Hallo jackdaniels,
aber der AG hat nun mal keine Schuld an Deinem entfernten Wohnort!!! Ebenso wenig für den Kosten- und Materialaufwand, um zum Dienst zu erscheinen! Du kannst Dich als AN auch jeden Morgen in Hamburg in den Flieger setzen, um nach Hannover zum Dienst zu kommen...
Es bleibt jedem unbenommen, sich Wohnraum in der Nähe des Arbeitsplatzes zu besorgen. Der weit entfernte Wohnsitz fällt halt klar unter das "Privatvergnügen" des AN.
AG legen im Vertrag meistens eine wöchentliche Arbeitszeit fest...bei der Aufteilung dieser Stunden auf einzelne Tage oder Schichten sowie beim Arbeitsort hat er Weisungsbefugnis.
Ich bin jetzt z.B. an meinen Arbeitsort gezogen...wenn der AG aber die Schule an einen weit entfernten Ort verlegt, und ich plötzlich 50 Km Anfahrt hätte, dann wäre das sein gutes Recht!
WIE ich dort hinkomme und welchen Aufwand ich hierfür betreibe, bleibt meine Sache!