Private zusätzliche Versorgung durch angestellte Pflegekraft

bergziege205

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12.01.2022
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2
Beruf
Pflegedienstleitung
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Hallo,

ich habe eine angestellte PK, die bei einem unserer Kunden äußerst beliebt ist. Sie versorgt ihn täglich in Bezugspflege im ambulanten Pflegedienst. Zusätzlich betreut sie ihn aber auch in Ihrer Freizeit, fährt ihn zur KG, erledigt Dinge für ihn usw. alles unentgeltlich. Sie macht das wohl aus reiner Nächstenliebe. Der Kunde wünscht explizit diese PK zur Versorgung, die Tochter des Kunden wünscht nun neuerdings, das diese PK nicht mehr kommt, da sie meint diese würde sich in die Familie "einschleichen". Die Tochter wohnt selbst nicht vor Ort, andere Angehörige können die Versorgung die die PK privat erledigt nicht übernehmen. Jetzt stellt sich mir die Frage, kann ich das so hinnehmen, weil der Kunde selbst das ja so wünscht und es mich ja nichts angeht was die Pflegekräfte in der Freizeit machen? Oder sollte man das generell trennen, das von uns versorgte Kunden nicht privat betreut werden sollten?
 
Hallo,
solange, wie euer Kunde betreut wird, also derartige Entscheidungen nicht (mehr) selbst treffen darf, richtet Ihr euch nach der betreuenden Person. Wobei sich dann die Frage stellt, ob die Tochter die Betreuung hat.
Ist er selbst autark, also entscheidungsfähig, gilt natürlich das was er möchte.
 
Ich würde auf jeden Fall das Gespräch mit der Tochter suchen und ihr die Fakten klar machen; sprich, wenn diese eine Pflegekraft das nicht mehr macht, dann macht es keiner.

Leider gibt es immer noch viel zu viele Patienten oder vor allem Angehörige, die meinen, das wäre alles ein Wunschkonzert.
 
Hallo,
solange, wie euer Kunde betreut wird, also derartige Entscheidungen nicht (mehr) selbst treffen darf, richtet Ihr euch nach der betreuenden Person. Wobei sich dann die Frage stellt, ob die Tochter die Betreuung hat.
Ist er selbst autark, also entscheidungsfähig, gilt natürlich das was er möchte.
die Tochter hat keine Betreuung und der Kunde ist nicht dement und entscheidungsfähig.
 
die Tochter hat keine Betreuung und der Kunde ist nicht dement und entscheidungsfähig.
In dem Fall entscheidet der Patient, was er möchte, und die Tochter hat letztlich eh nichts zu bestimmen.

Im Interesse einer guten Zusammenarbeit würde ich aber trotzdem nochmal unmißverständlich klar machen, daß dann die ganzen kleinen Erledigungen, die die eine Pflegekraft bisher aus Freundlichkeit einfach so privat für ihn erledigt hat, liegen bleiben würden. Falls sie darauf spekuliert haben sollte, daß es dann einfach wer anders aus eurem Pflegeteam "nebenher" erledigt.

Ich weiß schon, wie die Leute ticken (war jahrelang in der ambulanten Intensivpflege tätig):
Da wird dann kurzerhand diesem und jenem ein Hausverbot erteilt - teilweise aus wirklich gravierenden Gründen (z. B. Diebstahl), z. T. aber einfach nur, weil die Nase nicht (mehr) passte.
Das ist auch das gute Recht der Leute, denn Du musst nicht jeden in Dein Haus rein lassen.

Die Crux ist dann aber, daß von den Familien ganz selbstverständlich vom restlichen Team erwartet wird, daß die sich nun krumm legen und Aufgaben/Dienste der unliebsam gewordenen Kollegen übernehmen sollen. Und darauf gab es von mir stets nur eine unmißverständliche Antwort:
:down: Abgelehnt.
 
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Egal wie, es ist eine Vermischung von dienstlich und privat, also letztlich eine Grenzüberschreitung. Ich würde das nicht zulassen bei meinen Leuten.
Es stellt sich auch die Frage, ob das mit den Gefälligkeiten wirklich so ist. Zur KG kann auch ein Taxi fahren usw., andere Besorgungen sind vll einfach nur Luxus... Man kann dem alten Herren (entnehme ich so der Terminologie) auch unterstellen, dass er sie ausnimmt oder dass unter der Hand doch Geld rüberwächst... Da gibt's so viele Möglichkeiten. Meines Wissens ist es in der ambulanten Pflege sowieso nicht immer einfach den professionellen Abstand zu wahren. Kleine Geschenke erhöhen den Einsatz ;)
 
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