Schwanger und Beschäftigungsverbot: Wie berechnet sich mein Gehalt?

MiniFeen

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Sigmaringendorf
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Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
interdisziplinäre Intensivstation
Hallo,
ich hab leider über die Suche keine passende Antwort finden können. Ich habe seit dem 1. August 2011 eine neue Arbeitsstelle als Krankenschwester auf einer Inneren Station. Teilzeit, 50 %.
nun bin ich (ungeplant) schwanger und habe von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot wegen Blutungen erhalten.

Davor war ich -ebenfalls 50%- in einem anderen Krankenhaus beschäftigt.

Nun meine Frage: Wie berechnet sich denn nun das Gehalt, welches ich bekomme? Denn es steht ja im Gesetz, daß das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen vor dem BV gezahlt wird, aber da war ich ja noch beim anderen Arbeitgeber)

Wenn es von Belang sein sollte: Die Abrechnungen erfolgen bei beiden Arbeitgebern durch dieselbe Firma

Liebe Grüße,
Gabi
 
Also ich kenne mich nicht wirklich aus, aber wenn im Gesetz steht, dass der Durchschnitt der letzten 13 Wochen gezahlt wird, dann ist es doch egal wo du wann bei dem gearbeitet hast oder? Sofern du nachweisen kannst, was du wo verdient hast....dann davon der Durchschnitt.
Vielleicht stelle ich mir das zu einfach vor...mhh

Achso..und vielleich bringt dich das weiter?
http://www.krankenschwester.de/foru...esetz/11822-beschaeftigungsverbot-gehalt.html
 
Das wird wohl keinen Unterschied machen ob man bei einem oder zwei Arbeitgebern angestellt ist, schließlich gilt das Beschäftigungsverbot für beide Stellen und beide müssen das Durchschnittsgehalt zahlen...

Ich habe eine ähnliche Frage. Im Gesetz steht ja:
Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, [...], vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren [...]

Frage: Wovon hängt es ab, ob ich das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen vor dem Beschäftigungsverbot bekomme oder der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft?
Das würde bei mir einen großen finanziellen Unterschied machen.
 
Es gibt Arbeitgeber, die Wochenlohn zahlen, da gelten dann die 13 Wochen, bei anderen gibts Monatslohn, da eben halt der Schnitt von 3 Monaten.
Bei der Pflege handelt es sich meist um Monatslöhne.
 
Ich glaube, es geht eher um die Frage, ob die Zeit vom Datum des Beschäftigungsgebot an gezählt wird oder vom Beginn der Schwangerschaft. Ich verstehe den Passus so, dass letzteres der Fall ist.

13 Wochen oder drei Monate sind nämlich in etwa dieselbe Zeitspanne.
 
Ja, es ging mir um den Zeitraum welcher für die Berechnung zugrunde gelegt wird. Vor Beschäftigungsverbot oder seit Beginn der SS.
Würde man von Beginn der SS rechnen, frage ich mich folgendes: Ich habe die ersten drei Monate bei meinem Arbeitgeber (in dieser Zeit bin ich auch schwanger geworden) ganz "normal" im 3-Schicht System gearbeitet inkl. Feiertage. Nun ist es bei meinem AG so, dass man erst nach 3 Monaten die Nachtzuschläge, Feiertagszuschläge etc. ausgezahlt bekommt. Würden diese mir dann zustehen? Ich habe die Arbeit ja geleistet, nur erst später ausgezahlt bekommen. Hoffe das war einigermaßen verständlich...
 
Selbstverständlich bekommst Du die Zuschläge für die Zeit, in der Du tatsächlich gearbeitet hast. Inwiefern die beim Beschäftigungsverbot Berücksichtigung finden, weiß ich nicht. Schwangere dürfen keinen Nachtdienst machen - bekämst Du den Zuschlag im Beschäftigungsverbot, so wären arbeitende Schwangere Dir gegenüber im Nachteil. Und das darf nicht sein.

Möglicherweise macht man's wie beim Urlaub oder bei kurzer Krankheit - Grundgehalt und eine Art Durchschnittswert der Zuschläge der letzten drei Monate. Die Lohnbuchhaltung Deines AG oder Euer Betriebsrat müssten Dir genauer Auskunft geben müssen.
 

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