Staatsbürger und Gesetzeskunde im Examen

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Mal ne Frage...und zwar hatte ich bis jetz innerhalb der Ausbildung ncih allzuviele Themen zu diesem Thema behandelt...kann mich an mutter/Jugendschutz, sterbehilfe, 5 säulen der versicherungen und behandlungverträge u datenschutzbehandelt...und so sachne wie fürsorgepflicht kam so gut wie gar nich dran...

welche themen werden denn so in den fallbsp gefragt??? was muss ich unbedingt wissen was damit nix zu tun hat...fühle mcih von dem thema überfordert....

wäre toll wenn ihr mir helfen könntet...
:)
 
Hallo

Staatsbürger- und Gesetzeskunde taucht bei uns nur in Teilbereich 3 auf. Und da dann nicht in Form von Fallbeispielen, sondern als einfache Fragen.

Sprich doch deinen Lehrer mal auf eine Wiederholungsstunde an. So haben wir es auch gemacht und wir konnten nochmal schön mitverfolgen, was nun alles dran kommt.

zwar hatte ich bis jetz innerhalb der Ausbildung ncih allzuviele Themen zu diesem Thema behandelt

Die können natürlich auch nur die Themen reinnehmen, die ihr bis dahin behandelt habt.
 
Die können natürlich auch nur die Themen reinnehmen, die ihr bis dahin behandelt habt.

Die Examensfragen werden leider von extern bestimmt und berücksichtigen nicht, ob Themen versäumt wurden.
 
Hallo

Die Fragen macht die Schule, oder? Und das Thema, also Staatsbürgerkunde meinetwegen, gibt das Gesetz vor. Also hat die Schule innerhalb der Lerneinheiten auch gewisse Spielräume. So habe ich es zumindest verstanden...

Hab mich da oben wohl unglücklich ausgedrückt. Mit Themen meinte ich nicht die Lernbereiche/Lerneinheiten, sondern den Inhalt der Lerneinheiten.
 
Im schriftlichen Examen macht die Fragen natürlich nicht die Schule! Die werden zentral vorgegeben!
 
ja aber innerhalb der allgemeinen klausuren gehts doch manchmal um pat die ins KH müssen aber ncih wollen obwohl sie blut erbrechen...da hätte ich ja als ambulante PK die fürsorgepflicht den notazt zu holen....solche sachen meine ich...es muss ja nich nur in der rechtsklasur danach gefargt werden...versteht ihr was ich meine? ich wüsste halt gerne was für rechtliche dinge als PK wichtig sind die man so wissen sollte für die klausuren...
 
Fragen die ich im Examen zu dem Thema hatte waren:

Reha - welche Formen und wer bezahlt des usw.
Umgang mit Betäubungsmitteln
Dienstplan

Und bei uns waren das auch nur einzelne Fragen zu dem Thema. Leider war diese Klausur auch mit Abstand die Schwerste. :cry:
 
Hallo!

Wir haben auch einige dieser Themen im schriftlichen Examen, dritter Teil. Unter anderem diese Dienstplan-Sache, dann allgemeine Dinge zum Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Säulen der Sozialversicherung, Mutterschutz, Tarifrecht etc pp.
Das sind natürlich dämliche Themen, weil sie nichts mit dem Patienten zu tun haben und ziemlich ohne Zusammenhang darstehen. Hast du denn eine Idee, was drankommen könnte? Dann würde ich dir den Einsatz von mehreren DIN A 4 Blättern, einem Kuli und GOOGLE empfehlen! Dort schreibst du dir die wichtigsten Sachen raus oder malst sie dir auf oder wie du sie dir am besten merken kannst, dann hast du das auch ganz bald im Kopf. :)

Wenn du konkrete Fragen hast stell sie einfach, ich wiederhole den Mist grad auch. :P

Gruß,
xter
 
EINSPRUCH

zumindest in nrw werden die fragen von der schule gestellt
Demnach gibt es in NRW keine staatliche Abschlussprüfung, oder hast du es falsch verstanden? Jede Schule kann Fragen an die Prüfungsbehörde einreichen, die Behörde wiederum sucht die Fragen aus und diese sind für alle Schulen verpflichtend, da staatliche Abschlussprüfung (Volksmund Examen) - dies ist zumindest in Bayern so.

Sonnigste Grüsse
Narde
 
In NRW kann meines Wissens nach jede Schule Ihre Fragenkomplexe einreichen, ich glaube, es sind 5, von denen dann die Prüfungsbehörde eines benennt!
In den anderen Ländern kann jede Schule in einen gemeinsamen Topf werfen, von dem dann ausgesucht wird durch die Prüfungsbehörde.

Also leichter Vorteil für NRW.. hängt halt von der Verschwiegenheit der Schulleitungen ab.
 
bei uns war es so, dass pro klausur 2 vorschläge eingereicht werden mussten. die wurden dann vom gesundheitsamt analysiert und auf ihre "examenstauglichkeit" hin überprüft. war alles okay, wurde jeweils eine klausur für die prüfung ausgewählt, kopiert und veriegelt(!) an die schule zurückgesandt.
 
In NRW kann meines Wissens nach jede Schule Ihre Fragenkomplexe einreichen, ich glaube, es sind 5, von denen dann die Prüfungsbehörde eines benennt!


so meinte ich es. sämtliche fragen, die im examen gestellt werden, sind von den schulen formuliert. welche drankommen, steht auf einem anderen blatt ;)

ich selbst habe letztes jahr im oktober mein examen gemacht und da war das definitiv so!

so, wie claudia ihre aussage formuliert hat, macht es den anschein, als wenn alle fragen von extern gestellt/formuliert werden (klang zumindest für mich so!)
 
Ist es ja auch in Bayern zum Beispiel...

Sowohl Claudia als auch ich kommen aus Bayern.
 
Da kann man nur froh sein wenn man, wie ich, in NRW Examen macht... Sonst hätte ich auch schlechte Karten, die Schule hat, wenn ich mir manche Examensfragen hier so anschaue, viel versäumt bei uns...

Zum Thema: Ich habe mir zur Vorbereitung "Staatsbürger-, Berufs- und Gesetzeskunde" aus der Weißen Reihe von Urban und Fischer gekauft. Da ist alles kompakt und verständlich erklärt, ich hoffe es reicht mir...
 
In Baden-Württemberg ist es auch so wie in Bayern. Ich dachte, das Nord-Süd-Gefälle hat nach dem Schulabschluss ein Ende. Dass die Berufschule auch solche Unterschiede aufweisen, wusste ich nicht.
 
NDS ebenfalls... 2 Vorschläge werden eingereicht, einer kommt zurück, sofern Examenstauglich. Gibt da wohl bestimmte Gewichtungen innerhalb der Klausur, die eingehalten werden müssen.

MfG
 
Eigentlich war dies hier die Frage dieses Themas:
welche themen werden denn so in den fallbsp gefragt??? was muss ich unbedingt wissen was damit nix zu tun hat...fühle mcih von dem thema überfordert....
 
ja stimmt...danke flexi ;)

also in berlin machen alle dieselbe prüfung ist das bei euhc nich so??? ich dachte das examen in deutschland is in allen kursen gleich, das alle das selbe examen schreiben oder machen...


komisch komisch...

also was kam bei euhc noch so ran...auch zum them in nortfällen handeln für den pat...zb fürsorgepflich oder so halt...
 
nee, gibt (noch) keine zentralen prüfungen in d wie jetzt seit 2007 bei den abiprüfungen ;)

wir haben heute klausur drei geschrieben.

schwerpunktthemen waren recht, ökologische und wirtschaftliche rahmenbedingungen sowie pflegewissenschaft/-theorien (dafür aber queerbeet).

zum glück(!) kein qualitätsmanagement *graus*
 

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