- Registriert
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- Akt. Einsatzbereich
- ambulante Pflege
Ich entschuldige mich mal wieder dafür, falls es das Thema doch schon irgendwo geben sollte (habe gesucht, ebenfalls bei google, aber wahrscheinlich hatte ich mal wieder die falschen Suchbegriffe). Falls ich hier auch im Thema falsch bin, bitte verschieben
Aber betrifft nunmal die Abrechnung im ambulanten Bereich.
Also, es geht um folgendes. Heute trudelte ein Brief der BKK ein, zwecks SGB V Abrechnung. Wir hatten einen Punkt der Leistungsgruppe 1 (hier geht's um einmal wöchentlich Richten der Medikamente) und einen Punkt der Leistungsgruppe 2 (1 x täglich Verbandwechsel).
Eigentlich haben wir bisher immer beide Punkte abgerechnet, also sowohl 4 Mal im Monat das Richten der Medis und 31 Mal den Verbandwechsel. Das ging bisher, weil es eben 2 verschiedene Leistungsgruppen sind.
Die BKK schrieb jetzt aber, das wäre ihnen ja völlig neu (auf einmal???). Außerdem könne man ja die Medis richten, während man den Verband macht. Demnach wollen sie uns also die Medigabe kürzen und nicht bezahlen, denn es wird angeblich nur noch die höhere Leistungsgruppe bezahlt, während die niedrigere unter den Tisch fällt. Das mag in diesem Fall vielleicht nur 25 € ausmachen, aber in anderen Fällen wären das dann durchaus mal 500 €, die dann einfach so wegfallen sollen???
Hä? Ich mein, das sind doch zwei völlig verschiedene Dinge, die ich da mache. Was hat das Richten der Medikamente mit dem Verband zu tun? Ich kann doch auch bei der Abrechnung nicht die Ausscheidungen wegfallen lassen, weil ich das zeitgleich / in der gleichen Anfahrt mit dem Waschen erledigen kann.
Damals wurd mir immer gesagt, dass man jede Leistungsgruppe nur einmal abrechnen kann. Dafür aber dann eben jede Gruppe für sich.
War das von vorneherein falsch und wir hatten nur unglaubliches Glück, dass es sämtlichen Kassen in den letzten Jahren nicht aufgefallen ist?
Oder vertut sich die BKK da? Oder hat sich irgendwas zum 1.1.2007 geändert?
grübelnde Grüße
Sevi

Also, es geht um folgendes. Heute trudelte ein Brief der BKK ein, zwecks SGB V Abrechnung. Wir hatten einen Punkt der Leistungsgruppe 1 (hier geht's um einmal wöchentlich Richten der Medikamente) und einen Punkt der Leistungsgruppe 2 (1 x täglich Verbandwechsel).
Eigentlich haben wir bisher immer beide Punkte abgerechnet, also sowohl 4 Mal im Monat das Richten der Medis und 31 Mal den Verbandwechsel. Das ging bisher, weil es eben 2 verschiedene Leistungsgruppen sind.
Die BKK schrieb jetzt aber, das wäre ihnen ja völlig neu (auf einmal???). Außerdem könne man ja die Medis richten, während man den Verband macht. Demnach wollen sie uns also die Medigabe kürzen und nicht bezahlen, denn es wird angeblich nur noch die höhere Leistungsgruppe bezahlt, während die niedrigere unter den Tisch fällt. Das mag in diesem Fall vielleicht nur 25 € ausmachen, aber in anderen Fällen wären das dann durchaus mal 500 €, die dann einfach so wegfallen sollen???
Hä? Ich mein, das sind doch zwei völlig verschiedene Dinge, die ich da mache. Was hat das Richten der Medikamente mit dem Verband zu tun? Ich kann doch auch bei der Abrechnung nicht die Ausscheidungen wegfallen lassen, weil ich das zeitgleich / in der gleichen Anfahrt mit dem Waschen erledigen kann.
Damals wurd mir immer gesagt, dass man jede Leistungsgruppe nur einmal abrechnen kann. Dafür aber dann eben jede Gruppe für sich.
War das von vorneherein falsch und wir hatten nur unglaubliches Glück, dass es sämtlichen Kassen in den letzten Jahren nicht aufgefallen ist?
Oder vertut sich die BKK da? Oder hat sich irgendwas zum 1.1.2007 geändert?
grübelnde Grüße
Sevi