Urlaub in der Probezeit?

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18.05.2009
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Hallo.
Ich habe eine Frage............
Und zwar bin ich bereits seit 6 Jahren in der Pflege,werde aber zum 01.07.2009 den Arbeitgeber wechseln.

Ich fange auf einer Intensivstation an,was mich sehr freut:)

Ich habe laut meinem Arbeitsvertrag 6 Monate Probezeit,(wie üblich),
was ich wissen möchte, ob mir in dieser Zeit Urlaub zusteht?
Wir haben nämlich bereits den Urlaub geplant und es hat sich spontan ergeben,das ich in paar Wochen schon da anfange.
 
Ganz klar und deutlich NEIN.

Trotzdem du kannst nachfragen, ob der AG eventuell so freundlich ist und auf deine Planung Rücksicht nimmt- einfordern und daruf bestehen kannst nicht.

Elisabeth
 
Hallo,

das kann man so definitiv nicht sagen. Es ist eine Sache der Absprache mit dem AG.
Du hast für die 6 Monate einen Anspruch auf die Hälfte Deiner Urlaubstage. Jedoch kannst Du nicht "im Voraus" den Urlaub bekommen...

Geh zu Deinem AG und schildere die Sitation. Vielleicht kannst Du ansonsten umplanen und nach 3 oder 4 Monaten dann "mal eine Woche" nehmen? Nach dieser Zeit hat man auf Station bereits einen ersten Eindruck von Dir und kann einschätzen, ob Du nach der Probezeit bleiben wirst...
 
Ganz klar und deutlich NEIN.

Stimmt so klar und deutlich nicht. Der AG hat durchaus die Möglichkeit Dir Urlaub zu gewähren, allerdings nie im Voraus. Nach z.B. einem Monat Arbeit kann er Dir durchaus den erarbeiteten Urlaub bis dahin gewähren....usw.
Einfach mit dem AG reden.
 
*g* Bin von einer Urlaubsreise von mind. 7 tagen ausgegangen und von meinen bisherigen Erfahrungen.

Elisabeth
 
Hallo,

nach 3 Monaten Arbeitszeit kann der AG auch einen 7 -tägigen Urlaub genehmigen...denn dieser Anspruch ist ja bis dato erarbeitet worden.
 
Hallo,

die rechtliche Regelung ist hier eindeutig:

1.) Selbstverständlich hast du den Anspruch auf den Urlaub auch in der Probezeit (die Tage verfallen nicht)

2.) während der ersten 6 Monate braucht der Arbeitgeber dir diesen Urlaub aber nicht zu gewähren (kann aber, wenn er will)

Sinnvollweise sollte man bei einem Arbeitgeberwechsel dieses Thema bereits vor Vertragsabschluss klären, kaum ein Arbeitgeber wird verlangen, daß man einen bereits gebuchten Sommerurlaub storniert.

Gruß

medsonet.1
 

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