PKW in der häuslichen Altenpflege

Silberdonner

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10.07.2009
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Hallo zusammen,
ich arbeite in der häuslichen Altenpflege. Unsere Firma hat Firmen-PKW, die wir die Mitarbeiter uns teilen, diese PKW sind, Vollkasko mit 300,00 € und Teilkasko mit 150,00 € Selbstbeteiligung versichert.
Nun möchte unser Chef, dass wir die Selbstbeteiligung bei einem Schaden selbst bezahlen!
Meine Frage darf er das? Und was wäre, wenn ich mit meinen eigenen PKW fahre, wie bin ich da versichert, wie kann ich das abrechnen (Benzin, Kilometer, Verschleiß etc…)?
Über Sachdienliche hinweise/Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
 
Frag einen Arbeitsrechtler, die wissen so etwas. Solange nichts eindeutig schriftlich geregelt ist nichts unterschreiben bevor Du mit einem kompetentem Anwalt geredet hast.
 
Das mit der Selbstbeteiligung hatte ich auch mal bei einem Arbeitgeber.
Ich hatte damals beim Einparken einen Unfall mit einer Abgrenzstange. Ich hatte damals den Arbeitgeber informiert.
Kurz darauf wurde ich gekündigt und mir wurden 500€ vom Gehalt abgezogen.
Ich bin vor Gericht gezogen und habe erfahren, dass es nicht rechtens ist, dass der AG die Selbstbeteiligung auf den AN abwälst.
Ich habe damals 400€ zurück bekommen (Einigung vor Gericht), da die Prozesskosten sonst höher als der Streitwert geworden wäre (Anwalt und Gerichtskosten).
Also bleib stur und unterschreibe es nicht, obwohl selbst der Vertrag lt. Arbeitsgericht nicht geltend ist, wurde mir damals gesagt, da ich auch so einen Vertrag zum Vertragsabschluss hatte unterschreiben müssen.
Für dein eigenes Auto würdest du glaube ich nur 30Cent Pauschale bekommen, wärst aber nicht über die Firma versichert und hättest auch keinen Cent für den Verschleiß. Also lass dich darauf lieber nicht ein.
LG Sandra
 
Also bleib stur und unterschreibe es nicht, obwohl selbst der Vertrag lt. Arbeitsgericht nicht geltend ist, wurde mir damals gesagt, da ich auch so einen Vertrag zum Vertragsabschluss hatte unterschreiben müssen.

Erst mal Danke für die Infos.

Das mit dem Vertrag macht ja auch sinn. Paragraphen in Verträgen die gegen Gesetze verstossen sind logischerweise ungültig, da man ja sonst jedes Gesetz mit einem Vertrag umgehen könnte.
 
Hallo Sandra,

danke für deine Antwort, ist genau das was ich mir auch dachte.
Wollte aber auch nicht gleich zum anwalt rennen.
Und unterschreiben werden ich das auf garkeinen fall!
 

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