Hallo venusnacht,
Auf jeden Fall Deine Ausbildung vom SRK anerkennen lassen. Was Du hast, hast Du. Es wird eine Äquivalenzbescheinigung sein (DNI für Geriatrie und Gerontopsychiatrie). Sofern Du eine 3-jährige Ausbildung gemacht hast.
Sei froh, dass Dein Arbeitgeber weiß, was er mit dem Beruf Altenpflegerin anfangen soll. Es gibt einige Altenpfleger, die als FaSrk eingestellt sind. Und das ist wirklich unter Wert. Zumindest mit einer dreijährigen Ausbildung!
Es gibt den Weg übers Passerelleprogramm zur DNI. Das läuft aber aus. Alle Plätze besetzt, es gibt eine Warteliste. Direkt eine Weiterbildung zu DNII wird nicht funktionieren, da Du nur "eine halbe DNI" bist und somit nicht die Zugangsvoraussetzungen erfüllst. Außerdem gab es da auch eine Warteliste.
Wie es nun endgültig von DNI nach DNII geregelt sein wird, ist noch nicht ganz raus. Das BBT hat die Ausbildungen vom SRK übernommen. Respektive von "halb DNI" zu DNI/ DNII...?
Der Weg über Module wird auch nicht klappen, da Du erst den Weg über vollwertiges DNI gehen musst. Einzig direkte Anmeldung zur Prüfung DNI.
Vergiss nicht, hier läuft es etwas anders. Auch wenn sie (fast) dieselbe Sprache sprechen.
Eine DNI hat i.d.R. alle Kompetenzen einer DNII (Behandlungspflege, Medikamente, BTM, Pflegeprozess). Durch das Wirrwarr an erneuerten Bildungsverordnungen wird eine DNI mittlerweile so eingestuft: voraussehbare Entwicklungen/ kontinuierlicher Verlauf, erworbene Kompetenzen direkt anwenden.
Eine DNII so: rasche Veränderungen, nicht eindeutig voraussehbare Situationen, Komplexität.
Um da den Wald vor lauter Bäumen zu sehen, muss man sich ein bisschen mit der Ausbildungsgeschichte auseinandersetzen.
Und ja, ich versteh auch nicht alles. Und nein, ich muss es auch nicht verstehen. Und nein, es bringt nichts, dagegen zu rebellieren. Und nein, es bringt nichts, die Ausbildungsinhalte gegenüberzustellen. Da ärgert man sich nur.