Pflegeberater - welchen Vorteil für die Firma?

Finja

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Niedersachsen
Beruf
Krankenschwester
Hallo...
habe seit einiger Zeit die Weiterbildung zur Pflegeberaterin gemacht. Es ist zwar eine zusätzliche Aufgabe zu all den anderen Tätigkeiten, macht aber spaß
Meine Frage: welchen Nutzen/Vorteil hat eine Firma durch einen Pflegeberater? Was verdient eine Firma daran ( Bezahlung durch die Kassen)?
Versteht mich nicht falsch. Ich weiß welchen Vorteil die Patienten bzw die Angehörigen durch eine Beratung haben.

lg Finja
 
Der Vorteil für die Firma besteht darin , das wenn sie einen Rahmenvertrag nach §45 abgeschlossen haben, Leistungen abrechnen können die du erbringst. Manche Kassen zumindest bei uns in BW fordern ,um den Rahmenvertrag abschliesen zu können, eine 2 jährige Berufspraxis als Pflegefachkraft andere wiederum verlangen eine Bescheinigung das du eine Weiterbildung zum Pflegeberater absolviert hast.
 
Ein Vorteil könnte auch sein, dass wenn die Patienten die von dir beraten werden, im Falle eines Falles einen Pflegedienst brauchen, dann wohl eher euren nehmen als einen anderen. Also letztendlich Kundengewinnung....
 
Der Name Pflegeberater ist (bis jetzt noch) nicht gesetztlich geschützt wie z.B. Praxisanleiter oder PDL. Daher ist es immer die Frage, was für eine Kurs du als Pflegeberaterin machen willst. Da gibt es nämlich horende Unterschiede

Wenn es darum geht, Beratungen nach §45 abrechnen zu können, must du dich (am besten bei eurem Verband) schlau machen, welche Kassen das unter welchen Vorraussetzungen bereit sind die Beratung zu bezahlen. Viele Kassen haben nämlich auch eigene "Pflegeberater", welche natürlich immer vollkommen Kostenträgerneutral beraten.
 
Hi Finja,
Du hast die Zusatzqualifikation Pflegeberaterin ja schon gemacht.
Grundlage §45 SGB XI. Da mußt Du ja auch erklärt bekommen haben, wir die Abrechnung der Leistung funktioniert und genau das ist der monetäre Vorteil für den AG. Endlich kann man die Beratung, die ja eigentlich ständig erbracht wird, auch abrechnen. Und wenn die Umsetzung der Beratung dann überprüft wird, kann ein weiterer Beratungseinsatz abgerechnet werden.
Der AG freut sich, denn es gilt für alle Pflegepatienten (erspart auch lange Gespräche bei der Pflege, man kommt nicht aus der Tour, wenn man dem Pat/Ang ein individuelles Gespräch zu einem anderen Zeitpunkt anbietet, ganz andere Gesprächsebene) sondern auch für die Beratungspatienten nach §37 halbjährlich bzw. vierteljährlich.
Wenn der AG dann noch eine pfiffige Beraterin hat, kann er Angehörigenkreise oder Pflegekurse in seiner Einrichtung anbieten, d.h. gut geschulte Angehörige (=Pflegequalität), die sich untereinander stützen können und Du hast sie "alle auf einem Haufen" und mußt nicht zu jedem einzelnen fahren. Also ein weiterer Pluspunkt, denn dadurch hebt sich die Einrichtung im Punkt Qualität hervor und, dass erhoffen viele Angehörige und Patienten: es hat endlich mal einer Zeit für sie und ihre Probleme,
lieben Gruß
 
Bitte berücksichtige aber, das nicht alle Kassen nach §45 vergüten sondern einige schicken dann lieber Hausinterne Berater raus.
 
Ich glaube, der Vorteil für die Firma besteht darin , das wenn sie einen Rahmenvertrag nach §45 abgeschlossen haben.
 

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