er die Stornokosten zahlen. Hab aber, zumindest bei uns, noch nie gehört, dass es wirklich soweit gekommen ist.

LG Sanibel
 
Aber wenn jetzt etwas aufgrund der ja schon seit ein paar Wochen bekannten Personalsituation zusammenbricht,dann ist das doch eigentlich nicht mein Problem?

Lg Melanie
 
Das ist doch schon beantwortet hier. Personalprobleme sind nicht die Probleme der AN sondern des AG. Er muß entsprechende Vorsorge treffen das genug Personal da ist. Und wenn das letztendlich die Anforderung eines Leiharbeiters ist.
 
@Illar- ich denke, du musst dir langsam überlegen, was du willst. Willst du deinen Urlaub gegen jeden Widerstand durchsetzen- inklusive der Konsequenzen oder willst du das nicht?

Konsequenz ist übrigens nicht Entlassung. Du dürftest, wenn es ganz schlimm kommt, lediglich nicht mehr ein geliebter Mitarbeiter sein. Aber wer will schon von seinem AG geliebt werden.

Wenn du aber beim AG weiterhin nonverbal oder verbal signalisierst... also ich würde, wenn es denn gar nicht anders geht... tja dann musst du deinen Urlaub verschieben. Aber dann bitte nicht jammern. Selbstgewähltes Elend nennt der Volksmund das nämlich.

Elisabeth
 

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