Hallo,
ich bin 17 Jahre alt, habe im Oktober meine Ausbildung angefangen und falle also leider noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Was wohl irgendwie gut gemeint ist meiner Meinung nach eine Qual.
Ich weiß von 3 Häusern (unter anderem von 2, in denen ich eingesetzt bin), dass der Spätdienst von Jugendlichen von 11 bis 20 Uhr geht. Da das meiner Meinung nach das schlimmste von diesem Gesetz ist, weil man 3 Stunden im Frühdienst arbeitet aber noch keine Übergabe und nichts hatte, also einfach mal so reingeht ohne jetzt näher zu wissen welche Patienten was und warum haben oder welche Untersuchung noch ansteht und dann aber gleichzeitig 2 Stunden früher als der Spätdienst geht und da auch wieder vieles verpasst habe ich eine Frage: Warum "dürfen" Minderjährige nur bis 20 Uhr arbeiten und bei wem hier ist das noch so?
Im Text von diesem Gesetz steht im Paragraph 14 Absatz 2 zur Nachtruhe aber doch folgendes:
Und Krankenhäuser sind doch mehrschichtige Betriebe oder verstehe ich da jetzt einfach etwas falsch?
Bitte versteht auch mich nicht falsch, ich will da jetzt nicht irgendwie groß Wind machen mich würde es einfach mal interessieren. Schließlich bin ich ja in einem dreiviertel Jahr auch volljährig und hab den ganzen Jugendschutz los
Viele Grüße und schönen Sonntag!
ich bin 17 Jahre alt, habe im Oktober meine Ausbildung angefangen und falle also leider noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Was wohl irgendwie gut gemeint ist meiner Meinung nach eine Qual.
Ich weiß von 3 Häusern (unter anderem von 2, in denen ich eingesetzt bin), dass der Spätdienst von Jugendlichen von 11 bis 20 Uhr geht. Da das meiner Meinung nach das schlimmste von diesem Gesetz ist, weil man 3 Stunden im Frühdienst arbeitet aber noch keine Übergabe und nichts hatte, also einfach mal so reingeht ohne jetzt näher zu wissen welche Patienten was und warum haben oder welche Untersuchung noch ansteht und dann aber gleichzeitig 2 Stunden früher als der Spätdienst geht und da auch wieder vieles verpasst habe ich eine Frage: Warum "dürfen" Minderjährige nur bis 20 Uhr arbeiten und bei wem hier ist das noch so?
Im Text von diesem Gesetz steht im Paragraph 14 Absatz 2 zur Nachtruhe aber doch folgendes:
(2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen (...)
2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr (...)
beschäftigt werden
Und Krankenhäuser sind doch mehrschichtige Betriebe oder verstehe ich da jetzt einfach etwas falsch?
Bitte versteht auch mich nicht falsch, ich will da jetzt nicht irgendwie groß Wind machen mich würde es einfach mal interessieren. Schließlich bin ich ja in einem dreiviertel Jahr auch volljährig und hab den ganzen Jugendschutz los

Viele Grüße und schönen Sonntag!