Qualifikation für Mentor-Tätigkeit?

Sommerwind

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20.10.2007
Beiträge
34
Beruf
Gesundheits und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Onkologie,Pneumologie
Hallo an alle !!!
Ich möchte nur mal wissen was für eine Qualifikation man braucht um Mentor zu werden ??????? :knockin:
Liebe Grüße....
 
Das Krankenpflege- bzw. das Gesundheits-und-Krankenpflegeexamen.
 
Spielen die Noten dabei überhaupt eine Rolle ?
 
Glaube mich zu erinnern, dass du neben dem Examen noch ein Jahr Berufserfahrung benötigst.
Zum Praxisanleiter sind es zwei Jahre Berufserfahrung.

Bitte verbessert mich, wenn die Auskünfte nicht stimmen.
 
Ja, das kann gut möglich sein.
Aber muss man selbst sein Examen mit der Note :1
abgeschlossen haben :eek1: um Mentor werden zu dürfen ?
Oder welche Noten braucht man dafür ?
 
Ja, das kann gut möglich sein.
Aber muss man selbst sein Examen mit der Note :1
abgeschlossen haben :eek1: um Mentor werden zu dürfen ?
Oder welche Noten braucht man dafür ?
Für den Praxisanleiter braucht man in der Tat 2 Jahre Berufserfahrung.

Für meine Noten hat sich niemand interessiert. Nur für meine Urkunde zur Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenpfleger.
 
Aha, Danke für Deine Antwort !
Ich dachte das man da ein super Examen haben muss. (also Note:1):sdreiertanzs:
 
Na ja, Du bewirbst Dich um die Weiterbildung ja auch mit Deinem Examenszeugnis. Die Durchschnittsnote Vier wird da nicht gerade hilfreich sein.

Aber eine glatte Eins wird auch nicht verlangt.
 
Hallo,
ich hab mit einem 2,9-Schnitt im Examen (gebs ja zu, hab nicht unbedingt viel fürs Examen gelernt :knockin:) kein Problem gehabt, die Mentoren- sowie die Praxisanleitungskurse zu machen.
Es wird mit Sicherheit kein Einser-Schnitt erwartet, ich denke nur, wenn der Andrang groß ist, könnten die Examensnoten eine Rolle spielen.
 
Ich brauchte keine 2 jahre berufserfahrung... habe in 08 ausgelernt und wurde gefragt ob ich dieses jahr ab juni die weiterbildung zur praxisanleitung machen kann...
mit den Noten.. mhhh keine ahnung ob die nach Noten gucken ...
 
Ich brauchte keine 2 jahre berufserfahrung... habe in 08 ausgelernt und wurde gefragt ob ich dieses jahr ab juni die weiterbildung zur praxisanleitung machen kann...
:eek1:

Das is mir neu. Also weis nicht ob es da bundeslandmässig unterschiede gibt aber zugangsvorrausetzung zur Prüfung zum PA sind 2Jahre Berufserfahrung. Zumindest war es so bei mir. Ohne die is nix mit Prüfung.

KrPfIAPrV § 2 (2)"...Zur Praxisanleitung geeignet sind Personen ..., die über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen."

In AltPflAPrV wurde hinzugefügt: "...Dazu gehören Altenpfleger, Krankenpfleger mit mindestens zweijähriger Berufstätigkeit in der Altenpflege, die ihre Fähigkeit zur Praxisanleitung durch berufspädagogische Fort- oder Weiterbildung nachweisen müssen...."


Ich hab im Februar 08 angefangen und konnte dann nach dem halben Jahr auch Prüfung machen da ich dann meine 2Jahre hatte.
Beim Mentor ist es glaube nur ein Jahr, ist aber auch nicht Bundeseinheitlich geregelt. (Mentor und PA ist auch nich das selbe wird nur gern in ein Topf geworfen, eine Mentorin wollte mir mal weismachen sie sei gleichwertig qualifiziert obwohl ihre FORTbildung 80h umfasste. Muss man sich dann in der Schule erkundigen ob es sich um eine Fortbildung oder Ausbildung handelt.) Möchte mich zu weit aus dem Fenster lehnen aber dachte das die PA Ausbildung eben gesetzl. Bundeseinheitlich geregelt ist.
Hatte was mit der Anerkennung zu tun, da der PA Bundesweit anerkannt ist. (War mir wichtig, nicht das ich halbes Jahr schulbank drück und bei AG wechsel kann ich den wisch vergessen weil es nicht anerkannt wird. Eben siehe Gestzesauszüge)

Fänds auch nich gut jemand der von der Schule kommt nach nem halben Jahr auf die Azubis loszulassen, is man ja selber noch etwas grün hinter den ohren ^^.

Die Noten waren irrelevant, aber ich denke kommt auch drauf an wieviele Teilnehmer sich Bewerben. Sind es viele wird sicherlich aussortiert. Aber eine gesetzl. Mindestvorraussetzung gibts da nich. Nja und ein Examen in einem Gesundheitsfachberuf muss man haben.
 
KrPfIAPrV § 2 (2)"...Zur Praxisanleitung geeignet sind Personen ..., die über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen."

Diese gesetzliche Vorraussetzung ist mir bewusst.
Ich bin seit Oktober 2009 examiniert, hatte auch schon erfolgreich einen Schüler im Unterkurs die gesamte Probezeit betreut. Meine Stationsleitung drängt mich nun sanft dazu mich für die Fortbildung als PA für Januar 2011 zu bewerben, denn es wird auf Station einer benötigt und ich wäre in deren Augen fachlich dazu geeignet.
Nur bin ich mir unsicher ob sich das überhaupt für mich lohnt, da ich ja bis zum Beginnn der Fortbildung nur 1 Jahr und 4Monate Berufserfahrung hätte.

Kennt ihr Fälle bei denen eine Ausnahme gemacht wurde?:wink:
 
Hättest Du gegen Ende der FB die zwei Jahre in etwa zusammen?
 
Hallo zusammen

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen ist mir auch eine persönliche Eignung wichtig.
Was nützt mir und den Anzulernenden eine aufgedrückte PA-Fortbildung, wenn mir diese Aufgabe keinen Spaß macht, ich keine Geduld habe, zu Erlernendes nicht verständlich erklären kann...

Auch darauf sollte bei der MA-Auswahl geachtet werden.

Lieber Gruß,
USA-Frosch
 

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