"Pflicht" zur Pflege?

Brutale Frage: Was wäre, wenn man seinen eigenen Peiniger pflegen müsste?

Schätze mal, in diesem Fall müsste man sich an die Ärzte und die PDL wenden. Man könnte den Patienten verlegen oder, falls er nicht auf einer anderen Station behandelt werden kann, die Pflegekraft vorübergehend auf einer anderen Abteilung einsetzen.
 
Brutale Frage: Was wäre, wenn man seinen eigenen Peiniger pflegen müsste?
Ich denke, das ist etwas anderes als "irgendeinen" Straftäter zu Pflegen.
In einem meiner Dienste haben wir einen Mann aufgenommen, nachdem er seine Mutter geschlagen, die Wohnung zertrümmert und Kinder sexuell missbraucht hatte.

Es war nicht einfach diesen Patienten zu betreuen für uns alle. Ich habe für mich versucht, den Menschen auszublenden und nur die Erkrankung zu pflegen um ihm eine angemessene Pflege zu gewährleisten. Bei der Patientenverteilung war keiner sonderlich begeistert wenn er für diesen zuständig war. Es wurde auch keiner gezwungen diesen zu betreuen.

Bei den wenigsten Straftätern erfahren wir auch weshalb sie verurteilt sind, da auch die Beamten einer Schweigepflicht unterliegen - ist mir auch lieber so.
 
Es besteht sehr wohl die Möglichkeit aus weltanschaulichen, ethischen oder religiösen Gesichtspunkten heraus bestimmte Handlungen, Mithilfe oder die Pflege zu verweigern.
Es ist beispielsweise sehr wohl rechtlich nicht sanktioniert aus religiösen Gründen bei einem Abort mitzuhelfen. Auch hier haben Vorinstanzen über die Rechtmäßigkeit befunden. Warum also soll die Verweigerung der Pflege eines Vergewaltigers, Mörder oder sonstigen Verbrechers mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bedroht sein?
Anders vermutlich bei "Gefahr im Verzug" sprich die Verweigerung der Mithilfe bei einer notwendigen Reanimation. Aber auch da sehe ich einen "weichen" Übergang der rechtlichen Konsequenz: soll es einem der definitiven Widerwillen gegen solch eine Person hat (vielleicht aus eigenen Erleben heraus) hier zur eventuell notwendigen Mund- zu Mundbeatmung gezwungen sein?!?
Kann mir nicht vorstellen, dass mich hier ein Richter in den Bau schickt oder einer Kündigung zustimmt....???

Matras
 
ich würde es verstehen wenn jemand dann sagen würde ....ich pflege diese person nicht.

Und jeder AG bestimmt auch , ich glaube keiner würde sowas von einem verlangen.
 
Hallo
Wie es rechtlich aussieht, wenn man seinen eigenen Peiniger pflegen sol weiß ich nicht.
Ich war vor der Situation meinen Stalker pflegen zu müssen.
Ein Gespräch mit dem Chefarzt und der PDL führten dazu daß der Stalker auf eine andere Staion verlegt wurde. Als er dann begann sich während meiner Dienstzeiten auf meiner Station rumzutreiben und mich anzumachen, wurde er disziplienarisch Entlassen.
Also nur reden mit die Leut.
Alesig
 

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