Hallo,
ich arbeite als Krankenschwester auf einer chirurgischen 38 Bettenstation.
Unlängst wurde hier die Funktion der stellv. Stationsschwester durch den Arbeitgeber abgeschafft, als die betreffend Kollegin das Haus verlies.Wegen der Teilzeittätigkeit unserer verbliebenen Stationsschwester, sie arbeitetv mit 0,5 VK, sollen jetzt alle "geeigneten" Kolleginnen/Kollegen die Stationsleitung übernehmen, wenn sie nicht da ist. Der Arbeitgeber nennt das dann "Schichtleitung" im Frühdienst ...
Ich möchte diese (Leitungs)Tätigkeit aber nicht übernehmen, und vielmehr weiter als "einfache" Krankenschwester gemäß meiner Eingruppierung, wie bisher meine Arbeit machen.
Kann ich es ablehnen, die Vertretung der Stationsschwester als sogenannte "Schichtleitung" zu übernehmen? Wenn ja, auf welcher rechtlicher Grundlage ?
Der Arbeitgeber verneint das, da er diese Vertretungen ja nur als "Schichtleitung" sieht, die ja jede exam. Schwester machen könne, was er auch so fordere ...
Gruß,
Moonkatze
ich arbeite als Krankenschwester auf einer chirurgischen 38 Bettenstation.
Unlängst wurde hier die Funktion der stellv. Stationsschwester durch den Arbeitgeber abgeschafft, als die betreffend Kollegin das Haus verlies.Wegen der Teilzeittätigkeit unserer verbliebenen Stationsschwester, sie arbeitetv mit 0,5 VK, sollen jetzt alle "geeigneten" Kolleginnen/Kollegen die Stationsleitung übernehmen, wenn sie nicht da ist. Der Arbeitgeber nennt das dann "Schichtleitung" im Frühdienst ...
Ich möchte diese (Leitungs)Tätigkeit aber nicht übernehmen, und vielmehr weiter als "einfache" Krankenschwester gemäß meiner Eingruppierung, wie bisher meine Arbeit machen.
Kann ich es ablehnen, die Vertretung der Stationsschwester als sogenannte "Schichtleitung" zu übernehmen? Wenn ja, auf welcher rechtlicher Grundlage ?
Der Arbeitgeber verneint das, da er diese Vertretungen ja nur als "Schichtleitung" sieht, die ja jede exam. Schwester machen könne, was er auch so fordere ...
Gruß,
Moonkatze