Problem

jasmin202

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Hallo.. ich mache eine Ausbildung zur Altenpflegerin , habe dieses Jahr August angefangen!!
Vorgestern (Dienstag) habe ich gekündigt, wegen Probleme (Chefin, Bezahlung,...) da hats mir dann gereicht.

Um meine Ausbildung weiter zumachen , habe ich ein Vorstellungsgespräch in einem anderen Heim.


SO jetzt das Problem:

Ich hatte mich dieses Jahr für eine Ausbild. als Gesundheits - u. Krankenpflegerin beworben. (ist mein ziel, traum)
Sollte ich nächstes Jahr eine Ausbildung bekommen, müsste ich im neuen Heim, wenn ich dort anfangen kann auch wieder kündigen!!!
Sollte ich der Chefin gleich sagen , das ich aufhören werde, wenn ich als Ges. u. Kr.pfl. was bekomme???!!!


IST ZIEMLICH KURZ GEFASST ICH WEIß,

Könntet ihr mir Ratschläge geben???
 
Das solltest du mMn der neuen Chefin AUF KEINEN FALL sagen, denn sonst wirst du keine Stelle dort bekommen ;)
 
Du solltest deine Ausbildung gar nicht abbrechen. Warte mal ab, was von der Regierungskoalition bezüglich der Pflegeausbildungen im Frühjahr kommt. Wahrscheinlich kriegen wir die Generalistik und dann fragt in 5 Jahren keiner mehr, was Du ursprünglich für eine Ausbildung gemacht hast. Es wird Module, Fortbildungen oder Kurse geben, in denen man sich für Fachbereiche qualifizieren kann und dann steht das Krankenhaus jedem offen, der dort arbeiten will.
Im übrigen gibt es auch jetzt schon viele Krankenhäuser, die AltenpflegerInnen einstellen. Eine Freundin von mir, Altenpflegerin seit 2004 hat jetzt kürzlich eine unbefristete Stelle im KH auf einer chirurgischen Station bekommen.
 
Hallo ich finde auch Du solltest lieber nichts sagen. Denn Du wirst die Stelle dann nicht bekommen, ich würde da meine Kraft und Geld auch nicht reinstecken.
Aber warum willst Du jetzt ein Altenpflege- Azubi werden, wenn Du doch lieber in die Krankenpflege willst???
Kannst Du die Zeit nicht als FSJ im KH (wo Du vielleicht auch Deine Ausbildung beginnen möchtest) verbringen?
Ich meine da lernst Du ja auch etwas.
LG
 
Die Altenpfleger Ausbildung war eig. nur ne Notlösung.
Und ich hab mich von meinem Chef wie son Stück Sch... behandeln lassen, das für 200 euro.

wovon ich die schule auch selber bezahlen musste und das mir der Chef dann so gekommen ist, und ich von dem geld eh nichts habe , hab ichs gleich geschmissen.

Ich bin auch gerad bei meinem führerschein und muss nächstes jahr nen auto haben.
und das geht alles nich für 50 euro (was ich davon übrig hätte), ich hatte größtenteils alles mit mein kindergeld bezahlt.


ich habe ja schon im sept. - okt. bewerbungen rausgeschickt für nächstes jahr.
 
Du solltest darüber nachdenken, wie es sich später in Deinem Lebenslauf macht, wenn Du den praktischen Ausbilder erst wechselst und dann die Ausbildung zugunsten einer sehr ähnlichen Ausbildung abbrichst. Die Empfehlung von Josefine13 mit dem FSJ hat schon etwas für sich.

Aber was mich jetzt viel mehr beschäftigt ist die Tatsache, dass Du völlig unangemessen bezahlt wurdest. Wenn Du sowieso schon gekündigt hast, würde ich mich an Deiner Stelle mal mit einem Arbeitsrechtler in Verbindung setzen. 2007 war in der Zeitschrift "Die Schwester Der Pfleger" ein Artikel in dem es um Bezahlung unter Tarif ging. So wie ich das in Erinnerung habe, war eine Bezahlung von 20% unter Tarif die Untergrenze. Da 200€ nur 25% der Ausbildungsvergütung im ersten Jahr (ca. 800€ im Monat) sind, denke ich, dass Du gute Chancen auf eine Nachzahlung hast.
Leider kann ich nicht den ganzen Artikel einstellen, aber vielleicht hilft Dir das hier schon weiter:

Bibliomed - Ausgabe 03/2007
Was bedeutet angemessene Ausbildungsvergütung einer Pflegeschülerin?


von Dr. W. Bruns, Dr. M. Andreas, Dr. B. Debong
Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vom 07.11.2006 – Aktenzeichen 5 Sa 159/06 – Nach § 12 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes hat der Träger der Ausbildung der Schülerin und dem Schüler eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 17 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes.

Und hier findest Du das Urteil:
Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5 Sa 159/06) | Ausbildungsvergütung 35 % unter Tarif ist unzulässig - gefunden bei kostenlose-urteile.de
 
Ich weiß zwar nicht inwiefern das Problem gelöst oder nicht gelöst ist, aber ich kann dir nur sagen mach erstmal die Ausbildung zum Altenpfleger zuende!

Bei mir war die Altenpflege auch eine art Notlösung weil ich in der Krankenpflege vor 4Jahren keine Stelle bekam.
Noch in der Ausbildung hab ich Berwerbungen geschrieben und hatte nach dem Examen quasi freie Auswahl.

Letztendlich habe ich nichts bereut da ich viel an Erfahrung sammeln konnte.

Und ich geb Sr.S. vollkommen recht, dass sich der Abbruch nicht Vorteilhaft auf deinen Lebenslauf liest.

Andersrum hat mich auch erst der Schulleiter der Krankenpflegeschule davon überzeugen können das es besser ist, die AP-Ausbildung erfolgreich zu beenden.

Was die Ausbildungsvergütung angeht, hast du dich vor deinem Hinschmiss mal mit der Schule in verbindung gesetzt?
Ich denke das sich das mit dem neuen Träger aber anders regelt.

Wie gesagt, nen gut gemeinter Tipp, mach erst eine Sache zuende bevor du die neue anfängst!
Es kann dir später nicht schaden beides zu haben ;-)

Lg Dään
 

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