Pflicht zur Vertretung der Stationsleitung?

Moonkatze

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18.03.2008
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Hallo,
ich arbeite als Krankenschwester auf einer chirurgischen 38 Bettenstation.
Unlängst wurde hier die Funktion der stellv. Stationsschwester durch den Arbeitgeber abgeschafft, als die betreffend Kollegin das Haus verlies.Wegen der Teilzeittätigkeit unserer verbliebenen Stationsschwester, sie arbeitetv mit 0,5 VK, sollen jetzt alle "geeigneten" Kolleginnen/Kollegen die Stationsleitung übernehmen, wenn sie nicht da ist. Der Arbeitgeber nennt das dann "Schichtleitung" im Frühdienst ...
Ich möchte diese (Leitungs)Tätigkeit aber nicht übernehmen, und vielmehr weiter als "einfache" Krankenschwester gemäß meiner Eingruppierung, wie bisher meine Arbeit machen.
Kann ich es ablehnen, die Vertretung der Stationsschwester als sogenannte "Schichtleitung" zu übernehmen? Wenn ja, auf welcher rechtlicher Grundlage ?
Der Arbeitgeber verneint das, da er diese Vertretungen ja nur als "Schichtleitung" sieht, die ja jede exam. Schwester machen könne, was er auch so fordere ...
Gruß,
Moonkatze
 
Hallo!
Meines erachtens werden ja die dafür eingestellten stellv. Stationsleitungen ja auch noch mal extra vergütet. So ist es jedenfalls bei uns. Normalerweise hättest du ja dann auch als Schichtleitung einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Oder?
 
Den Begriff "Schichtleitung" verwenden wir eigentlich nur in den Spätdiensten, wo einer der hier eingeteilten Mitarbeiter in Abstimmung mit den anderen MA im Dienst, gewissermaßen auf den "Gesamtüberblick" achtet...
MK
 
Hallo zusammen!

Ist bei uns im Frühdienst bzw. Spätdienst keine Stationsleitung bzw. ihre Stellvertretung im Dienst, dann entscheidet bei uns über relevante Dinge, wie Personaleinteilung bei krankheitsbedingten Ausfällen oder Überstundenabbau bei wenig Patienten, die Schichtleitung; sie ist auch Ansprechpartner für die PDL usw.

Die Schichtverantwortung kann jede Schwester der Station treffen, wenn auch nicht unbedingt die unerfahrenste und diese Person wird von der Stationsleitung mittels rotem Kringel im Dienstplan festgelegt.

Oft ist es ein undankbarer Job, wenn man den Kringel hat. Aber im Großen und Ganzen bekommt man etwas mehr Einblick in die Aufgaben als Chef der Station und man fühlt sich etwas mehr eingebunden. Meine Meinung!

Servus, Stupsi
 
Dazu müsste man auch mal Leitungsaufgabe definieren.

Nicht alles,was eine Leitung den Tag über so macht, ist auch wirklich eine Leitungsaufgabe (nur weil es patientenfern ist).

Wie die aber mit 50 v.H. das hinkriegt... da kann sie sich eigentlich nur noch auf Kernaufgaben einer Leitung beschränken... Dienstpläne, Mitarbeitergespräche, Leitungsbesprechungen...
Da kann ich mir eh keine physische Arbeit auf Station mehr vorstellen.
 
Hallöle,

Schichtleitungen gibt es bei uns in jeder "Schicht" (FD, SD, ND), damit regelt man jedoch nur den Ablauf während seiner Schicht und teilt so zu sagen das Personal ein, was ja meist untereinander einfach abgesprochen wird.
Ich kenne das eigentlich nur so und so wie ich es kenne, hat die Schichtleitung nichts mit den Tätigkeiten der Stationsleitung zu tun (Dienstplan, etc.) machen wir nicht.
Ich suche auch keinen Ersatz für Ausfälle, außer natürlich es betrifft meine oder die direkt darauffolgende Schicht, das obligt in unserem Haus alles der Stationsleitung.
Wir haben leider auch keine Stellvertretung, da sie dem in Frage kommenden die Leistung nicht bezahlen wollen, wenn unsere SL Urlaub hat wenden wir uns an die PDL.
Ich werde nicht dafür bezahlt mich um Dienstplanangelegenheiten und höher greifende Stationsabläufe zu bemühen, dies wird in meinem Arbeitsvertrag auch nicht ausgewiesen noch erhalte ich eine Entlohnung für solche Leistungen.

Gruß
Dennis

:) :mrgreen: :) :mrgreen:
 
Hallo,

Schichtleitung definiert meines Erachtens nur den Ansprechpartner, der z.B.in Notfällen verantwortlich handeln muss.
Bei uns war immer eine Schichtleitung festgelegt, die in nicht routinemässigen Dingen entschieden hat.
Dies beinhaltete aber keine höhere Bezahlung.

LG Suzu
 
Hallo,

also ich werde auch gezwungen die Vertr. der STL zu übernehmen. Ich wollte diese Aufgabe nie und will sie auch nicht.

Da ich aber der Einzige mit SAB zur Dialyse bin MUSS ich lt. PDL die Vertretung machen.

Ich mach das aber " neben" meiner normalen Arbeit.:knockin:

Jedoch ist der Einsatz begrenzt auf " Ansprechpartner" für SÄMTLICHE Probleme die anfallen um die dann an die STL. nach dem Urlaub weiterzuleiten.

Ich kümmere mich um administrative Dinge, Organisation, Bestellungen und Dienstplan Koordination bei Krankeitsausfällen.

Immerhin konnte ich mir eine sogenannte Vertretungzulage mit der PDL aushandeln, zwar nicht viel, aber immerhin,..

Ich finde es nicht schlecht wenn jemand anderer einmal so miterlebt was man als STL eigentlich so alles "zu tun" hat,
andererseits ist man immer zwischen zwei Stühlen, das ist schwierig, abgesehen von Null Respekt der Kollegen die auch schon mal so manches Problem einfach abgeben wollen, oder gewisse aufgetragene Arbeiten nicht erledigen weil man ja " kein richtiger Chef ist".

lg Marley
 
Hallo,
auch ich sehe kein Problem in der Definition der Schichtleitung....es gibt doch in jeder Schicht einen Ansprechpartner (mit Entscheidungskompetenz) für andere Berufsgruppen. Dieses kannst Du auch nicht ablehnen ....

Als reine Leitungstätigkeit (mit Anspruch auf höhere Vergütung) würde ich auch eher Dinges sehen, die das Personlmanagement betreffen (DP erstellen, Gespräche führen). Das scheint aber Aufgabe der SL zu sein und wird von Dir nicht gefordert.
 
Hallo moonkatze,
Schichtleiter und stellvertretende Stationsleiterin sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Schmeiß das nicht zusammen. Schichtleiter gibt es bei uns immer, wenn StL oder stv. StL nicht im Dienst sind. Schichtleiter kümmern sich nur um das aktuelle Geschehen (auch Ausfallvertretung,...) und sichern den reibungslosen Ablauf. Die Entscheidung, wer Schichtleiter ist, ist keine basisdemokratische Abstimmungsentscheidung, sondern immer eine Entscheidung des Dienstplaners (also StL), weil der für die Auswahl geeigneter MA verantwortlich ist.
Daraus ergibt sich, dass die Zustimmung einzelner MA nicht notwendig ist.
MfG
rudi09
 

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