Schwanger - Beschäftigungsverbot?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Markus23KP

Stammgast
Registriert
09.08.2006
Beiträge
247
Ort
Nähe Würzburg
Beruf
Krankenpfleger, Praxisanleiter ;Rettungssanitäter
Akt. Einsatzbereich
Allgemeinchirurgie Normalstation
Funktion
Praxisanleiter seit 03/13 , Aroma Experte Aromapflege
Hallo zusammen.

Brauche mal wieder Eure Hilfe, Euren Rat.

Meine Frau (24 jahre jung) seit 3 Jahren in einem Pflegeheim mit Pflegebedürftigen Bewohnern aller Stufen, hatte heute morgen einen positiven Schwangerschaftstest. *juhuuuuuuuuuuuu...!* :mrgreen:
Jetzt sind wir am überlegen wie es weitergeht (es ist ein Wunschkind, also haben wir uns schon bissi Gedanken gemacht). Montag versuchen wir schnellstmöglichst Termin beim Gynäkologen zu bekommen, klar...!
Aber dann?! Die Verhältnisse in diesem Altenpflegeheim sind nicht die Besten (vergleiche meine anderen Threads), soll heißen 29 Bewohner, Frühdienst 6:30 - 14:15: 1 Fachkraft mit 2 Pflegehelfern, oder Schülern oder Praktikanten. Spätdienst 14:15 bis 21:45: 1 Fachkraft mit 1 Helfer...! Nachtdienst 21:30 bis 6:30: 1 Fachkraft mit 1 Helfer.
Keine Zwischendienste oder ähnliches... Stationsdienst (Visiten, etc) macht die Fachkraft mit leidlicher Unterstützung der Wohnbereichsleitung.
Für die Dienstplanabdeckung stehen 3 mal 30 Stunden Fachkräfte und 3 mal 19,25 Stunden Fachkräfte zur Verfügung.
Eine Kollegin meiner Frau hat jetzt im Februar entbunden, Sie hat ganz normal weitergearbeitet bis zum Mutterschutz, außer Nachtdienste, und war halt immer mal wieder einige Wochen krank...! (Arbeitgeber wollte kein Beschäftigungsverbot, da die übrigen Mitarbeiter die Krankheitstage ja auffangen können...!)

Jetzt die Frage: Ist es denn falsch, dass meine Frau und Ich das so sehen, dass man Schwanger in einem Altenheim arbeiten zu müssen (OHNE dass sich an die Regeln, also Arbeitszeiten, weniger Heben, etc... gehalten wird / gehalten werden kann,...) nicht tolerieren muss?! Ich meine, dafür gibt es ja den Mutterschutz...! (Hat jemand auch einen guten Link zum Mutterschutz in Pflegeheimen in Bayern?!)

De fact dass wir uns überlegen ob ein Beschäftigungsverbot nicht das Beste wäre!?
Zu diesem Beschäftigungsverbot noch eine Frage: hat jemand einen Link für mich, und Erfahrungswerte? Also wie "großzügig" sehen das Gynäkologen, wenn wir Ihm die Lage schildern?! Sagen die "stellen sie sich nicht so an" oder sehen Sie auch die Problematik in der Situation? Und ist das dann von Gynäkologe zu Gynäkologe unterschiedlich, also sollen wir dann probieren bei einem anderen Arzt ein Beschäftigungsverbot zu "bekommen"...?!
Wahrscheinlich geht auch ohne Beschäftigungsverbot und Mutterschutzbestimmungen alles gut, aber wenn dann was ist, war keiner Schuld... Und soviel Prophylaxe dass einer Werdenden Mutter und einem Ungeborenen nichts passiert muss doch drin sein, oder?!

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit...! Und im Voraus für Eure Vorschläge, Ideen,...
 
Hast du schon mal hier im Forum die Suchfunktion oben in der blauen Leiste gesehen???

Versuchs dort mal mit den Suchworten schwanger* Mutterschutz Beschäftigungsverbot !
 
Hallo Flexi...

Habe alle Threads zu diesen Themen schon durch, bin nur noch auf der Suche nach speziellen Informationen und Antworten auf meine Fragen, die ich in den vorhandenen Threads nicht gefunden habe,...!

Wenn es dir / Euch zu unübersichtlich werden sollte, kannst du mich aber bei Bedarf auch an einen anderen Thread mit anhängen...! Hab ich nix gegen...!
 
Erst mal sehr herzlichen Glückwunsch!!Als zweimalige Mama Fällt mir dazu nur ein, daß deine Frau Arbeiten sollte,wenn sie sich gut fühlt.Im Mutterschutzgesetz (das dürfte ja auch im Altenheim-Personalbüro vorhanden sein) steht was von wie viel Kilo sie kurzfristig heben darf etc,Blödsinn.Sie sollte garniemanden heben, tragen oder schieben, viel Arbeit abgeben (delegieren) und auf ihren Korper hören und sich Krank schreiben lassen, wenn sie sich nicht gut fühlt. Ein Beschäftigungsverbot würde ja mit einem emensen Gehaltsverlust einhergehen, es wird ja wohl immernoch so sein, daß das Mutterschaftsgeld nach dem Gehalt der letzten 3 monate ausgerechnet wird.
Der Arbeitgeber sollte sich bereiterklären, deine Frau nur Stufe 1 Patienten
pflegen zu lassen.(Kann aber auch sein,daß es in Bayern andere Bestimmungen gibt, als in NRW)
 
Und genau da ist das Problem: Dem Arbeitgeber ist es wurscht, ob Ich sage Meine Frau soll nicht heben, ziehen, schieben,... Die Möglichkeit der Delegierung gibt es nicht, da kein anderes Personal da ist...!

Ach ja, Geldtechnisch ist das ok was bei Beschäftigungsverbot rumkommt...!
 
Dem Arbeitgeber ist es wurscht, ob Ich sage Meine Frau soll nicht heben, ziehen, schieben,... Die Möglichkeit der Delegierung gibt es nicht, da kein anderes Personal da ist...!

Herzlichen Glückwunsch erst mal!

Warum sagst du dem Arbeitgeber deiner Frau, was sie darf??? Oder habt ihr den gleichen? Aber dann könnte es ihm deine Frau ja auch selber sagen?

An Stelle deiner Frau würde ich mich selbst auf die Füße stellen und mich weigern solche Arbeiten zu machen - gekündigt werden kann sie nicht. Zum Personalproblem, du hast doch im ersten Thread geschrieben, dass 2 Pflegehelfer da sind, dann können doch die Beiden solche Aufgaben übernehmen.

Zum Beschäftigungsverbot denke ich, warum sollte deine Frau nicht arbeiten gehen, wenn es ihr gesundheitlich gut geht. Ich setze mich wirklich für den Schutz von Schwangeren ein, aber hier muss ich dennoch sagen "Schwanger heißt nicht gleich Krank sein".

Gruß,
Lin
 
Ist deine Frau nicht selbst in der Lage sich zu verteidigen und ihre Rechte einzufordern?

Elisabeth
 
...Ein Beschäftigungsverbot würde ja mit einem emensen Gehaltsverlust einhergehen, es wird ja wohl immernoch so sein, daß das Mutterschaftsgeld nach dem Gehalt der letzten 3 monate ausgerechnet wird.
Du widersprichst dir selbst in deinem Satz :-)
Ein Beschäftigungsverbot führt eben genau aus dem von dir genannten Grund (Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate) zu keinerlei Gehaltseinbuße.

Zu deinen Fragen:
Ich schliesse mich zunächst mal meinen VorrednerInnen an. Ein Schwangere ist nicht krank und kann selbst entscheiden, was sie ihrem Körper zumuten kann.
Einschränkung: Ihr Einsatzwille sollte rein freiwillig erfolgen. Wenn sie sich zu vermehrtem körperlichen Arbeiten genötigt sieht, weil zu wenig Personal da ist, dann muss sie eben gegenüber ihrem Arbeitgeber selbstbewußt auftreten und ihr Recht, das ihr das Mutterschutzgesetz bietet, auch einfordern.
Ein Gynäkologe wird für eine normale Schwangerschaft ohne Risikofaktoren zunächst sicher kein Beschäftigungsverbot aussprechen. Er ist schliesslich Arzt und kein Arbeitsrechtler. Für die Umsetzung/Einhaltung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verantwortlich, nicht der Arzt. Deine Frau sollte sich aber sofort an ihren Gynäkologen wenden, falls der Arbeitgeber die Einhaltung der Bestimmungen nicht gewähren kann ( oder will ) und sich daraus gesundheitliche Probleme für deine Frau ergeben (und sei es nur permanenter psychischer Stress wegen Angst vor Überforderung o.ä.).
Meine Erfahrung ist diese: Auf unserer Station gab es viele Problemschwangerschaften, die mindestens in einigen Fällen direkt in Zusammenhang mit Belastungen durch die Arbeit gebracht werden konnten. Dann folgte eine Zeit, wo praktisch jede Schwangere sofort ein Beschäftigungsverbot erwirkte und dann erst mal gefehlt hat. Dann die Phase der Repression gegen Schwangere, die sich ein Beschäftigungsverbot geholt hatten (das Beschäftigungsverbot gilt nicht als generelles Arbeitsverbot, sondern lediglich als Arbeitsverbot im gefährdenden Bereich). Und seit einiger Zeit hat sich der Arbeitgeber durchgerungen, für Schwangere Bedingungen zu schaffen, die es ihnen ermöglichen, uns bis zum Mutterschutz weiter als hilfreiche aber geschützte Arbeitskraft erhalten zu bleiben. Das hat einiges an Zeit und Kraft gekostet, letztendlich ist mit dieser Regelung nun aber allen gedient. Und die Schwangeren sind eigentlich alle froh, nicht monatelang zur Untätigkeit verdammt zu werden. Arbeiten gehen zu dürfen, ist für die meisten Menschen schliesslich ein wichtiger Faktor, um sich wohlzufühlen.

Gruß spflegerle
 
Danke erstmal für die ganzen Antworten!

Meine Frau ist der Typ Mensch den alle Arbeitgeber im Pflegeberuf wieder gerne hätten. Sehr ruhig, wehrt sich gegen nichts, lässt sich ausnutzen,etc...!
Ich bin das Gegenteil, ich hinterfrage alles, wehre mich gegen Ungerechtigkeiten,etc...!
Vor 2 Jahren war es unser beider Arbeitgeber, ich ging dann als wir zusammenkamen...! Ich war damals stellvertretende Stationsleitung, habe deshalb ein bissi Eindruck von den Verhältnissen...!

Wir wollen es ja auch erst "im guten" probieren, also mit bestätigter Schwangerschaft zur Heimleitung/PDL (ein und die selbe Person...) ABER da eine Schwangere ja gerade erst aktuell entbunden hat und es da so chaotisch und verantwortungslos (gegenüber der Schwangeren) zuging, informieren wir uns vorab über Möglichkeiten und Voraussetzungen für ebendiese Möglichkeiten...!
 
Hallo zusammen,

erstmal noch Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs.
Und seid ihr zu einem Ergebniss gekommen? Hat deine Frau mittlerweile ein Bechäftigungsverbot?

Ich hatte nur ärger mit meiner PDL und meiner(damaligenWohnbereichsleitung). Die wollten mich die Bewohner Pflegestufe 3 alleine machen lassen,wollten mich zu Bew. schicken die einen unbekannten Ausschlag hatten und andere Bew. eine ganz schöne Grippe hatten. Ich habe mich aber geweigert, da ich ja das recht dazu habe. Laut Mutterschutzgesetzt.
Nur die damalige Wohnbereichsleitung war das egal sie hat mir dann auch das Leben dort schwer gemacht und hat mich dieses auch spüren lassen. Aber ich habe mir dann auch ein Beschäftigungsverbot (seit Januar)ausstellen lassen.
Da ich dann auch etwas Rückenbeschwerden bekamm. Mittlerweile ist auch schon eine Zeit vergangen, bin nun schon in der 32SSW freu.

Ach ja und wegen dem Geld ist es so das halt die Sonn- und feiertagtszuschläge wegfallen und spätdienstzulagen. Aber das ist mir egal. Bin froh das mein Vertrag da bald ausläuft und ich da nie mehr hin muß.

lg sie24:)
 
Ach ja und wegen dem Geld ist es so das halt die Sonn- und feiertagtszuschläge wegfallen und spätdienstzulagen. Aber das ist mir egal. Bin froh das mein Vertrag da bald ausläuft und ich da nie mehr hin muß.

Ist es nicht so geregelt, dass der Arbeitgeber durchschnittlich das Gehalt der 3 Monate vor Mutterschutzfrist oder dem Beschäftigungsverbot zahlen müsste..., einschlißlich der Zuschläge? Ich würde mich da mal genau erkundigen und die Beträge gegebenenfalls zurückfordern.

Liebe Grüße
Behid
 
Hallo,

Das weiß ich ehrlich gesagt gar nicht ob das geregelt ist. Müßt ich mich mal schlau machen.
 
Hallo.

Tja, leider hatte meine Frau das Ungeborene verloren (noch im ersten Monat, also eigentlich noch gar nicht wirklich lebendig), und die Gynäkologin hatte sie sofort krankgeschrieben, und hätte wohl auch keine Einwände gegen ein Beschäftigunsverbot gehabt, jetzt versuchen wir es erneut...!

Aber bei meinem Arbeitgeber (ambulante Intensivpflege) ist es so dass jetzt 2 Kolleginnen in den letzten Monaten bei Feststehen der Schwangerschaft sich ein Beschäftigungsverbot geholt hatten, problemos...!

@ behid: genau so wie von dir geschildert ist die finanzierung des beschäftigungsverbotes...! (meines wissens nach)
 
Hallo,

Oh das tut mir leid für euch beide. Ich drücke euch die Daumen das es klappt.

Lg sie24 :)
 
Hallo zusammen,

nochmal wegen dem Geld beim Beschäftigungsverbot.
Die Zuschläge fallen doch auch so weg auch wenn man kein Beschäftigungsverbot hat.
Da man doch eh laut Mutterschutzgesetz an Sonntagen und Feiertagen nicht arbeiten darf oder?

Bei meiner Firma wundert mich sowieso nichts mehr.

Habe auch so noch eine Frage.
Wie ist es eigentlich mit meinem Urlaub, den müssen die mir doch dann ausbezahlen oder?
Ich hab ihn ja nicht genommen und mir stehen 10Tage zu.

Lgsie24:)
 
Die Zuschläge fallen doch auch so weg auch wenn man kein Beschäftigungsverbot hat.
Da man doch eh laut Mutterschutzgesetz an Sonntagen und Feiertagen nicht arbeiten darf oder?

Wie ist es eigentlich mit meinem Urlaub, den müssen die mir doch dann ausbezahlen oder?
Ich hab ihn ja nicht genommen und mir stehen 10Tage zu.

Lgsie24:)

Wieso darf man als Schwangere nicht an Sonn-und Feiertagen arbeiten? Wenn man innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums freibekommt ist auch an diesen Tagen Dienst möglich..., natürlich immer im nur Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Ich kenne das von meinen bisherigen arbeitgebern nur so, dass die letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes als Basis für die Berechnung genommen wurde. Incl. aller Zuschläge! Von den Zuschlägen wird ein durchschnitt errechnet und der wird für die Dauer des Mutterschutzes ausgezahlt.

Deine Frage bzgl des Urlaubs kann ich nicht beantworten, davon habe ich nicht ausreichend Kenntnisse.
 
Hallo Behid,

das steht doch so im Mutterschutzgesetz drine. oder???:gruebel:
Naja nun ist es eh egal. Mein Vertrag läuft ende diesen Monats ab. und dann Beginnt der Mutterschutz. freu

Und mich haben sie auch gleich komplett vom Dienstplan gestrichen, da ich ein paar Tage Krank war.

Aber die spinnen da eh Total.

Lg sie24:)
 
ich bin 23 und plane auch einen Kind zu bekommen, habe die Verhätnisse verglichen und muss sagen bei uns sind diese genau so strukturiert. Meine Meinung MUSS GAR NICHTS, sie soll nur arbeiten wenn sie sich gut fühlt und die anderen Mitarbeiter sollen sich danach richten. Bei uns musste jemand rüber auf die andere Station weil da eine schwangere Kollegin nicht heben konnte. Wenn ich schwanger werde und diese Solidarität ist nicht -dann lass ich mir Beschäftigungsverbot erteilen. Wenn Gynäkologe das nicht macht,wechsle ich zu einem anderen. Denn kein Arbeitgeber und kein Gynäkologe interessiert sich später dafür, dass ich wegen dem Stress und Heben evtl Fehlgeburt habe oder so. Also-deine Frau soll sich selbst schützen! und auf keinen hören!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen