Pflegeberater § 7a SGB XI

Lycanis

Newbie
Registriert
30.03.2011
Beiträge
11
Ort
Gifhorn
Beruf
Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Hallo,

ich mache zur Zeit eine Weiterbildung zur Pflegeberaterin § 7a SGB XI.
Ich arbeite bei einem amb. Pflegedienst.

Nun meine Frage:

Kann meine Chefin das mit den Kassen abrechnen, wenn ich Beratungen durchführe? Sie braucht sicher spezielle Verträge mit den Kassen, oder?
Also, nützt es meiner Chefin was, wenn ich mit dieser Weiterbildung in ihrem Betrieb arbeite?

Meinen Pflegeberater § 45 habe ich auch schon gemacht, da gibt es ja nicht viele Kassen, mit denen man abrechnen kann.

Um meine beruflichen Chancen zu erweitern habe ich mich entschieden den Berater nach § 7a eben auch noch zu machen.

LG
 
Hallo, ich mache zur Zeit eine Weiterbildung zur Pflegeberaterin § 7a SGB XI.....Also, nützt es meiner Chefin was, wenn ich mit dieser Weiterbildung in ihrem Betrieb arbeite?..

Irritiert mich. Wie kommt es, dass Du diese Frage erst jetzt beantwortet haben möchtest?
Keine Ahnung was die jeweiligen §§-WB so beinhalten, da hast ja mehr Erfahrung.
 
Ich verstehe nicht ganz, warum du irritiert bist?!

Ich hätte die Weiterbildung so oder so gemacht. Wenn ich damit in meiner jetzigen Firma nicht weiterkomme, dann suche ich mir eine andere Stelle.
 
Ich weiss nicht aus welchem Bundesland du kommst,aber für diese Beratungen nach §7 werden ja die Pflegestützpunkte u.a. von den Pflegekassen finanziert.Die zahlen ja nicht doppelt. Das einzige was Pflegedienste abrechnen können ,sind die normalen Beratungsgespräche nach §45,37 bei Geldleistung... Mit deiner Ausbildung würde ich schauen bei einem Pflegestützpunkt,Sozialdienst Krankenhaus oder Pflegekasse unterzukommen. Auch die private Pflegeberatung (für Privatpatienten) Startseite - Neuigkeiten und Aktuelles sucht öfters bundesweit Pflegeberater.Die organisieren sich aber etwas anders als die Pflegestützpunkte.Vorteil,man kann von zu hause aus arbeiten und bekommt die Aufträge von der Zentral in Köln... Wenn ich Misst geschrieben habe ,korregiert mich bitte...... ich glaube nicht ,dass ein Pflegedienst dich speziell nur für Beratung bezahlen wird,...ausser er hat sich den Pflegestützpunkt für 5 Jahre installiert (dies gibt es in Rheinland-Pfalz gelegentlich)....
 
Ich weiss nicht aus welchem Bundesland du kommst,aber für diese Beratungen nach §7 werden ja die Pflegestützpunkte u.a. von den Pflegekassen finanziert.Die zahlen ja nicht doppelt. Das einzige was Pflegedienste abrechnen können ,sind die normalen Beratungsgespräche nach §45 bei Geldleistung... Mit deiner Ausbildung würde ich schauen bei einem Pflegestützpunkt,Sozialdienst Krankenhaus oder Pflegekasse unterzukommen. Auch die private Pflegeberatung (für Privatpatienten) Startseite - Neuigkeiten und Aktuelles sucht öfters bundesweit Pflegeberater.Die organisieren sich aber etwas anders als die Pflegestützpunkte.Vorteil,man kann von zu hause aus arbeiten und bekommt die Aufträge von der Zentral in Köln... Wenn ich Misst geschrieben habe ,korregiert mich bitte...... ich glaube nicht ,dass ein Pflegedienst dich speziell nur für Beratung bezahlen wird,...ausser er hat sich den Pflegestützpunkt für 5 Jahre installiert (dies gibt es in Rheinland-Pfalz gelegentlich)....

Vielen Dank, dass ist das, was ich auch weiß.
Dachte es gibt evtl. noch andere Möglichkeiten. Ich habe bisher nichts rausgefunden, deswegen dachte ich stelle ich meine Frage mal hier rein.
 
Zahlst du die Ausbildung selbst? Kostet la locker um die 3000-4000,- .....machst du den Case -Manager mit?
 
Die Pflegeberatung wird auch bezahlt, wenn Kombinationsleistung oder Sachleistung bezogen wird und auch wenn noch gar keine Pflegstufe vorliegt. Das sind individuelle Schulungen oder z.B auch die Überleitung aus KH oder Heim.
Voraussetzung ist, dass es eine entsprechende Krankenkasse ist, mit der ein Vetrag zur Beratung abgeschlossen ist. Bei allen anderen Krankenkassen wird es ggf. auch auf Antrag bezahlt.
 
Ich muss den Preis korrigieren. War mir nicht sicher und habe noch mal nachgesehen:

1980,00 EUR zzgl. Prüfungsgebühr
 

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