Hallo,
mich beschäftigt die Frage ob man als Krankenschwester bei einem ambulanten Pflegedienst den Patienten auf potentielle Gefahren aufmerksam machen muss und ihn dahingehend beraten muss und dann das ganze noch dokumentieren muss weil der MDK das so wünscht?
Ich bin weder Pfleger noch Arzt und komme aus einem gänzlich anderen Gebiet aber diese Aussage hat mich doch echt stutzig gemacht
Ist das nicht Aufgabe der Leitung des Pflegedienstes?
Kann das einfach so ohne schriftliche Anweisung auf die Pfleger / Schwestern abgewälzt werden?
Was mich besonders interessiert :
Gibt es Urteile darüber ob der / die MA dann verurteilt wurden weil sie nicht nachweisen konnten den Patienten z.B. über die Stolperkante bei einem Teppich hingewiesen zu haben?
Liebe Grüße
mich beschäftigt die Frage ob man als Krankenschwester bei einem ambulanten Pflegedienst den Patienten auf potentielle Gefahren aufmerksam machen muss und ihn dahingehend beraten muss und dann das ganze noch dokumentieren muss weil der MDK das so wünscht?
Ich bin weder Pfleger noch Arzt und komme aus einem gänzlich anderen Gebiet aber diese Aussage hat mich doch echt stutzig gemacht

Ist das nicht Aufgabe der Leitung des Pflegedienstes?
Kann das einfach so ohne schriftliche Anweisung auf die Pfleger / Schwestern abgewälzt werden?
Was mich besonders interessiert :
Gibt es Urteile darüber ob der / die MA dann verurteilt wurden weil sie nicht nachweisen konnten den Patienten z.B. über die Stolperkante bei einem Teppich hingewiesen zu haben?
Liebe Grüße


Wenn du einen Bekannten besuchst, hat das ja einen anderen Hintergrund, als wenn du aus beruflichen Gründen einen Kunden/Patienten betreust/pflegst. Du trägst ja auch Verantwortung für letzteren, der auf deine Hilfe angewiesen ist. Aber wenn du ein aufmerksamer und netter Mensch bist, darfst du selbstverständlich auch deinen Bekannten auf eine Stolperfalle hinweisen. Wenn nicht, wird er dir im Notfall vielleicht die Freundschaft kündigen, aber nicht verklagen.