Private Altenpflege - welche Zusatzausbildung ist nötig?

cbender

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Hallo zusammen,

bei meiner Suche im Imternet bin ich auf dieses Forum gestossen und vielleicht findet sich ja hier eine Antwort auf mein Problem - mit dem ich wahrscheinlich noch nicht einmal allein da stehe.

Es geht um die private Pflege einer alten Dame, Pflegestufe II 100% schwerbehindert + AG, und die Voraussetzungen dafür, dies beruflich zu tun, obwohl ich keinem professionellen Pflegedienst angehöre.

Kurz zum Hintergrund.
Ich betreue diese Dame schon seit über 15 Jahren privat; sie leidet unter schwerer rheumatoider Arthritis und ist dadurch im Laufe der Jahre immer mehr auf Pflege angewiesen. Nun ist es so schlimm, dass ich die Betreuung ganztags übernehmen müsste (angefangen von Körperpflege, Hilfe beim Toilettengang und medizinische Dienstleistungen wie Blutzucker und Blutdruck messen, Augentropfen geben, Stützstümpfe an und ausziehen bzw. Pflege bei Krankheiten wie Erkältung, Magen-Darmgrippe (dann auch mal über Nacht)etc. über Essenszubereitung, Haushalt Begleitung bei allen ausserhäuslichen Terminen und was sonst im täglichen Leben so anfällt).

Bisher habe ich meine gesamte Freizeit neben Familie und Halbtagsjob dafür aufgewendet und sie erhält dafür von der Kasse das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI in Höhe von 410,- Euro.

Diese Zeit reicht nun einfach nicht mehr und ich müsste und würde meinen Job zugunsten der kompletten Pflege aufgeben, wenn die Kasse den vollen Satz für Pflegesachleistungen bezahlen würde. Diese lehnt jedoch ab, weil das nur für (professionelle) Kräfte eines Pflegedienstes gezahlt wird.
Da ich mich aber seit so langer Zeit um die Dame kümmere, will sie natürlich weiter mich um sich haben und keine Fremden, ich andererseits muss in etwa das verdienen was ich jetzt habe sonst hat meine Familie nichts zu beissen:gruebel:

Nun meine Frage:
Welche Möglichkeiten gibt es für mich, als vollwertige Pflegekraft wie bei einem Pflegedienst von der Kasse anerkannt zu werden.
Ich habe früher schon einmal eine Ausbildung zur Krankenschwester begonnen, diese aber nach dem ersten Jahr (mit erster Prüfung!) abgebrochen um zu studieren. Kann ich das irgendwie anerkennen lassen und/oder gibt es für unseren Fall eine (möglichst kurzzeitige) Zusatzausbildung, damit die Kasse mich als vollwertige Pflegekraft anerkennt.

Ich hoffe, jemand hier kann uns in dem Dschungel der Pflegevorschriften ein Licht zeigen.

Liebe Grüsse
****
Caro
 
Auch diese Frage ist leider ein Rundumschlag und somit so gar nicht auf die Schnelle zu beantworten.

In Stichworten:

Anstellung bei einem Pflegedienst vor Ort: Dieser kann auch nicht formal qualifizierte Kräfte für die Grundpflege einsetzen. Vorteil: soziale Absicherung, versicherte Tätigkeit, Sachleistungsanspruch. Die Behandlungspflege müsste allerdings (in den meisten BL) von den Fachkräften des Pflegedienstes erbracht werden.

Vertrag als Einzelpflegekraft: hierzu bitte die entsprechenden Threads lesen: http://www.krankenschwester.de/foru...17273-selbststaendig-einzelpflegekraft-3.html und http://www.krankenschwester.de/foru...4-fragen-freiberuflichen-krankenpflege-6.html sowie auch die Suchfunktion nutzen.

Zur Qualifikation bei Einzelpflegeverträgen: liegt in den Händen der Kassen, ist also dort zu erfragen, sofern die Kasse hierzu (schon) eine Richtlinie hat.

Zur Qualifikation als Pflegefachkraft: hier kommt man an der 3jährigen Ausbildung nicht vorbei.

Gruß,
Persephone
 
Hallo Schwester Persephone,

vielen Dank für die Antwort.
Ich bin in der Zwischenteit auch nicht ganz untätig geblieben und habe herausgefunden, dass es einen § 77 des SGB 11 gibt, der die Anstellung über die Kasse als Einzelpflegekraft schon ermöglicht, wenn gewisse Faktoren zutreffen (SGB XI § 77 Häusliche Pflege durch Einzelpersonen).

Wichtigstes Argument ist ja, dass ich die Dame schon seit 13 Jahren betreue, praktisch jeden Wunsch, jedes Bedürfnis schon im voraus kenne und sie schon länger mehr und mehr bei den pflegerischen Notwendigkeiten unterstütze.
Ich fange früh morgens mit waschen, anziehen, Essen vorbereiten an, dann bringe ich mein Kind weg, gehe zur Arbeit, komme danach gegen 14.00 wieder erledige Notwendiges im Haushalt, helfe mit Mittagessen, bin ihr behilflich bei dem was anfällt(z.B. Einkäufe), gehe danach zu meinen familiären Erledigungungen und komme dann abends noch einmal wieder um ihr beim Abendessen und zu Bett gehen zu helfen. Daneben stehe ich ihr am Wochenende und an Feiertagen für alle administrativen Arbeiten zur Verfügung, und begleite sie nach Termin auch in der Woche zu Ärzten oder anderen Erledigungen. Eine Putzfrau für die grobe Reinigung ist vorhanden, aber Wäsche, Schränke einräumen und ordnen, private Pflege usw. mache alles ich.
Zu erwähnen ist auch , dass nur wenige medizinische Tätigkeiten anfallen (Blutdruck messen, Augentropfen geben, Hilfe bei der Blutzuckerbestimmung, aber keine Spritzen oder Wundversorgung). Die Dame ist durch rheumatoide Athritis in ihrer Bewegung extrem eingeschränkt mit ständiger Verschlechterung, sie kann nicht laufen, nichts mehr festhalten, ist aber geistig völlig rege und auch nicht bettlägerig.
Der Punkt ist, dass diese Betreuung halt immer mehr wird und sie wünscht, dass ich das nun ganz offiziell als Sachpflege von der Krankenkasse aus übernehme, also als Beruf, so dass ich nicht mehr nebenher noch Teilzeit arbeiten gehen muss, sondern diese Zeit ihr zur Verfügung stelle.

Sie will nach all der Zeit aber natürlich keine wechselnden Fremden um sich haben, sondern ihre gewohnte Versorgung, die ihr durch unseren eingespielten Ablauf noch weitgehend ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
Zudem ist es auch für die Kasse weitaus wirtschaftlicher, weil Zusatzleistungen wie sie jetzt noch teilweise von einem Pflegedienst geleistet werden (z.B. Strümpfe an- und ausziehen), dann wegfallen würden.

Die Punkte Patientenwunsch und Wirtschaftlichkeit sind im § 77 SGB enthalten, mich interessiert jetzt eigentlich nur, ob ich mit dem einjährigen Besuch der Schwesternschule diese Arbeit weiter, aber eben regulär machen kann, oder bei einer Institution nach eine Zusatzausbildung benötige bzw. eine Prüfung ablegen muss.
Wäre toll, wenn irgendjemand darüber Bescheid wüsste, denn je besser unsere Argumente und der Hintergrund sind, mit dem wir in die Auseinandersetzung mit der Kasse gehen, umso eher hätten wir dann Erfolgschancen.
Zum Abschluss noch - ich will mich NICHT selbständig machen sondern einen Anstellungsvertrag mit der Kasse schliessen. Das ist, soweit man mich informiert hat, in solchen Einzelfällen mit Bezugnahme auf diesen § 77 möglich.
Viele Grüsse
****
Caro Bender
 
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Kasse einen Einzelpflegevertrag mit einer unglernten Pflegekraft abschließt. Ebenso undenkbar halte ich diesen Vertrag mit einer Krankenpflegehilfe. Es interessiert die Kasse wenig, dass du bereits seit 13 Jahren die Pflege leistest bzw. interessiert es sie nur insofern, dass es hier offensichtlich ein kostengünstiges Erangement gibt. Warum sollte die Kasse dies ändern wollen? Sie zahlt bereits und mehr Geld gibt es nur für professionelle dreijährig ausgebildete Fachkräfte.

Aber warum rufst du nicht selbst bei der Kasse an? Die müssten doch am allerbesten wissen, welche Chancen du real hast.

Eine einjährige Ausbildung ist übrigens auch kein Zuckerschlecken und es ist eher unwahrscheinlich, dass deine praktischen Einsätze nur bei der Dame ablaufen. Du würdest also ein Jahr kaum zur Verfügung stehen. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier und es ist m.E. nicht abwegig, dass die Dame in diesem Jahr auch Kollegen aus Pflegediensten kennen- und schätzen lernt.

Nimm doch Kontakt mit einem Pflegedienst auf. Vielleicht kann man sich einigen und du bekommst Hilfe bei der Versorgung.

Und als letztes- auch wenns niemand hören will- die Pflegekasse ist nicht als Vollkaskoversicherung anzusehen. Eine optimale Pflege im Alter funktioniert nur mit finazieller Eigenbeteiligung des Betroffenen und gaaaaaanz viel freiwilligen Helfern (in der Regel die Kinder) , die ihre Freizeit opfern.

Elisabeth
 
Hallo Schwester Persephone,

vielen Dank für die Antwort.
Ich bin in der Zwischenteit auch nicht ganz untätig geblieben und habe herausgefunden, dass es einen § 77 des SGB 11 gibt, der die Anstellung über die Kasse als Einzelpflegekraft schon ermöglicht, wenn gewisse Faktoren zutreffen (SGB XI § 77 Häusliche Pflege durch Einzelpersonen).

Sicher, dazu hatte ich Dir ja auch den Link angehängt.


Zudem ist es auch für die Kasse weitaus wirtschaftlicher, weil Zusatzleistungen wie sie jetzt noch teilweise von einem Pflegedienst geleistet werden (z.B. Strümpfe an- und ausziehen), dann wegfallen würden.
Wäre es, keine Frage. Aber: die Kasse MÖCHTE, dass eine im Haushalt lebende oder sonstwie geeignete Privatperson (Laie!) dies übernimmt (=kostenfrei) - wird aber zu 99,99% keinen Laien dafür bezahlen - also auch nicht still-duldend eine Gesamtsachleistung mit einer ungelernten Einzelpflegekraft daraus machen.

Die Punkte Patientenwunsch und Wirtschaftlichkeit sind im § 77 SGB enthalten (...)
Deine Patientin sollte dbzgl. einen formlosen Antrag an die PK stellen - aus diesem sollte ruhig hervorgehen, wie und in welchem Umfang die Versorgung derzeit stattfindet (in der Art eines Pflegetagebuches).
Zum Abschluss noch - ich will mich NICHT selbständig machen sondern einen Anstellungsvertrag mit der Kasse schliessen. Das ist, soweit man mich informiert hat, in solchen Einzelfällen mit Bezugnahme auf diesen § 77 möglich.
Möglich ja, aber nicht üblich. Denn: mit der Anstellung einer (Laien-)pflegekraft wird die KK sozusagen zum Pflegeunternehmer, damit gehen alle arbeitsrechtlichen Verpflichtungen sowie auch alle qualitätsverpflichtenden Massnahmen auf diese über. Ein derartiges Risiko wird kaum eine Kasse auf sich nehmen wollen. Natürlich ist es einen Versuch wert, aber da wäre der Weg über die Anstellung beim örtlichen Pflegedienst (= Sachleistungsanspruch UND Anstellungsverhältnis) wesentlich einfacher und auch nicht unbedingt unüblich.

Ansonsten hat Elisabeth Dinse Dir auch einige wertvolle Hinweise gegeben.
Viel Erfolg,
liebe Grüße,
Persephone
 

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