SGB V - Abrechnung in der ambulanten Pflege

Severin

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ambulante Pflege
Ich entschuldige mich mal wieder dafür, falls es das Thema doch schon irgendwo geben sollte (habe gesucht, ebenfalls bei google, aber wahrscheinlich hatte ich mal wieder die falschen Suchbegriffe). Falls ich hier auch im Thema falsch bin, bitte verschieben ;) Aber betrifft nunmal die Abrechnung im ambulanten Bereich.

Also, es geht um folgendes. Heute trudelte ein Brief der BKK ein, zwecks SGB V Abrechnung. Wir hatten einen Punkt der Leistungsgruppe 1 (hier geht's um einmal wöchentlich Richten der Medikamente) und einen Punkt der Leistungsgruppe 2 (1 x täglich Verbandwechsel).

Eigentlich haben wir bisher immer beide Punkte abgerechnet, also sowohl 4 Mal im Monat das Richten der Medis und 31 Mal den Verbandwechsel. Das ging bisher, weil es eben 2 verschiedene Leistungsgruppen sind.

Die BKK schrieb jetzt aber, das wäre ihnen ja völlig neu (auf einmal???). Außerdem könne man ja die Medis richten, während man den Verband macht. Demnach wollen sie uns also die Medigabe kürzen und nicht bezahlen, denn es wird angeblich nur noch die höhere Leistungsgruppe bezahlt, während die niedrigere unter den Tisch fällt. Das mag in diesem Fall vielleicht nur 25 € ausmachen, aber in anderen Fällen wären das dann durchaus mal 500 €, die dann einfach so wegfallen sollen???

Hä? Ich mein, das sind doch zwei völlig verschiedene Dinge, die ich da mache. Was hat das Richten der Medikamente mit dem Verband zu tun? Ich kann doch auch bei der Abrechnung nicht die Ausscheidungen wegfallen lassen, weil ich das zeitgleich / in der gleichen Anfahrt mit dem Waschen erledigen kann.

Damals wurd mir immer gesagt, dass man jede Leistungsgruppe nur einmal abrechnen kann. Dafür aber dann eben jede Gruppe für sich.
War das von vorneherein falsch und wir hatten nur unglaubliches Glück, dass es sämtlichen Kassen in den letzten Jahren nicht aufgefallen ist?
Oder vertut sich die BKK da? Oder hat sich irgendwas zum 1.1.2007 geändert?

grübelnde Grüße
Sevi
 
Moin Severin,

meine Antwort wird Dich nicht fürchterlich weiterbringen, weil ich Deine Frage weder mit ja oder nein beantworten kann,

aber: warum rechnet Ihr die Wundversorgung nicht über Integrierte Versorgung ab? Bundesweit bietet gerade die BKK das Modell an und es ist äußerst lukrativ in der Ambulanten Pflege!!!!, da die Versorger (=Pflegedienst) den Löwenanteil bekommen, Ärzte dagegen schmaler ausgehen.

Und die Medgabe könnt Ihr nebenbei ganz normal abrechnen.

Aus welchem Bundesland kommst Du denn?
Gruß Britta
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin Britta,

danke schonmal für deine Antwort. Immerhin hat es insofern geholfen, dass wir uns hier Gedanken darüber machen.

(Hier gab's letzten / diesen Monat einen PDL - Wechsel und die alte PDL hat sich um solche Dinge nicht wirklich gekümmert, die hat scheinbar nur nach Bauchgefühl abgerechnet oder so. Und wir sind jetzt relativ "neu" in solchen Dingen und haben noch nicht wirklich den großen Durchblick leider.)

Wir werden's die nächsten Tage schonmal besprechen, ob wir in der Richtung irgendetwas machen können.

Komme übrigens aus NRW.

Dank dir auf alle Fälle schonmal!

Viele Grüße

Sevi
 
Hi Severin, ist (leider) zumindest für NRW korrekt. Abgerechnet werden kann immer nur die höhere Leistungsgruppe. Hast du eine Behandlungspflege aus LG1 und LG2 darftst du nur LG2 abrechnen und LG1 "umsonst" erledigen. Falls die BKK das zuvor anders gehandhabt hat, habt ihr Glück gehabt oder Pech, falls ihr nachzahlen müßt.
In anderen Bundesländern ist dies übrigens anders geregelt.
 
Richtig, in Hessen ist das kein Thema. Hier wird beides vergütet...
Was kostet denn in NRW der VW (5,34€) und Richten von Medi (4,91€) ?

mfg
<Hotte
 
Hallo Hotte,

für €5,34 einen anständigen VW hinzulegen ist schon nicht einfach. In S-H bekommen wir €8,75, nebenan in Hamburg gibt es ca. das Doppelte.

Ich glaube, wir brauchen uns gar nicht mit Europanormen und -gesetzen zu beschäftigen, solange innerhalb der Bundesrepublik diese Unterschiede bestehen.

Warum wird hier eigentlich nicht dran gearbeitet? Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, dieses Thema haben doch schon ganz andere Gruppen einigermaßen erfolgreich geschafft. Gibt es da Infos, ob wer und wie erfolgreich versucht hat, eine Einigung zu erzielen?
 
Hallo Hotte,

die genauen Beträge hab ich leider grad nicht im Kopf, mir schwirrt vor lauter Abrechnerei noch der Schädel.

@ Nordlicht: Sowas in der Art frage ich mich ach gerade. Wie bitte kann das sein, dass es da keine einheitliche Regelung gibt? Also hab ich jetzt Pech, dass ich in NRW bin und das deswegen nicht abrechnen kann? :angryfire:

So'n bisserl regt mich das jetzt grad auf .. aber gut, wenn es erstmal nur die BKK ist, geht's noch. Schlimmer wäre es jetzt bei anderen Kassen.
 
Abrechnung in NRW nach SGB V:
LG1:8,87 z.B. Medigabe
LG2:11,28 z.B. Verbandswechsel
LG3:14,71: Pflege von Portsystemen, Bedienung/Überwachung Beatmungsgerät

Severin: Achtung, die Berechnung nach den Leistungsgruppen gilt für alle Krankenkassen!
 
Hi, ich will nicht dumm sterben.... was bedeutet LG 1-2 ?

der Preis ist doch bestimmt mit einem Haken verbunden oder ?

mfg Hotte
 
Guten Morgen, danke die Liste erklärt alles !
In NRW sind die SGB V Leistungen in der Tat besser vergütet, dafür sieht es bei den SGB XI Leistungen mau aus....unterm Strich scheint mir der Ertrag
wieder gleich.....

mfg

Hotte
 
Hallo,
Abrechnung in NRW nach SGB V:
LG1:8,87 z.B. Medigabe
LG2:11,28 z.B. Verbandswechsel
LG3:14,71: Pflege von Portsystemen, Bedienung/Überwachung Beatmungsgerät

In diese Preise ist in NRW die Hausbesuchspauschale/Anfahrt schon eingerechnet
Wenn es dann bei Windeschwinger in Hessen für einen VW € 5,34 von der Kasse gibt + € 4,76 Hausbesuchspauschale, dann sind es insgesamt € 10,10 pro Verbandswechsel, daneben können aber beispielsweise auch die Augentropfen oder Kompressionsstrümpfe abgerechnet werden.
Jedes Vergütungssystem scheint seine Vor- und Nachteile zu haben.
Gruß
Georgia
 
Richtig, aber es zeigt aber klar warum Fachkräfte auf Dauer nicht
zuhalten sind. Den Pflegenotstand verursachen die Kassen mit
ihrer Geiz ist Geil-haltung.
Wer nachrechnet wird ähnliches feststellen.... Selbst wenn eine Examenstour 5000-8000 Euro mit 2 Vollkräften erwirtschaftet ist die Erfüllung der § 80
Quali nicht zu bezahlen. Im Prinzip subventionieren wir mit der Pflegekasse
die Krankenkassenleistungen quer....

mfg Hotte
 
Hallo!
Ich bin gerade dabei ,mich in der ambulanten Pflege selbständig zu machen.
Den Leistungskatalog nach SGB V kenne ich, da ich schon in der ambulanten Pflege gearbeitet habe.
Muß ich die berechneten Sätze für die Leistung, z. B. ein derm. Bad 11, 82 €
noch mit der Zeit, die ich dafür brauche multiplizieren?

Arcadia
 
Hallo,
habe hier etwas über die Vergütung der Leistungskomplexe des SGB V aus NRW gelesen. Wie ist der stand der Dinge in Brandenburg?
Oder gibt es Anlaufstellen an die ich mich wenden kann, oder habt Ihr sogar konkrete Zahlen parat?

Mr. Wissensdurst
 
Hallo!
Ich bin gerade dabei ,mich in der ambulanten Pflege selbständig zu machen.
Den Leistungskatalog nach SGB V kenne ich, da ich schon in der ambulanten Pflege gearbeitet habe.
Muß ich die berechneten Sätze für die Leistung, z. B. ein derm. Bad 11, 82 €
noch mit der Zeit, die ich dafür brauche multiplizieren?

Arcadia
Schön wär's. Nein.
Der Satz der dasteht, also in deinem Fall die 11,82€, den bekommst du, die Zeit die du dafür brauchst, ist dein Problem.

Kannst dir aber ausrechnen, wieviel Zeit du maximal dann dafür brauchen darfst, um wirtschaftlich zu bleiben. Kommt jetzt darauf an, ob wie in NRW, Sachsen, Thüringen da dann auch gleich noch die Wegepauschale enthalten ist, dann musst das mit einrechnen.

Beispiel:

Angenommen deine Fachkraft bekommt 10 Euro Stundenlohn (lässt sich so leichter rechnen) dann kostet sie dich ca. 17 Euro pro Stunde (ich rechne immer mit ca. 70% Aufschlag, damit sind sämtliche Lohnnebenkosten, Urlaub, Kranktage, andere Kosten die nicht das Personal direkt betreffen und sonstiger "Kleinkram" abgedeckt) oder um es anders auszudrücken, sie muss mehr als 17 Euro pro Stunde erwirtschaften, damit du wirtschaftlich arbeitest, sprich Gewinn erzielst.

Das heißt: bei 11,82€ Vergütung für eine Leistung, dürfte deine Fachkraft dann 35 Minuten für das medizinische Bad benötigen, damit du Gewinn erzielst. Wenn die Wegepauschale enthalten ist, dann müsste sie in der 36. Minute bereits beim nächsten Patienten sein.
Hier sieht man auch gleich ganz gut das Lohnproblem. Wenn die Fachkraft einen höheren Stundenlohn hat, dann müsstest du ihr dies rein theoretisch bei der Zeit die sie für die Patienten hat kürzen.

So hat es meine Exchefin zum Bsp. gemacht. Zahlte einen relativ guten Stundenlohn, dafür hatten wir aber dann für Medgaben incl. Fahrzeit nur 3 Minuten, insulin 4 Minuten, Verbände (egal welche) 5 Minuten ... was nicht schaffbar war, ergo hattest jeden Tag ca. 1-2h Arbeit, die du nicht als Arbeitszeit bekamst.
habe hier etwas über die Vergütung der Leistungskomplexe des SGB V aus NRW gelesen. Wie ist der stand der Dinge in Brandenburg?
Oder gibt es Anlaufstellen an die ich mich wenden kann, oder habt Ihr sogar konkrete Zahlen parat
Bei der Krankenkasse nachfragen.
 
In der Tat ist es bei uns auch in Sachsen so, dass wenn wir zwei Leistungskomplexe erfüllen nur der teurer bezahlt wird. Das heisst um acht spritzen wir Insulin und legen den Kompressionsverband an- bekommen wir nur den Kompressionsverband bezahlt. Gehen wir davon aus, dass der patient tgl. den KV bekommt und dreimal tgl. Insulin, steht am Monatsende nur 60 Injektion und 30 mal Kompressionsverband drauf. In diesem Falle konnten und mussten wir das ändern; wir spritzen um sieben das Insulin und legen erst zu einer anderen zeit den Kompressionsverband an, zwei unterschiedliche Tageszeiten, zweimal abrechnung, so steht jetz halt wieder 90 mal Insulin und 30 mal KV auf der Rechnung. Aber wie gesagt in diesem Fall mussten wir das so ändern, das ist natürlich eine Ausnahme.
 

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